Recht bei Nachteil:Aquaparkrutschen durften weg. Übergewichts nicht genutzt werden.

  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1556793228298 , zuletzt editiert von Cliffideo

    Hier wird es ähnlich sein wie beim Flug, den ja auch jeder buchen kann ohne Angabe seines Körpergewichtes.

    Versucht dann aber der 200kg-Mensch, seinen Sitzplatz in einer vollbesetzten Maschine einzunehmen, kann es durchaus sein, dass ihm die Beförderung verweigert wird oder er bei noch freien Plätzen einen zweiten Sitzplatz dazubuchen muss, ob wohl es in der Fliegerei keine Flugverbote für schwergewichtige Menschen gibt. Es gibt aber Sicherheitsbestimmungen für die Evakuierung der Maschine, die in einem solchen Falle beeinträchtigt werden können.

    Beispielfoto

    In einem ähnlichen Fall weigerte sich ein Pilot, mit einem 300-Kilo-Passagier, der drei Plätze neben dem Notausgang reserviert hatte, zu starten. (09.12.2009)

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1556801532097

    Hallo

    Soweit ich verstanden habe gehört der Aquapark zum Hotel. Wäre es da nicht die Pflicht des Veranstalters gewesen die Gewichtsbeschränkung in seiner Hotelbeschreibung anzuführen damit eine Person welche das Gewicht überschreitet das Hotel nicht bucht?

    Es gibt ja auch öfters Hinweise wie: " Auf Grund der Hanglage ist das Hotel für Personen mit Bewegungseinschränkungen nicht geeignet."

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1556801906034

    Nein.

    In der Hotelbeschreibung dürfen gewöhnliche Bedingungen zugrunde gelegt werden. Wenn ein Gast irgendwie ungewöhniche Eigenschaften besitzt unterfällt es seiner Obliegenheit daraus resultierende eventuelle Einschränkungen bei der Nutzung der Hoteleinrichtungen im Vorwege der Buchung zu eruieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1556802669942

    @vonschmeling

    Das bedeutet also das man als rechtsunkundiger Gast weil man in der Vergangenheit solche Hinweiße welche andere Veranstalter aus Goodwill in die Hotelbeschreibung geschrieben haben gelesen hat von der falschen Annahme ausgeht das ein solcher für einen selbst wesentlicher Punkt erwähnt werden muß.

    Aus meiner Sicht besteht das wesenliche Problem darin das der Gast gar nicht wissen kann welche Fragen Er im Reisebüro stellen muß.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1556804353465

    Das hat mit "rechtsunkundig" nicht das Mindeste zu tun, wukovits - er ist ja nicht eines Morgens aufgewacht und war 140kg schwer - so ganz kurz vor dem Urlaub. Folglich kann man voraussetzen, dass ihm Einschränkungen auf Grund seiner Gardemaße nicht vollkommen unbekannt sind. Du erwartest doch auch nicht, dass sie reinschreiben auf welches Höchstgewicht die Bistrostühle ausgelegt sind?!

    Wie dem auch sei, den Veranstalter trifft kein Verschulden, ein Grund für eine Reisepreisminderung kommt da her hier nicht in Betracht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1556806350498

    @vonschmelig

    Zwischen einem Bistrostuhl und einem Aquapark besteht aus Sicht der Kunde - möglicherwise sehen Juristen das anders - ein riesengroßer Unterschied. Sich auf den Standpunkt zu stellen das jeder dessen Figur nicht dem statistischem Durchschnitt entspricht gefälligst vor der Buchung nachzufragen habe da dem Veranstalter die Bekantgabe derartiger Informationen nicht zumutbar sei ist höflich ausgedrückt alles andere als Kundenfreundlich.

    Gruß

    Karl

  • hokahe0
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    geschrieben 1556814383441

    Ich denke man sollte unterscheiden zwischen übergewichtig und stark übergewichtig. Bei Übergewicht in einem noch zumutbaren Rahmen habe ich im Privatleben evtl. keine Probleme mit zb. Zugfahren, Busfahren etc. und auch noch keine gehabt beim Fliegen.

    Bin ich aber stark übergewichtig werde ich auch im privaten Bereich schon des öfteren Probleme gehabt haben und da empfielt es sich doch eigentlich von selbst mal im Vorhinein nachzufragen damit man im Nachhinein keinen Stress hat.

    Ich würde das jedenfalls so handhaben bevor man mir sagt,..sorry das geht leider so nicht,..!

    Einfach, egal was auch immer, blauäugig mal drauf ankommen zu lassen ist meiner Meinung nach schon leicht dumm oder auch ein bisschen unverschämt.

    Im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen wird eine Ablehnung zur Benutzung im geschilderten Fall mit Sicherheit Rechtens sein, alles andere würde mich aber sehr überraschen.

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1556817856315

    @hohake0

    Das das Hotel die behördlichen Auflagen erfüllen muß ist klar. Das man sich aber als Veranstalter auf den Standpunkt stellen kann der Gast habe sich gefälligst selbst zu informieren finde ich nicht richtig.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
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    geschrieben 1556820047084

    Jau, wahnsinnig kundenunfreundlich zu erwarten, dass man sich über ggf. bestehende Sicherheitsbestimmungen in einem Aquapark ins Bild bringt bevor man bucht ... allein fragen hier alle naslang Eltern, wieviel ihre Abkömmlinge mindestens wiegen müssten um bei der Rutschenbenutzung nicht ins erdnahe Orbit geschossen zu werden?!

    Und 140kg als "nicht entsprechend dem statistischen Durchschnitt" zu bezeichnen erscheint mir dann doch etwas zu höflich ... bedaure!

    Insbesondere wirkt die Forderung nach solchen Angaben grotesk als ja schon 3 Textblöcke mit je 5 Zeilen als belastend ausführlich gelten.

    Ich bin mal so sportlich mir die Unterstellung zu erlauben, dass sich der Betroffene erst nach der Absage wegen zu hohen Gewichts überhaupt erst mit den Angaben des Veranstalters zum Aquapark so en detail befasst hat um das Fehlen einer Höchstgewichtsangabe festzustellen.

    Nicht umsonst gibt es den Terminus "allgemeines Lebensrisiko" - und das meint nicht etwa die ausgezeichneten Aussichten auf einen zu frühen Herztot oder marode Gelenke.

    Letzten Endes noch ein kleiner interkultureller Hinweis:

    Ich einigen Urlaubsländern kann man mit Hilfe eines Bakshish Verbote beeinflussen, selbst wenn man damit sich und andere gefährdet.

    Das ist nun einmal in doppelter Hinsicht wenig moralisch und gewiss nicht dem Veranstalter anzulasten!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1556821687490

    @vonschmeling sagte:

    Ich einigen Urlaubsländern kann man mit Hilfe eines Bakshish Verbote beeinflussen

    ... was aber nicht im Sinne des TO gewesen wäre (das Bakshish) ; vielmehr will er genau das Gegenteil erreichen.... :blush:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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