Recht bei Nachteil:Aquaparkrutschen durften weg. Übergewichts nicht genutzt werden.

  • manuel1967
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    geschrieben 1556512277685 , zuletzt editiert von Ahotep

    Guten Morgen, ich war in den Osterferien mit der Familie in einem Aqua Resort in Ägypten gewesen. Meine Kinder sind 15 und 16 also war das natürlich sehr passend für die beiden. Aber auch ich rutsche sehr gerne und hatte nie Probleme woanders. Allerdings wurde mir an den Rutschen ein Verbot ausgesprochen auf Grund meines Gewichts (140 Kilo). Ich hatte woanders nie Probleme, außer bei Rutschen mit Reifen, da ist es auch sehr logisch und man hat Verständnis. Für mich hat sich ja nun ein riesiger Nachteil ergeben, da ich natürlich den Sinn des Aqua Resort nicht nutzen konnte und theoretisch auch ein normales Hotel hätte buchen können. Meine Kinder waren ebenfalls sehr frustriert und hatten letztendlich auch keine Lust mehr zu rutschen, weil sie unbedingt mit mir rutschen wollten. Es ist aber nirgendwo bei der Buchung oder generell im Web ersichtlich, dass es ein Limit gibt und ab 110kg die Rutschen gesperrt sind, dann hätte ich das erst gar nicht gebucht.

    Da ich nun ja den Sinn des Aqua Resort ja gar nicht nutzen durfte und konnte, würde ich natürlich Ansprüche zB Preis Minderung geltend machen. Was steht mir da zu?

    Lg

  • andi2601
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    geschrieben 1556515253441 , zuletzt editiert von andi2601

    Eine Minderung steht dir nicht zu. Die 110 Kilo sind aus Sicherheitsgründen. Zum einen gillt masse plus Geschwindigkeit gleich Kraft. Du würdest evt zu schnell werden und in den Kurven zu hoch bzw evt rausgeschleudert werden. Zum zweiten können durch die Kräfte von dir die rutschen defekt gehen. Sie sind eben bis 110kg ausgelegt.

    Und des weiteren machen die Leute von ihren Hausrecht Gebrauch.

    Den Nachteil von dem du redest hast du doch selbst zu verantworten.

    Also ran an den Speck und einfach sportlich nehmen. Dir steht keine Entschädigung zu

  • Ich bin 2 Tanks
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    geschrieben 1556516207446

    @andi2601 sagte:

    Zum einen gillt masse plus Geschwindigkeit gleich Kraft. Du würdest evt zu schnell >werden

    Zum einen gilt: Masse mal Geschwindigkeit gleich Kraft

    Weiterhin gilt: Die Erdbeschleunigung von 9,81 m/s²

    > manuell Beschleunigt genau so schnell wie ein 80 Kg schwerer Mann (Luftwiederstand nicht berücksichtigt)

    > wird deshalb nicht schneller aber durch das hohe Gewicht wird die Kraft höher

    > Man könnte jetzt noch die Impulsbeschleunigung beim Auftreffen der beschleunigten Masse auf ein Hinderniss ... usw

  • manuel1967
    Dabei seit: 1556511941366
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    geschrieben 1556523296025 , zuletzt editiert von manuel1967

    Aber dann brauche ich ja erst gar nicht ein Aqua Resort Hotel buchen, was deutlich teurer ist, als ein normales. Im Katalog steht ja auch drin, dass Mittagspause ist, dann muss da auch drin stehen "Gewichtsbegrenzung" o.ä.

    Da in bisher allen anderen Hotels das Rutschen problemlos möglich war, bzw hier auch in deutschen Schwimmbädern problemlos möglich ist, wage ich auch das Sicherheitsargument zu bezweifeln, zu mal 2 Bademeister mich mal drauf gelassen haben, wenn der Chef nicht in der Nähe war. Also da kann dann ja wirklich nicht direkt von Sicherheitspunkt die Rede sein, wenn man einen für Trinkgeld Mal ein Auge zudrückt. Vor allem muss diese ja bei der Buchung auch irgendwo angegeben werden mit Einschränkungen. Als eingeschränkte Person will man ja auch wissen, ob ein Hotel zB barrierefrei ist.

  • HC-Mitglied2162603
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    geschrieben 1556526829180

    du solltest in zukunft die anfrage direkt beim hotel oder beim reiseveranstalter stellen, ob die rutschen in dem hotel, welches du buchen willst mit deinem gewicht von 140 kg das rutschen erlauben

    dann bist du auf der sicheren seite

    wenn du naemlich dann die schriftliche zusage erhaelst, das es moeglich ist und du vor ort doch abgewiesen wirst, dann waere es ein reisemangel, weil eine zusicherung nicht eingehalten wurde

    dann wuerde dir eine entschaedigung zustehen

  • Ich bin 2 Tanks
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    geschrieben 1556530191871 , zuletzt editiert von Ich bin 2 Tanks

    @manuel1967 sagte:

    Aber dann brauche ich ja erst gar nicht ein Aqua Resort Hotel buchen, was deutlich teurer ist, als ein normales. Im Katalog steht ja auch drin, dass Mittagspause ist, dann muss da auch drin stehen "Gewichtsbegrenzung" o.ä.

    Als eingeschränkte Person will man ja auch wissen, ob ein Hotel zB barrierefrei ist.

    Du musst dir erst mal selber eingestehen, dass du eine "eingeschränkte Person" bist! Selbst wenn du 2 Meter hättest, reicht die Skala nur bis 120 Kg für Übergewichtige. Darüber hinaus bist du - um es simpel auszudrücken - nicht mehr kalkulierbar.

    Gerade deshalb unterliegt es deiner Obliegenheit, dich selbst darum zu kümmern, ob ein Urlaubsziel für dich überhaupt geeignet ist.

    Deshalb: Ja genau, du brauchst es gar nicht erst buchen, wenn du dich vorher nicht über die Nutzungsmöglichkeit durch eine "behinderte Person" - extreme Adipositas - schlau gemacht hast.

    Du bestellst doch auch keinen Smart und beschwerst dich hinterher, dass du da nicht reingepasst, obwohl du doch schon von der gleichen Marke den Sprinter gefahren hast.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1556544688250 , zuletzt editiert von Ahotep

    Ich verschiebe mal ins Forum zu reiserechtliche Meinungen. Hat ja nicht unbedingt was mit dem Reiseland zu tun......

    Und bei solchen Themen höflich und sachlich bleiben, danke.

  • manuel1967
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    geschrieben 1556544774538

    Gewicht ist aber nicht gleich fett. Ich fahre einen Smart 453, bin Rettungssanitäter mit 1,95m Größe und verteilt auf 140 Kilo mit einem gekugelten Bier-Bauch aber nicht so breit, um in der Rutsche stecken zu bleiben 

  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1556546052019

    Hallo Manuel,

    ich verstehe sowohl Dich als auch die Situation des Rutschenbetreibers. Diese Dinger sind nur für eine gewisse Toleranz ausgelegt. Ich habe einen Bekannten, der dürfte ähnlich groß sein wie Du, evtl. 10 kg weniger Gewicht aber das spielt keine Rolle, den hats in einer TÜV-zertifizierten Anlage in einem deutschen Spaßbad dermaßen herumgeschlagen dass er einen Trümmerbruch in der Schulter hatte und mehrere Monate nicht arbeiten konnte.. Also so ganz ungefährlich ist das nicht. Und diese Anlage war überwacht.

    Wenn ich recht verstehe geht es um den Anspruch wegen nicht erbrachter zugesagter Leistungen, oder? Wenn nicht explizit auf die Einschränkung der Nutzbarkeit verwiesen wurde könnte ein solcher gegeben sein und ein freundliches, aber sachlich deutliches Schreiben an den Veranstalter könnte hilfreich sein. Ob das nun in irgendwelchen Tabellen steht oder ob es Präzedenzfälle gibt weiß ich leider nicht.

    Aber ein Schreiben kostet erstmal nichts. Ach ja, hast Du bereits vor Ort beim Veranstalter reklamiert?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1556656391432

    Das maximale Gewicht eines Nutzers einer Wasserrutsche ist behördlich nicht limitiert.

    Dass allerdings von einem außergewöhnlich schweren Rutscher gewisse Risiken ausgehen liegt bei der Betrachtung mit gesundem Menschenverstand nahe.

    Letzten Endes verantwortet der Betreiber die Risiken und darf sie entsprechend eigenmächtig minimieren.

    Eine unangemessene Benachteiligung bedeutet daher das Verbot nicht, und entsprechend besteht auch kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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