Armin, ich kenne den § 651j BGB, er wurde schon in den verschiedensten Prozessen herangezogen, meine mich zu erinnern, daß es mal einen gab, wo die Frage aufkam, ob er aufgrund der weltweit überall herrschenden terroristischen Gefahr nicht automatisch ein Recht auf kostenfreies Storno einräumt. Und ich gebe Dir insofern Recht, daß man wahrscheinlich in 90 von 100 Fällen auf seiner Basis vor den Gerichten Recht bekäme bei einer Reisewarnung, weshalb wohl u.a. auch die VA dieses Recht nach Aussprechen einer Reisewarnung einräumen. Insofern kann man ihn schon als Grundlage interpretieren.
Aber da das in jedem Einzelfall geprüft werden müsste, heißt es für mich nicht direkt Reisewarnung des AA = verbrieftes Recht auf kostenlose Stornierung. Es gibt auch noch den Zusatz, daß die hier ausschlaggebende höhere Gewalt bei Vertragsabschluß nicht absehbar sein durfte, da fängt es dann an und es gilt immer noch 3 Richter - 4 Urteile.
Punkt 2 ist da für Urlauber, die sich in der Destination befinden übrigens auch sehr interessant, aber das führt hier zu weit und könnte wirklich Verwirrung stiften, ich schreibe Dir noch ne PN.