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  • anniiiiiiiii
    Dabei seit: 1498947576480
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    geschrieben 1498949012649

    Hallo,

    mein freund und ich wollen am 12. august nach Ägypten fliegen.

    Er ist türkischer Staatsbürger mit einem Aufenthaltstitel.

    Sein reisepass wurde vor ein paar Wochen erst verlängert, dies ist also kein Problem. Der Aufenthaltstitel ist allerdings nurnoch bis November gültig.

    Auf der Seite des auswärtigen Amtes steht, dass ein gültiges reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten da sein muss.

    Muss der Aufenthaltstitel also vorher auch verlängert werden oder reicht es das er Reisepass über 6 Monate gültig ist ?

    Kann eventuell ein ersatzdokument ausgestellt werden wenn der Aufenthaltstitel nicht rechtzeit da ist?

    Ägyptisches Konsulat sowie die ausländerbehörde reagieren bis jetzt nicht auf Anrufe/ emails. Auch im Internet ist nichts eindeutiges zu finden.

    Liebe grüsse

    Anni

  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1498992819380

    Ich sehe es so: Da er einen türkischen Reisepass und türkische Staatsangehörigkeit hat, muss er sein Visum sowieso vor Abreise bei Botschaft/Konsulat beantragen. Da ihr vor Ablauf des deutschen Aufenthaltstitels zurückkommt, dürfte es auch in D keine Probleme geben.

  • anniiiiiiiii
    Dabei seit: 1498947576480
    Beiträge: 3
    geschrieben 1498996063884

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das Visum wollten wir nächste Woche beantragen, wir haben schon alle nötigen Unterlagen zusammen.

    Die Frage ist nur ob er das Visum überhaupt bekommt wenn die Voraussetzung mit den 6 Monaten Gültigkeit auch für den Aufenthaltstitel gilt..

    vielleicht wäre es am schlausten es einfach zu versuchen, ansonsten werden wir ja erfahren ob es klappt oder nicht.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1498998523956

    Der Aufenthaltstitel gilt doch nur für Deutschland, nicht für Ägypten

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • anniiiiiiiii
    Dabei seit: 1498947576480
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    geschrieben 1499004598460

    Richtig, nur wird dieser auch bei Antragstellung des Visums benötigt. Die Frage ist ob der Aufenthaltstitel auch unter die Reisedokumente fällt, die länger als sechs Monate gültig sein müssen.

  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1499007768848

    Nur als Vermutung: Die Botschaft benötigt den Aufenthaltstitel, um sicherzugehen, dass er auch am Reiseende wieder von den deutschen Behörden reingelassen wird. Sonst müsste er nämlich auf ägyptische Staatskosten in die Türkei abgeschoben werden. Diese Umstände will sich natürlich der Staat nicht aufhalsen.

  • nutella309
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    geschrieben 1499075698844

    Hey 

    Kann ich fragen wie du es gemacht hast?

    Komme auch aus Bremen und müsste dan aucg nach Hamburg. Habt ihr das Visum direkt bekommen? Und muss man ein voher beantragen oder bekommt man eins am Flughafen?

    Würde mich über ne Antwort freuen.

  • nutella309
    Dabei seit: 1499075089254
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    geschrieben 1499076087194

    @Shinzo sagte:

    Über dem Postweg bezweifel ich, dass das Visum vor dem 23.06.2017 bei mir ankommen wird.

    Da ich aus Bremen komme und das nächste Ägyptische Konsulat in Hamburg sich befindet und nur eine Stunde Autofahrt von mir entfernt ist, würde ich bevorzugen, dort persönlich zu erscheinen.

    Ich lese gerade auf der 4. Seite, dass wenn man dort persönlich vormittags vorsprechen kann und direkt am Nachmittag das Visum rausholen darf. Das wäre natürlich super! Meine Frage wäre, ob es immer noch so ist?

  • katinka1980
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    geschrieben 1499875289411

    Hallo,

    kann ich mit den nötigen Unterlagen zum Konsulat in Hamburg und für meinen Mann das Visum beantragen? Er hat die türkische Staatsbürgerschaft. Ich habe mit meiner Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft. Soll ich für meine Tochter und mich auch direkt mein Visum beantragen? Reicht eine Einverständniserklärung meines Mannes aus?

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