Hallo,
rechtlich kann man natürlich auf das gebuchte Hotel bestehen. Das Problem ist aber auch herauszufinden, wieso man umgebucht wird. Wenn Hotels zusammen gehören kann es vielleicht der Fall sein, daß eines der beiden nur teilweise geöffnet ist und es dadurch leer erscheint. Das ist aber nicht das Problem des Urlaubers. Es könnte ja auch eine Veranstaltung (Kongress) stattfinden, so daß die Zimmer zwar voll belegt sind, man die Leute aber gan nicht sieht.
Einfach vor Ort nachfragen, ob noch Zimmer frei sind.
Ansonsten kann man natürlcih schon am Flughafen auf einen Rückflug bestehen, da die Reiseleistung ja nicht erbracht werden kann, wobei hier auch zu berücksichtigen ist, wie das Alternativangebot aussieht.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit dann wieder zu reklamieren. In einem anderen Hotel fehlen ja durchaus veschiedenen Dinge. Hier zum Beispiel eine deutschspachige Animation, falls diese im anderen Hotel zugesichert war.
Alles was fehlt, oder deutlich anders ist, darf auch reklamiert werden. Über die Höhe der Ansprüche gibt es als Richlinie die "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung" Einfach mal googlen.
Gruß
Berthold