Ich ergänze das Zitat:
"Bei mehreren Vornamen muss zumindest der erste Vorname eingetragen werden."
Weiters im Antragsformular: "Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen im Reisepass für Familiennamen/Nachnamen und akademische Grade (vor-/nachgestellt) insgesamt 2 Zeilen mit jeweils 33 Zeichen zur Verfügung stehen und dass die Zeile für die Vornamen mit 20 Zeichen begrenzt ist. Bitte füllen Sie daher die im Antragsformular dafür vorgesehenen Felder entsprechend aus, da sonst überlange Namen entweder abgekürzt werden oder ein Name entfallen muss."
Die technischen Voraussetzungen waren bei Erstausstellung vielleicht wirklich nicht gegeben, aber wenn du heute einen neuen Pass beantragst, fragt dich hier keiner mehr nach deiner Geburtsurkunde, solange der alte Pass nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist und es keine Zweifel an der Identität oder Namensschreibung gibt.
... und abgekürzte Zweitnamen stelle ich mir erst recht verwirrend vor.