Sehr interessanter Link !
Was für mich nicht so richtig aus der Info hervorgeht: gibt es ab dem 1.5.2012 überhaupt noch die Möglichkeit, Handgepäck kostenfrei mitzunehmen wie bisher ?
SkyHawk
...das piece-concept bezieht sich auf das aufgegebene Gepäck, nicht auf das Handgepäck...
Hallo,
ich fliege diese Woche mit der Air Berlin.
Zum Handgepäck habe ich die Maße gefunden. Leider aber nicht zu dem Koffer. Wie groß darf er sein? Gibt es dort irgendwelche Vorsichriften ausser, dass er bis 20 kg wiegen darf?
LG.
Nö. Sofern du nicht mit einem aufblasbaren Seecontainer zu reisen beabsichtigst?? Vertraut man doch bei der Airlne darauf, dass 20kg nicht in völlig absurden Maßen stecken.
Liebe Reisefreunde,
hoffentlich ist meine Frage an dieser Stelle richtig und wird nicht zum wiederholten Male gestellt. Aber ich denke, jeder Fall ist ein Einzelfall. Kurz das Problem: Am 3.08. wollten wir mit AB von Köln nach Porto. Abflugzeit. 11.50 - Umsteigen in Palma: 14.45 - Ankunft in Portugal: 15.30. Am Schalter teilte man uns mit , dass die Maschine nach Palma verspätet sei und dass wir daher den Anschlussflug nach Porto nicht erreichen würden. Man habe uns umgebucht: NEU: 12.45 mit LH nach München - 15.20 mit LH von München nach Barcelona - 18.25 von Barcelona mit TAP nach Porto. Das haben wir so akzeptiert - wir hatten ja keine Alternative. Wir landeten auch gegen 19.15 in Porto - leider war das Gepäck in Barcelona. TAP hat es dann am nächsten Tag - ca. 22 Std. später - ins Hotel bringen lassen. Können wir jetzt bei AB Schadensersatzansprüche stellen? Hat jemand einen Tipp?
DANKE!
Gruß Inge
Ihr habt hoffentlich für Kosmetika ( Zahncreme,Duschbad ) , die ihr kaufen mußtet noch die Quittungen? Für Kleidung gibt es - soweit ich weiß, gegen Quittung und Übergabe der gekauften ( und notwendigen Sachen) das Geld zurück, wollt ihr die Sachen behalten, gibt es wohl nur die Hälfte.
Welcher Schaden ist Euch noch entstanden?
Hallo "Zuckerpüppi",
danke für Deine Antwort. Es ist uns kein materieller Schaden entstanden - nur diese Unannehmlichkeiten - diese ganze Umsteigerei - die Verspätung und dann ohne Gepäck. Ich bin auch keine Nörglerin - nur meine Freundin meinte, nach neuen EU Richtlinien habe man Anspruch auf Entschädigung.
Gruß Inge
Nein, für den weniger als 1 Stunde verspäteten Abflug ab Köln und die "Umsteigerei" hast Du m.E. keinen Anspruch auf Entschädigung nach der EU Richtlinie.
Präzise: Deine Freundin täuscht sich.
Näheres zum Thema kannst du im Unterforum Reiserecht http://www.holidaycheck.de/thema-Alles+zum+Thema+Flugzeitenaenderung+Flugverspaetung+Flugstornierung-id_30784.html nachlesen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!