• vonschmeling
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    geschrieben 1315942894000

    Warum "beweisen"? Wieso sollte denn Pax B. einen Weiterflug nach XXX buchen, wenn er gar nicht weiterfliegen will? Eine Buchung ist eine Willenserklärung, von A über B nach XXX reisen zu wollen - aus welchem Grund Pax B. diese Variante gefiel, wird er vielleicht noch erhellen, vielleicht aber auch nicht ... mir jedenfalls fallen einige ein.

    ;)

     

    Nein, du musst nicht mitleidig sein ... es gibt quasi keine "Fristen", nur unterschiedliche Verpflichtungen bezüglich der Folgen von Verlegung/Ausfall eines Operatings für den Fluggast. Im vorliegenden Fall scheinen sie weniger gravierend, weil Pax B. nicht direkt im Anschluss an seine geplante Rückreise einen wichtigen Termin hat, dessen Versäumnis in Milliarden kostet, ergo bucht man ihn um und versorgt ihn für die zusätzliche Nacht. Das ist Kundendienst!

     

    Nun hat sich aber ein neuer Aspekt ergeben, und da Jockel sich wegen der 10€ (mutmaßlich) -******* vom Unternehmen zurückzieht, wird Pax B. wohl nur einen Titel kriegen anstelle der Erstattung und sich künftig darum mit dem Insolvenzverwalter keilen ... böse!

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1315943997000

    Hmmm, er bucht doch keinen Weiterflug, sondern er hat grundsätzlich zwei verschiedene, von einander unabhängige Verträge abgeschlossen, oder wurde im zweiten Vertrag Bezug auf den ersten genommen?!

     

    Also Vertrag A wird erfüllt, Vertrag B wird einseitig aufgekündigt, mit dem Angebot der kostenlosen Umbuchung.

     

    Für mich stellt sich die Frage, war diese Kündigung rechtlich ok, oder nicht. Deshalb auch meine flapsige Bemerkung, wie es ausschaut, wenn man vorher gar keinen Flug hatte! Wenn ich z.B. nen Flug von Köln nach Hamburg buche, dieser rechtzeitig gecancelt wird, muss mir die Airline dann ne Übernachtung in Kölle bezahlen?!

     

    Wenn sie das aus Gründen der Kundenbindung macht, absolute Weltklasse, aber das war ja genau die Frage, ob Bernhardroland sich darauf verlassen kann, denn schriftlich hat er nix, also im Endeffekt die Frage, hat er Anspruch darauf und falls ja, wo steht das?!

  • Angelo99
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    geschrieben 1315944472000

    Guten Abend Zusammen,

     

    evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen Ich habe für mich und meine Frau einen Kurztrip nach Berlin gebucht. Flug soll / sollte mit Air Berlin laufen. Leider ist vor zwei Wochen mein Vater schwer erkrankt. Hier wissen wir leider nicht wie es nächster Zeit weitergeht. Wir haben keine Reiserücktritt abgeschlossen. Wenn wir AB das Attest weiterleiten mit einer Stornierung.... wie sind hier die Chancen auf eine Erstttung?

     

    Hat hier jemand Erfahrungen oder ähnliches?

     

    Vielen Dank im voraus

     

    Grüße

    Angelo99

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1315944963000

    Sagte ich nicht, mir fielen "einige Gründe" für sein Vorgehen ein? ;)

     

    Fakt ist, bernhardroland kommt zu spät an für das nächste (AB) Operating, weil dies nun vorverlegt wurde. Er hat das Operating unter der Voraussetzung gebucht, dass es um X Uhr und nicht um X-4h Uhr durchgeführt würde - seine Motive sind vollkommen unmaßgeblich, maßgeblich ist, was für Folgen diese Änderung innert eines Linienfluges für ihn bedeutet.

    Sie bedeutet, dass er durch die Änderung den letzten Flug des Tages nach XXX nicht mehr erreichen kann und somit einen anderen Aufwand hat.

    Im Gegensatz zu Pauschalarrangements bucht man Linienflüge auch mittel- oder langfristig zu festen Dispatchzeiten und der Dienstleister muss bereit sein, für die Folgen evtl. Änderungen zu latzen.

    Nebenaspekt: Im Blick auf die etlichen 450 und mehr Öcken, die er bei einem technisch bedingten Delay den 49€-Ticket Kunden an Entschädigung (EUVO Fluggastrechte) berappen muss, ist das ein ganz plüschiger Posten!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1315946848000

    Angelo, ein Versuch schadet nix! Erfahrungen habe ich da leider keine :(

     

    Ok, zum Abschluss zu Bernhardroland ;) ,

     

    auch bei einem Linienflug bin ich verantwortlich, pünktlich zum Check In/Abflug zu erscheinen! Da es unabhängige Verträge sind, obliegt es mir auch hier, pünktlich zum Flug nach XXX zu erscheinen, wenn Air Berlin das in einem Context sieht, umso besser!

     

    Fraglich ist nur, was und ob überhaupt Pax B. im Zuge der Vorverlegung zusteht...

     

    So, muss fott, Fuppes jeht loss ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1315948564000

    Fuppes screene ich ... ;)

    Es spielt (fast!) keine Rolle, ob br einen "Weiterflug" oder ein "Cheer-Girl-Training" in der Gärtnerstraße vereinbart hat ... er hat aus ganzgleichwelchengründenauchimmer eben diese Zeit gebucht und der Dienstleister federt die Folgekosten ab, die ihm - (fast) egal wie daraus erwachsen.

    Wie kann sich ein Fluggast  zu irgendetwas "verpflichten", wenn es der Airline taugt, das Operating 4h vorzuverlegen???

    Ungeacht irgendwelcher Fristen ist das je nach geplanter Reiseroute und mangels Verfügbarkeit so doch wohl am geschmeidigsten gelöst?

    :shock1: :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1315963458000

    Also ich würde es ja noch verstehen und glauben können, wenn die Verlegung am Flugtag oder von mir aus ne Woche vorher geschieht, aber Monate im voraus und die Airline federt die Folgekosten(wo ist denn da die Grenze :frowning: )ab :shock1:

     

    Entweder reden wir aneinander vorbei, oder das ist der Grund, warum es um AB derzeit nicht so gut bestellt ist ;)

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1315964519000

    @Angelo99 sagte:

    ...Hat hier jemand Erfahrungen oder ähnliches?

    Nein, aber ein Attest wird Dir vermutlich kaum helfen. Ohne Reiserücktrittversicherung bleibt Dir nur ein Blick in die AGB/ABB von Air Berlin.

     

    Alles Gute für Deinen Vater.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • P.D.
    Dabei seit: 1260835200000
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    geschrieben 1315964659000

    @Angelo99 sagte:

    Guten Abend Zusammen,

     

    evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen Ich habe für mich und meine Frau einen Kurztrip nach Berlin gebucht. Flug soll / sollte mit Air Berlin laufen. Leider ist vor zwei Wochen mein Vater schwer erkrankt. Hier wissen wir leider nicht wie es nächster Zeit weitergeht. Wir haben keine Reiserücktritt abgeschlossen. Wenn wir AB das Attest weiterleiten mit einer Stornierung.... wie sind hier die Chancen auf eine Erstttung?

     

    Hat hier jemand Erfahrungen oder ähnliches?

     

    Vielen Dank im voraus

     

    Grüße

    Angelo99

     

     

    sry so bitter es auch klingt, aber da wirste nix kriegen. AB lässt in so einem Fall keine Kulanz walten - warum auch?

    Hast du übers Inet gebucht poder im RSB?? Falls im Netz dann hast du eh gar keine Chance.

     

    Und nen Tax Refund wird bei AB auch recht schwierig - die Gebühren die, die Airlines erheben sind hoch. Bleibt unterm Strich wenig übrig.

     

    Ruf doch mal hier an: 030-4102100

     

    Ist die Hotline von AB - zum Ortstarif - sparste immerhin paar Cents ;)

  • Angelo99
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    geschrieben 1315980837000

    Vielen Dank für eure Antworten. Werde es auf jedenFall versuchen.

    Mein Vater wollte eigentlich ( gehört zwar nicht her) mit Ryan Air nächste Woche starten. Mit dem ärztlichen Attest etc. hat es auch geklappt ( ohne Verischerung etc.)

    Evtl. zeigt sich AB etwas Kulant, da lassen wir uns überraschen.

     

    Vielen Dank nochmals

     

    Grüße

    Angelo99

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