• vanda13
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    geschrieben 1327443617000

    Was ich noch zu der Verpflegung gefunden habe, auf Langstrecken gibt es als Hauptmahlzeit 2 warme Gerichte, von dem man sich eines aussuchen kann. Sowie ein kaltes Gericht bzw. einen Snack als Frühstück.

    Die Gepäckregelung gilt wie bereits gesagt nur bis Ende April, aber wenns in 2 Wochen losgeht...

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    geschrieben 1327498705000

    Weis jemand von euch ob man bei der Reiseschutzversicherung die bei der CC dabei ist die 400€ in ganzen bekommt oder nur für das was man wirklich ausgegeben hat?

    Danke

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1327499164000

    :frowning:

     

    Du solltest Dich im Thread zu den inkl. Versicherungen der CC informieren, da dieses wohl eher nichts mit AB zu tun hat.

    € 400 für Verspätungen? Ist unabhängig vom Ticketpreis, aber das kannst Du im Thread zu den Verspätungen im Forum reiserechtliche Fragen eruieren... ;).. ;)

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    geschrieben 1327499573000

    Die Kreditkarte ist ja von AB.

    Wie meinst du das ?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1327500391000

    @Ihre_Registrierung

    Die Frage müsste eher lauten: WAS meinst DU??? :question: :what:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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    geschrieben 1327500622000

    AirBerlin gibt in kopoeration mit einer Bank eine CC aus wo man 400€ bekommen soll wenn der flug mehr als 3h oder 4h verspätung hat. Was mich interessiert ist ob die 400€ ganz ausbezahlt werden oder die ausgaben die durch die verspätung mit max. 400€ übernommen werden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1327500805000

    Wie schon Curi sagte, bezieht sich der Anspruch auf eine EUVO (261) und hat nicht das Geringste mit der CC oder Versicherung zutun.

    Auf die relevanten Unterforen und Threads wurde hingewiesen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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    geschrieben 1327501480000

    Verzeihe mir bitte was ist "EUVO (261)"?

    In den bedinungen der CC steht "Flugverspätung von mehr als drei Stunden (Pauschalersatz) 400€"

  • Kourion
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    geschrieben 1327501812000

    @Ihre_Registrierung

     

    Meinst du diesen Passus aus den AGB:

    "Wenn bei dem gebuchte Flug der versicherten Person

    - sich der Abflug um mehr als vier Stunden verzögert

    - der Abflug annulliert wird

    - wegen Überbuchung die Beförderung verweigert wird und innerhalb dieser vier Stunden keine alternative Beförderung angeboten wird, ersetzt die HanseMerkur nach Ablauf von vier Stunden die nachweislich während dieser Wartezeit entstandenen Kosten für Speisen und Getränke, die mit einer gültigen airberlin Visa Card mit Business Paket bezahlt werden, bis zu einem Betrag von 25,00 US $ je Stunde, maximal jedoch bis 300,00 US $ je Schadenfall für die versicherten Personen." 

    Quelle: airberlin Visa Card mit Business Paket

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1327501858000

    Aha ... warum denn nicht gleich? :?

    Die EUVO 261 ist eine Verordnung zu den Fluggastrechten, google einfach mal oder lies im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" darüber nach.

     

    Bei der Versicherung scheint es sich jedoch um ein anderes Format zu handeln, sofern die Zusage tatsächlich "pauschal 400€" Erstattung meint.

    Wie die Bedingungen zur Inanspruchnahme sind, kann ich dir in einer Ferndiagnose nicht sagen, entweder trägt ein User bei, der schon Erfahrung damit hat, oder du liest dir die genauen Bedingungen durch, daraus müsste sich das auch ergeben.

     

    Übrigens hilft es, die Threads übersichtlich zu halten, wenn man Fragen gleich zu Beginn präzise formuliert.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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