Aha ... warum denn nicht gleich?
Die EUVO 261 ist eine Verordnung zu den Fluggastrechten, google einfach mal oder lies im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" darüber nach.
Bei der Versicherung scheint es sich jedoch um ein anderes Format zu handeln, sofern die Zusage tatsächlich "pauschal 400€" Erstattung meint.
Wie die Bedingungen zur Inanspruchnahme sind, kann ich dir in einer Ferndiagnose nicht sagen, entweder trägt ein User bei, der schon Erfahrung damit hat, oder du liest dir die genauen Bedingungen durch, daraus müsste sich das auch ergeben.
Übrigens hilft es, die Threads übersichtlich zu halten, wenn man Fragen gleich zu Beginn präzise formuliert.