• assikeh
    Dabei seit: 1172707200000
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    geschrieben 1344792748000

    Hallo,

    wir haben unsere Pauschalreiseunterlagen (1-2fly nach AYT mit AB-Flug) erhalten und darauf steht, dass wir 20 kg Freigepäck/Person haben.

    Wie kann das sein, denn seit 01.05.2012 gilt doch das one-piece-concept mit 23 kg?

    Wie verhalte ich mich, wenn ich nun doch noch Übergepäck anmelden muss? Aber dies geht lt. HP von AB nur mit einem weiteren Gepäckstück zu 50 €. Das passt für mich garnicht zusammen -entweder 20 kg + 5kg-weise Übergepäck, oder one-piece-concept mit 23 kg + zus. Gepäckstück als Übergepäck zu 50 €. :frowning:

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke im voraus!

    Über 30 x Türkei und 13 x Ägypten, sowie diverse andere Urlaubsländer -das dürfte reichen, um hier mitzureden!!!
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
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    geschrieben 1344795908000

    AB macht keinen Unterschied, ob du mit 1-2fly, Alltours oder sonst wem gebucht hast.

    Die Berechnung erfolgt nach dem piece-concept. Also bis 23 Kg und dann 50 Euronen... Selbst wenn es nur 24 Kg sind... ;)

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • nettemaid
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    geschrieben 1344842008000

    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt !

     

    ======

    Noch eine Frage hierzu:

    Wir reisen zu zweit ein Koffer 25 KG. der andere 20 kg - wäre daaok oder muss ich die beiden Koffen austarrieren?

  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
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    geschrieben 1344843915000

    rein um sicher zu gehen würde ich das tun. Es hängt von der Person ab, die dort sitzt... ;)

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • assikeh
    Dabei seit: 1172707200000
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    geschrieben 1344877161000

    shippysly:

    AB macht keinen Unterschied, ob du mit 1-2fly, Alltours oder sonst wem gebucht hast.

    Die Berechnung erfolgt nach dem piece-concept. Also bis 23 Kg und dann 50 Euronen... Selbst wenn es nur 24 Kg sind... ;)

    Danke shippysly, aber warum steht dann auf den Flugscheinen 20 kg? :frowning:

    Daher habe ich auch hier im Forum nachgefragt, das mit dem "one-piece" ist mir ja bekannt gewesen! ;)  

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  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
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    geschrieben 1344886614000

    Weil es sich bei den Unterlagen der RV und standardisierte "Vordrucke" handelt. Die meisten Flugsellschaften arbeiten "noch" mit der 20 KG Grenze und lassen sich das Übergepäck kiloweise bezahlen. AB macht es halt anders.

    Im Mai noch selber erlebt, Hinflug mit AB zweimal so um die 23 KG, alles OK. Rückflug mit Sunexpress, 5 KG Übergepäck = 50 Euro.... ;)

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1344899299000

    Veto @shippysly, da ist zu differenzieren, weil es durchaus abweichende Vereinbarungen für Veranstalter bzw. reine Charteroperatings gibt.

    @assikeh

    Kontaktiere besser den Vermittler oder Veranstalter, welche Vereinbarung genau für dich anzuwenden ist.

    Mit "Standardformularen" ist das höchst zweifelhaft "erklärt" ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
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    geschrieben 1344975579000

    sehe ich nicht so, da es, wie bereits beschrieben, im Mai diesen Jahres genauso funktioniert hat... ;)

    Einspruch abgewiesen Euer Ehren :p

    Aber nichts destotrotz hat eine Rückfrage noch nie geschadet...

    ... schon alleine damit VS Ihre Ruhe und Ihr Recht hat (Scherz)

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  • bernhard707
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    geschrieben 1344988350000

    Schön für dich, wenn du eine mögliche Einzelerfahrung als empirische Erhebung ansehen möchtest ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
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    geschrieben 1345016513000

    Danke, das du mir das zugestehst bernhard :p

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