@Chris737
Ich finde deine Antwort sehr mutig - bin aber der Meinung, sie ist nicht korrekt.
Im Falle einer Pauschalreise muss ich Änderungen bei Flugzeiten in keiner Weise mal einfach so akzeptieren. Auch im Fall einer "Nur-Flug-Buchung" finde ich keine rechtliche Vorgabe die es mir ermöglicht, bei einer Flugverspätung vom Flug zurückzutreten - lediglich der Anspruch auf Entschädigung ist geregelt.
Hierzu hat der EuGH (Europäischer Gerichtshof) mit seinem Grundsatzurteil vom 23.10.2012 ganz andere Weichen gestellt:
"Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden haben Fluggäste gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. Art.7 der sog. EG Ausgleichsverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004 analog. Der Grundsatz der Gleichbehandlung muss beachtet werden. Ob der Flug im Rahmen einer Pauschalreise oder als sog. Nur-Flug gebucht wurde, spielt keine Rolle".
Es wird sich also für @sandy0402 schon lohnen, ihrer berechtigten Frage nach "Entschädigung" weiter nach zu gehen.