vonschmeling:
Selbstverständlich ist das Freigewicht kein "Vertragsbestandteil" der Pauschalreise sondern abhängig von der Airline, die letztlich mit dem Operating betraut wird.
Alle gegenteiligen Behauptungen sind leider unzutreffend.
Nein,das stimmt so nicht! Ich habe selbst vor einer Woche ein Voucher-Heftchen von ITS in der Hand gehabt(im Hotel auf Mallorca),weil wir für die Dame im Hotel den Online-Checkin gemacht haben (wir hatten uns zuvor darüber unterhalten). Da drinn stand eindeutig Flug mit Airberlin und 23 kg Freigepäck . Wenn die Dame dann am Flughafen ankommt,und anstelle von Airberlin hätte eine Tuifly,Germania oder sonstwas als Subcharter für AB am "Finger" gestanden,hätte es genauso gültig sein müssen! und das es sowas gibt,hab ich vor Jahren selbst schon erlebt,als ein mit AB gebuchter flug im Subcharter mit IBERWORLD geflogen wurde.