Hallo. Schau mal hier (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland):
Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall :
Runterscrollen bis "Für wen gelten die Fluggastrechte ?" usw.
Hallo. Schau mal hier (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland):
Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall :
Runterscrollen bis "Für wen gelten die Fluggastrechte ?" usw.
Selbstverständlich kommen die Regularien der VO(EG)261/04 zur Anwendung, sprich Anspruch auf Versorgungsleistung und Entschädigung.
Ich verstehe es so, dass die Kernfrage nach der Erfahrung mit Erstattungen lautet? Da sieht es nicht so toll aus, Air Cairo ist nicht Mitglied der Trägerschaft der SÖP.
@rejbodenheim sagte:
Erstattung von zusätzlich angefallenen Kosten in FRA? also Verpflegung u.ä.? oder Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung?
Entschädigung nach Fluggastverordnung
Wie alt waren die Kleinkinder? hatten sie eigene Flugtickets?
Frage für die Spezialisten im Schwarm...
Beide hatten eigene Plätze, der kleine 3 und der große ist 8.
Das Recht mit 400€ p.P kenne ich bereits . Sogar die Gesellschaft die sich um unser Auto gekümmert hat, hat uns "ohne das wir Gefragt haben" per E-Mail darüber Informiert das wir Ansprüche hätten. *schon Schräg
Meine Frage gilt eher dem -> was für Erfahrungen andere ohne Anwalt gemacht haben mit Air Cairo - die Diff zwischen 240€ zu 400€ ist ja schon Recht groß p.P. und wir haben 1200€ mehr bezahlt für diesen Direktflug. *Damit es angenehmer wird für die Kids, am Ende waren wir dann doch um 03:00Uhr in der Nacht im Hotel.
Dankeschön - theoretisch muss sich Air Cairo dran halten wenn der Start in der EU stattfindet. Ich habe einen alten Beitrag gefunden indem stand das Jemad die Leistung ohne Einsatz einer Anwaltskanzlei bekommen hat, d.h. in voller Höhe. Der Beitrag war allerdings von 2019.
Danke für deine Unterstützung! Die Seite ist auch sehr Interessant.
Bitte setze doch ein @username damit klar ist an wen du adressierst.
Über die Rechte im Falle einer Verspätung zu informieren ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zum Beschwerdekontakt bei Air Cairo geht´s hier lang.
Versuche es einfach, und nicht vergessen das Ergebnis dann hier zu posten!
Ach, hab extra bei jedem geantwortet!
Ich werde mal was aufsetzen. Rückmeldung kann lange dauern.
Ja hast du, aber eben nicht schlüssig adressiert ...
Hoffentlich dauert es nicht lange?! Du musst nur die relevanten Daten vortragen und keine epischen Erläuterungen abgeben - die liest eh kein Mensch!
@vonschmeling sagte:
Selbstverständlich kommen die Regularien der VO(EG)261/04 zur Anwendung, sprich Anspruch auf Versorgungsleistung und Entschädigung.
Warum sollte es Entschädigung geben?! Am 17.03. gab es m.w. einen Streik am Flughafen Frankfurt. Der Streik fand ausserhalb dem Zuständigkeitsbereich der Airline statt, da das Sicherheitspersonal in Frankfurt die Arbeit niedergelegt hatte und nicht das Personal/Crew der AirCairo. Notfalls würde ich die Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Davon natürlich ausgenommen sind Versorgungsleistungen, wie Telefonate bzw. Verpflegung. Die kannst Du natürlich direkt bei AirCairo einreichen!
Das ist vollkommen korrekt.
Sofern die Ursache ein Streik des Flughafenpersonals war kommt eine Erstattung gem. Fluggastrechte VO nicht in Betracht.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!