• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1711728683101 , zuletzt editiert von Kourion

    @Desiree2011

    Hallo. Schau mal hier (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland):

    Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall :

    Runterscrollen bis "Für wen gelten die Fluggastrechte ?" usw.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1711730318922

    Selbstverständlich kommen die Regularien der VO(EG)261/04 zur Anwendung, sprich Anspruch auf Versorgungsleistung und Entschädigung.

    Ich verstehe es so, dass die Kernfrage nach der Erfahrung mit Erstattungen lautet? Da sieht es nicht so toll aus, Air Cairo ist nicht Mitglied der Trägerschaft der SÖP.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Desiree2011
    Dabei seit: 1310688000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1711733804922

    @rejbodenheim sagte:

    Erstattung von zusätzlich angefallenen Kosten in FRA? also Verpflegung u.ä.? oder Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung?

    Entschädigung nach Fluggastverordnung

    Wie alt waren die Kleinkinder? hatten sie eigene Flugtickets?

    Frage für die Spezialisten im Schwarm...:wink:

    Beide hatten eigene Plätze, der kleine 3 und der große ist 8.

    Das Recht mit 400€ p.P kenne ich bereits :-). Sogar die Gesellschaft die sich um unser Auto gekümmert hat, hat uns "ohne das wir Gefragt haben" per E-Mail darüber Informiert das wir Ansprüche hätten. *schon Schräg

    Meine Frage gilt eher dem -> was für Erfahrungen andere ohne Anwalt gemacht haben mit Air Cairo - die Diff zwischen 240€ zu 400€ ist ja schon Recht groß p.P. und wir haben 1200€ mehr bezahlt für diesen Direktflug. *Damit es angenehmer wird für die Kids, am Ende waren wir dann doch um 03:00Uhr in der Nacht im Hotel. :-(

    Eine korrekte Rechtschreibung ist wichtig, das ist mir klar. Ich kann es einfach nicht besser. :-(
  • Desiree2011
    Dabei seit: 1310688000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1711734305813

    Dankeschön - theoretisch ;-) muss sich Air Cairo dran halten wenn der Start in der EU stattfindet. Ich habe einen alten Beitrag gefunden indem stand das Jemad die Leistung ohne Einsatz einer Anwaltskanzlei bekommen hat, d.h. in voller Höhe. Der Beitrag war allerdings von 2019.

    Eine korrekte Rechtschreibung ist wichtig, das ist mir klar. Ich kann es einfach nicht besser. :-(
  • Desiree2011
    Dabei seit: 1310688000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1711734395592

     Danke für deine Unterstützung! Die Seite ist auch sehr Interessant. :-)

    Eine korrekte Rechtschreibung ist wichtig, das ist mir klar. Ich kann es einfach nicht besser. :-(
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1711738625597

    @Desiree2011

    Bitte setze doch ein @username damit klar ist an wen du adressierst.

    Über die Rechte im Falle einer Verspätung zu informieren ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Zum Beschwerdekontakt bei Air Cairo geht´s hier lang.

    Versuche es einfach, und nicht vergessen das Ergebnis dann hier zu posten! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Desiree2011
    Dabei seit: 1310688000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1711747068407

    @vonschmeling

    Ach, hab extra bei jedem geantwortet!

    Ich werde mal was aufsetzen. Rückmeldung kann lange dauern. :-(

    Eine korrekte Rechtschreibung ist wichtig, das ist mir klar. Ich kann es einfach nicht besser. :-(
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1711747297717

    Ja hast du, aber eben nicht schlüssig adressiert ... :wink:

    Hoffentlich dauert es nicht lange?! Du musst nur die relevanten Daten vortragen und keine epischen Erläuterungen abgeben - die liest eh kein Mensch!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
    Beiträge: 2486
    geschrieben 1711796645939

    @vonschmeling sagte:

    Selbstverständlich kommen die Regularien der VO(EG)261/04 zur Anwendung, sprich Anspruch auf Versorgungsleistung und Entschädigung.

    Warum sollte es Entschädigung geben?! :confused: Am 17.03. gab es m.w. einen Streik am Flughafen Frankfurt. Der Streik fand ausserhalb dem Zuständigkeitsbereich der Airline statt, da das Sicherheitspersonal in Frankfurt die Arbeit niedergelegt hatte und nicht das Personal/Crew der AirCairo. Notfalls würde ich die Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

    Davon natürlich ausgenommen sind Versorgungsleistungen, wie Telefonate bzw. Verpflegung. Die kannst Du natürlich direkt bei AirCairo einreichen!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1711797469403

    Das ist vollkommen korrekt.

    Sofern die Ursache ein Streik des Flughafenpersonals war kommt eine Erstattung gem. Fluggastrechte VO nicht in Betracht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!