Wie gesag: Es kann auch mal kurzfristig eine Änderung geben, genau die betreffenden Passus hat die B787 ja bereits zitiert.
Daher ist nur ein kostenpflichtiger Rücktritt möglich, es liegt keine Vertragsverletzung vor.
Im Rahmen von Pauschalreisen ist ja noch nicht einmal das durchführende LVU verbindlich, das hat sich auch noch nicht überall rumgesprochen.
Hier wird gerne mit dem Unterton "wir sind beduppt worden" berichtet, Condor habe heimlich klamm und leise Albatros Air beauftragt. Da gibt´s nix von Ratiopharm, man muss sich einfach genau informieren.
Die Airlines (alle!) behalten sich vor, Operatings an Dritte zu übertragen, die entspr. Passus sind bisher noch nicht angegriffen worden und entsprechen aktueller Rechtsauffassung.
Tatsächlich ist Avion Express tadellos beleumundet und der größte Provider im Produktumfeld. Ich habe selbst auch keinerlei negative Abweichungen zu "original" Condor Operatings festgestellt, meines Erachtens ist jegliches Trara darum ganz und gar überflüssig.