Schande auf mein Haupt - hast recht - aber selbst Ägypten und die Zeitverschiebung war hier schon Thema.
Im Kern bleibe ich bei meiner Aussage - bis auf die Stunde, die nehme ich zurück.
Schande auf mein Haupt - hast recht - aber selbst Ägypten und die Zeitverschiebung war hier schon Thema.
Im Kern bleibe ich bei meiner Aussage - bis auf die Stunde, die nehme ich zurück.
Nur mal so an alle morgigen Mallorca-Urlauber.
Der Abflug wurde bereits 2 Std. 20 nach hinten verschoben.
Ich kann nur jedem raten, immer wieder die Abfluginfos des Flughafens im Auge zu behalten oder halt Airline oder RV zu kontaktieren.
2 Stunden sind keine zwei Tage, schönen Urlaub auf Malle . Ich hoffe es bleibt bei den 2.Stunden.
Sorry, mein Sternchenkopftuch ist in der Reinigung ...
Er existiert jedenfalls, und der Spottergerüchteküche zur Folge befindet er sich in der Endbearbeitung für die Überführung.
Existiert eigentlich schon der dritte Flughafen in Berlin?
Existieren tut er schon. Betriebsbereit ist er aber nicht
Da ich grade mal mehr als 8min Zeit habe:
Hier die geforderte Erläuterung für den Possibaer hinsichtlich seiner Behauptung, man könne auch im Falle von Pauschalreisen immer eine Entschädigung verlangen (und welchem auch immer verlinkten Artikel aus Presse oder Branche, der genau soviel Information beim Verbraucher ankommen lassen möchte). Tatsächlich gelingt die Durchsetzung in den wenigsten Fällen.
Hierzu bediene ich mich eines Beispiels:
Der Fluggast Possibaer erhält 8 Tage vor seiner Abreise in den Urlaub die Mitteilung, seine Reisezeiten im Rahmen einer Pauschalreise hätten sich geändert. Statt um 8 Uhr soll es nun um 19 Uhr losgehen, statt um 18 Uhr schon um 10 Uhr zurück. Dabei steht meistens "Wir bitten um Mitteilung und senden Ihnen dann die geänderten Reiseunterlagen zu" (o.ä.).
Possibaer ist sauer, steigt aber dennoch in den Flieger und düst nach Urlaubistan. Er bedient sich auf der Reise der vom Veranstalter zugestellten Unterlagen, physisch oder nicht physisch - spielt hier keine Rolle.
Nach der Rückkehr liest er einen Artikel von Dr. Pius Pichler mit dem Inhalt "Auch bei Pauschalreisen hat der Fluggast Ansprüche aus Fluggastverordnung" (im Abspann folgt dann gern "Wir beraten Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit"...).
So weit so gut, Possibaer ist freudig gestimmt.
Aaaaber da ist noch der Artikel 8 (folgt) der VO261, und dieser besagt, dass bei Änderungen weniger als 14 Tagen vor Reiseantritt verschiedene Optionen für den Reisenden bestehen, und man findet unter b:
Genau diesen Deal hat Possibaer angenommen, indem er in den Flieger stieg, der ihm bestimmt worden war und damit das Luftverkehrsunternehmen von weiteren Ausgleichszahlungen exkulpiert (sogar ohne präzise Zustimmung gennant konkludent = Angebot und Annahme).
Mit dem Antritt der Reise hat der Reisende die gem. Art.8 der fraglichen VO die alternative Beförderung angenommen und den Vertrag geheilt.
Und genau das ist der springende Punkt, der es sehr schwierig macht (selbst bei annullierten Flügen) den Spieß wieder umzudrehen und sich innerhalb des (neu geschlossenen!) Reisevertrages beim Luftverkehrsunternehmen zu refinanzieren.
Daher meine Rede, dass ich es als voreilig betrachte, solche Behauptungen ("war Tage vor Abflug, also hast du Ansprüche gem VO(EG)261/04") nach ein bissel 1. Position bei Googlesuche hier mit einer unglaublichen Verve durchpauken zu wollen und Widerreden als "bewusste Falschinformationen" oder "Ignorieren von BGH Urteilen" abzuqualifizieren. Der weit weit überwiegende Teil dieser Einreden ist nämlich aus vorgenannten Gründen vergeblich.
Es reicht demnach nicht aus, etwas bei Google zu finden, man muss das Gefundene auch verständig würdigen können.
Hey isolem,
auch ich verfolge seit Wochen diesen Chat und hoffe das ALLES gutgeht....ich fliege mit meiner Familie ebenso am 15.07.17 von DUS um 7:45 nach Marsa Alam....weiß aber leider auch nichts neues.
Hoffe ebenfalls auf nette Mitreisende die vllt schon mehr Wissen.
Wünsche trotzalledem allen Urlaubern eine schöne Zeit und guten Hin- und Rückflug.
Vielen Dank für diesen Ansatz. Das sollten die meisten verstanden haben.
Habe die Tage schon nach "exkulpieren" nachgeschlagen, gib zu, Du magst dieses Wort .
Ok, Angebot angenommen - macht auch alles Sinn.
Aber was hätte Pussybär machen sollen um evtl. Ansprüche zu stellen, zwischen dem Zeitpunkt der Mitteilung vom RV und Reiseantritt?
Jetzt werden wir aber wieder hier völlig OT.
Um wieder zum Thema zu kommen: Fliegt jemand im Dezember nach Mallorca?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!