@Sokrates sagte:
So so, da wird Dir also irgendeine Ersatzbeförderung angeboten - am besten an einem anderen Tag von einem anderen Abflugflughafen zu einer anderen Destination z.B. 300 km von Deinem gebuchten Ankunftsflughafen entfernt - und Du hast keine Ersatzansprüche an Deinen Vertragspartner!?
Sry, aber "Das ist absoluter Unsinn! Man sollte sich ......wenn man schon (häufig) hier besserwisserisch auftritt!
Zitat von Dir - siehe oben - Ende!
LG
Sokrates
Man sollte vorher genau lesen -am besten hier: http://www.lba.de/
Von irgendeiner Ersatzbeförderung habe ich überhaupt nicht gesprochen! Ist lächerlich deine Aussage mit den verschiedenen Tagen etc.
Die Aussage @vonschmeling ist SCHLICHT FALSCH!
Wird der Flug gestrichen und z.B. der Fluggast 3 Tage vorher logischerweise vom gleichen Abflughafen auf eine andere Gesellschaft z.B. 1,5 Stunden später umgebucht (und der Flug findet da dann pünktlich statt), so hat dieser KEINE Ansprüche auf eine Entschädigung!
Ich denke es ist jetzt alles klar!