Bisher wurde nur von Ausgleichszahlungen des Veranstalters berichtet (Anex), und zwar in Höhe von 250€ insgesamt, obwohl der Anspruch 250€ pro Ticket gewesen wäre. Über Erfolge mit Einreden direkt bei der Airline hat noch niemand berichtet, aber an sich ist die Problematik auch dafür noch zu jung ...
Um die überwiegende Rechtmäßigkeit eines Anspruchs gem. VO(EG)261/04 vorauszusetzen bedarf es imho keiner spezifischen Entscheidungen, die Sachlage sollte klar sein.