Azur Air
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geschrieben 1504856544252Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1504871093972
Hallo, unser Flug sollte heute um 14:20 nach Düsseldorf gehen.
Jetzt habe ich gerade gesehen das die Maschine erst um 10:15 los geflogen ist und um 14:10 für die Landung geplant ist. Das heist wir fliegen definitiv später los. Mit wie viel später muss ich denn rechnen und ab wann bekomme ich eine Entschädigung bzw. Verzehr Gutscheine? Ich reise mit 3 kleinen Kinder und da sind die Stunden am Airport nicht so super
Danke
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geschrieben 1504871833972Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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geschrieben 1504871902685 , zuletzt editiert von Possibaer
Ca. 60-90 Minuten, hängt davon ab wie schnell Ent- und beladen wird und die Maschine betankt, gereinigt und geprüft worden.
Die Wartezeit auf Anspruch nach Betreuung oder Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab.
VG
PS: Klar, mit Kindern immer schwer, aber so wie es aussieht nicht mal 2 Stunden Verspätung.
PSS: Ansprüche auf Betreuungsleistungen bei der Flugstrecke frühstens nach 4 Stunden.
Danke Sokrates.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten... -
geschrieben 1504876726791
Nein, ein Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht natürlich vollkommen ungeachtet der Flugdistanz ab 2h Verspätung ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1504883414528 , zuletzt editiert von Possibaer
Ja und Nein ist irgendwie Auslegungssache, da der Flug ja nicht in der EU startet. Hab mir das gerade nochmal durchgelesen:
Artikel 6
Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
...
Artikel 9
Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
(2) Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden.
(3) Bei der Anwendung dieses Artikels hat das ausführende Luftfahrtunternehmen besonders auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie auf die Bedürfnisse von Kindern ohne Begleitung zu achten.
...
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&qid=1404733472277&from=DE
http://eur-lex.europa.eu/content/legal-notice/legal-notice.html
Offizielle EU-Seite.
LG
Possi
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten... -
geschrieben 1504947295809
Nunja, bei "Höherer Gewalt", wie Naturkatastrophen, gibt es sowieso keinen Anspruch auf die EU-Verordnung.
Selbst ohne "Höhere Gewalt" sind Ansprüch gegen AZUR AIR ex NON-EU Ausland nur mögflich, wenn der Flug mit der deutschen EU-konformen Airline AZUR AIR (Flugnummer "ARZXXXX") durchgeführt wird. Passagiere, die mit der russischen, also NON-EU Airline AZUR AIR (Flugnummer"KTKXXXX") fliegen, haben sowieso keinen Anspruch!
LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET! -
geschrieben 1504949804516
Das ist nicht korrekt, da Azur Air das ausführende LVU ist und damit auch in Anspruch zu nehmen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1504958558193 , zuletzt editiert von travel-Fee
Also hier mal ein kleiner Bericht über unseren Flug am 5.9..
Da wir ja leider wegen Platz Problemen umgebucht wurden und dann anstatt von Düsseldorf direkt nach Punta cana erst über Frankfurt, Madrid und dann Punta cana gelogen sind war unsere Anreise etwas beschwerlich. Anstatt den geplanten 14 Stunden ( Anreise, Flug und Transfer) sind es somit 23 h geworden.
Umgebucht würden wir auf air Europa, was sich dann aber als eher positiv herausgestellt hat weil der Flug einfach nur top war. Alle super freundlich das Flugzeug war mit Steckdosen und allem was man so brauchte ausgestattet und WLAN gab es auch
Das einzige was ich jetzt noch bemängeln kann ist, dass heute Urlaubstag 4 ist und wir unseren Reiseleiter von Anex-Tour immer noch nicht gesehen haben, man sagte uns wenn was ist könnten wir ja eine whats App schreiben. Gerade in der Zeit von dem Hurricane wäre es nicht schlecht gewesen ein paar Infos von unserem Reiseleiter zu bekommen.
Naja wir sind gespannt was der Rückflug so mit sich bringt.