• juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1507643372364

    Schon 800 kassiert.

    Was noch?

    Hättest auch mit Bus und U-Bahn fahren können- oder mit der S-Bahn, lol

    Was kostete der Flug so? Weniger als 400

    Also Nettogewinn.

    Verlust für Azur Air, dem Neuling auf dem Markt

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1507644204633

    Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1507645195809

    Eigentlich schade, oder?

    Sonst hätte ich gleich meinen Kuba-Urlaub bei denen gebucht.

    Verspätungen, Koffer verlustig, kein freies Essen, lol

    Vielleicht nächsten Sommer?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Apotheker1
    Dabei seit: 1502739717115
    Beiträge: 18
    geschrieben 1507645691594

    Hallo, hier eine Kurzinfo zum Verhalten von AzurAir bei Ansprüchen aus FluggastVO. Ich habe einen berechtigten Anspruch auf 400,-- € wg. Verspätung eines Fluges von SXF-HRG. Auf Brief hat AzurAir nicht reagiert. Im Mahnbescheidsverfahren erfolgte Widerspruch. Das ganze geht jetzt in streitiges Verfahren nach §§ 696,697 ZPO über, Anwalt übernimmt.

    Soviel zur in diesem Forum geäußerten Meinung, dass AzurAir bei gegen sie gerichteten Ansprüchen aus FluggastVO pflegeleicht wären.

  • 2Nuff
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1507645753159

    @Herr_Reise sagte:

    Die Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung ist ehrlich gesagt genau dafür gedacht, solche Kosten abzudecken. Nicht um deinen Urlaub zu finanzieren.

    Annullierung

    Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:

    • Erstattung des Ticketpreises
    • kostenlosen Rückflug zum Abflugort
    • anderweitige Beförderung zum Zielort
    • kostenlose Versorgung und, falls dringend notwendig, eine Hotelübernachtung[1]

    Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine pauschale Entschädigung (Ausgleichsleistungen, Art, 5 Abs. 1 c i.V.m. Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004) zu zahlen:

    • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km,
    • 400 € für eine Flugstrecke innerhalb der EU von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flugstrecken von einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km und
    • 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km (nicht sofern Ab- und Ankunftsort innerhalb der EU; dafür gilt Punkt 2: > 1500 km innerhalb der EU = 400 €).

    Ich lese hier raus, dass ich neben der Entschädigung einen zusätzlichen Anspruch auf Beförderung habe. Und wenn ich in SXF stehe und der Ersatzflug ab TXL geht, muss ich ja irgendwie dorthin kommen. Zählt meines Erachtens zu den Beförderungskosten....

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1507645768294 , zuletzt editiert von Herr_Reise

    @Apotheker1

    Wie stark verspätet war dein Flug denn?

    @2Nuff

    Und aus welchem Punkt liest du das genau heraus? Die Beförderung zum Zielort hast du ja bekommen, ab TXL statt ab SXF.

  • 2Nuff
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1507646326908

    @Herr_Reise sagte:

    @Apotheker1

    Wie stark verspätet war dein Flug denn?

    @2Nuff

    Und aus welchem Punkt liest du das genau heraus? Die Beförderung zum Zielort hast du ja bekommen, ab TXL statt ab SXF.

    anderweitige Beförderung zum Zielort. Und wenn der Flieger ab SXF gehen sollte und ich nun von SXF nach TXL muss....

  • Apotheker1
    Dabei seit: 1502739717115
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    geschrieben 1507646413429

    Hallo Herr_Reise. Meine Bemerkung bezieht sich nicht auf irgend einen Vorgang ivm. TXL. Flug war von SXF nach HRG. Mehr als 3 Stunden verspätet. >1500km,

  • 2Nuff
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1507646843553

    @2Nuff sagte:

    Eine Frage:

    Sowohl unser Flug mit Azur Air am 1.10.17 von SXF nach PMI als auch der Rückflug am 8.10.2017 wurden kurzfristig gestrichen. Deshalb mussten wir von SXF nach TXL bzw. zurück mit dem Taxi fahren, weil wir dort mit Niki gestartet bzw. gelandet sind. Die Taxikosten möchten wir gern vom Reiseveranstalter Anex zurück, von Azurair die Flugentschädigung von jeweils 400 Euro. Ist das rechtens oder müssen wir die Taxikosten bei der Flugentschädigung uns anrechnen lassen? Unseres Erachtens müßte Anex eigentlich die Taxikosten zusätzlich übernehmen, da der vertraglich vereinbarte Abflug- und Landeflughafen ha SXF ist. Sollte also mit der Flugentschädigung nichts zu tun haben...

    Ich ziehe hiermit meine Frage zurück......

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1507647078959

    @Apotheker1

    Von TXL habe ich in Bezug auf deinen Post auch nichts geschrieben. Wollte das nur wissen, weil ansonsten hier im Thread bisher oft zu lesen war, dass Erstattungen geflossen sind. Da hätte nahe gelegen, dass die Verspätung zu gering war. Welche Begründung gab es denn für die Verspätung?

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