An sich muss man nur den Sinn des Begriffs "pauschal" erfassen.
Nicht selten beträgt die Entschädigungssumme ein Vielfaches des tatsächlichen Ticketpreises, damit ist dann auch das Klodilemma kompensiert.
An sich muss man nur den Sinn des Begriffs "pauschal" erfassen.
Nicht selten beträgt die Entschädigungssumme ein Vielfaches des tatsächlichen Ticketpreises, damit ist dann auch das Klodilemma kompensiert.
Beschädigtes Gepäck kann man innerhalb von 7 Tagen bei der Airline schriftlich reklamieren.
Wenn der Flug am 11.12.17 war, geht's natürlich noch.
Das Erfordernis einer Reklamation an Ort und Stelle ist Quatsch.....
Wobei sich die Frage stellt, wie will man nach 5 Tagen beweisen, dass die Beschädigung auf dem Flug passiert ist und nicht danach evtl. zu Hause
Das gleiche Problem habe ich schon am Flughafen. Die Dellen könnten ja schon von einem der vorherigen Flüge drin sein .
Meiner Erfahrung nach - die sich zugegebenermaßen allerdings auf die verblichene Air Berlin sowie Lufthansa und Condor beschränkt - wird die Reklamation eher großzügig gehandhabt.
Kann allerdings natürlich bei anderen Gesellschaften ganz anders aussehen.
Ein Gepäckschaden ist unverzüglich zu reklamieren, das bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern".
Zudem "lohnt" sich eine Reklamation nur bei relativ neuen hochwertigen Koffern, da die Abschreibung für Gebrauchsgüter zur Anwendung kommt.
Wegen vielfachen Missbrauchs ist die vormalige Großzügigkeit der Handhabung einer gewissen Schwindsucht anheim gefallen ...
@vonschmeling sagte:
Wegen vielfachen Missbrauchs ist die vormalige Großzügigkeit der Handhabung einer gewissen Schwindsucht anheim gefallen ...
„Geiz ist geil“, womit wir wieder beim Thema Refinanzierung sind - und damit schließt sich der Kreis.
Und der ehrliche ( andere sagen : dumme) Urlauber zählt das über seinen Ticketpreis.......
Was hat die Reklamation von abgerissenen Griffen und abgeschlagenen Rollen mit "Geiz ist Geil" zu tun und welcher Kreis schließt sich dann warum?
Warum zahlt der ehrliche Urlauber drauf? Weil derjenige, welcher sein beschädigtes Gepäck reklamiert, dann wohl folgerichtig unehrlich ist?
Betrachte es als "Solidargemeinschaft": Selbst nie krank zu sein verringert deine Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
Deshalb muss der ehrliche Reklamierer hinnehmen, dass seine Reklamation mehr und mehr restriktiviert wird und die Kosten sich als Speck auf den Hüften auch derjenigen verteilt, die dem Lebkuchen widerstanden haben.
@ 2Nuff
das Stichwort war „Wegen vielfachen MISSBRAUCHS ....“. , und genau damit hat Refinanzierung zu tun !
@2nuff sagte:
Weil derjenige, welcher sein beschädigtes Gepäck reklamiert, dann wohl folgerichtig unehrlich ist?
Was ein Quatsch ... das hat hier niemand behauptet. Derartige "Schlussfolgerungen" sind völlig überflüssig.
Das ist hier kein battle of slogans, Leute. Und mit Azur an sich hat das Ganze auch nix zu tun.
Wenn man vom Klo bis zum Koffer Kompensationsmöglichkeiten wiederholt nachfragt darf man sich halt nicht wundern über gewisse Spitzfindigkeiten.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!