• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1518793669981

    Meines Erachtens wird versucht, die VO willkürlich und zu Gunsten des Luftverkehrsunternehmens auszulegen in der Hoffnung, die Gegenseite werde einen das schon abnehmen und lenke ein.

    Bestenfalls (!) ist es des Anwalts eigenes Unvermögen zur korrekten Auslegung der Bestimmungen ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • margretfleitmann
    Dabei seit: 1273363200000
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    geschrieben 1518797332686

    Hallo, vielen Dank für Ihre Mühe. Ich werde es so dem Anwalt mitteilen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1518800531737 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Kein Problem, vielleicht sind ja noch ein paar andere Fluggäste betroffen und interessieren sich für den Sachverhalt. Die wenigsten werden die VO unterm Kopfkissen liegen haben, da ist es vielleicht ganz hilfreich gut informiert zu sein.

    Vielleicht berichtest du mal von der Reaktion? Wie gesagt - könnte auch für andere Passagiere des gegenständlichen Operatings interessant sein.

    (Übrigens ist "Du" die übliche Anrede in der community, und ich will mich nicht etwa "anbiedern" ... :wink:)

    (Nachreichung Textquelle: eu-lex)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • margretfleitmann
    Dabei seit: 1273363200000
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    geschrieben 1518868384772

    Hallo,

    ich werde berichten, was mir der Anwalt mitteilt.

  • dao
    Dabei seit: 1510732585311
    Beiträge: 5
    geschrieben 1518871092192

    Hallo.

    Nein unser Flug war am 22.08.2017...

  • dao
    Dabei seit: 1510732585311
    Beiträge: 5
    geschrieben 1518871314208

    Hallo.

    Wir haben Azur Air und auch die Anwaltskanzlei mehrfach kontaktiert, jedoch nie einen Anwalt hinzugezogen. Geld kam trotzdem.

    Da muss man wohl etwas Geduld haben, bei uns hat es ca. ein halbes Jahr gedauert.

  • Apotheker1
    Dabei seit: 1502739717115
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    geschrieben 1518975387209

    Lieber Nutzer RudiH,

    selbstverständlich wurde nicht sofort ein Anwalt eingeschaltet, sondern Brief mit Fristsetzung 4 Wochen geschrieben, Nachfristsetzung 14 Tage, Mahnverfahren eingeleitet, Widerspruch des Anspruchs durch die Superanwaltskanzlei von Azur Air und e r s t d a n a c h wurde Anwalt durch mich beauftragt.

    Es ist schon erstaunlich wie Azur Air teilweise in diesem Forum mit Samthandschuhen angefasst wird. Azur Air hätte in meiner Sache nur den Anspruch schriftlich in angemessener Zeit ( 14 Tage, und nicht 6 Monate !!! ) anerkennen müssen. Dies hätte Azur Air in einem Standardbrief aus Textbausteinen in 2 Minuten durch einen Grundschulschüler 5 Klasse erledigen lassen können. Statt dessen Vogel Strauss-Politik.

    Ich bleibe bei meiner Einschätzung der Unprofessionalität von Azur Air.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1518977209693 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es wurde von anderer Seite geraten, direkt Klage zu erheben und dürfte sich die Einschätzung das sei Mumpitz darauf bezogen haben. Diese Einschätzung teile ich im Übrigen.

    Die Wartezeit von bis zu 6 Monaten auf eine Entschädigung ist kein Alleinstellungsmerkmal von Azur Air, Apotheker1, und schon gar nicht die Vogel Strauß Taktik. Zudem gebe ich zu bedenken, dass Azur zum einen eine Flut von Forderungen zugestellt worden sein dürfte, zum andern war die Bearbeitung der Kompensationsansprüche nicht die einzige Baustelle. Mit mangelnder Professionalität hat das imho nichts zu tun, und ebenso wenig mit Samthandschuhen.

    Die Frage ist: Welche Vorteile hat dir die Bevollmächtigung des Anwalts erbracht, wenn du jetzt trotzdem 6 Monate auf die Kompensation gewartet hast? Wird so ein Verfahren tatsächlich streitig vor Gericht entschieden, leckt man sich die Finger nach einer Verfahrensdauer von "nur" 6 Monaten - so viel ist schon mal sicher.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • margretfleitmann
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    geschrieben 1519116434801

    Hallo,

    ich habe heute Antwort von dem RA der Azur Air erhalten. In einer Email schreibt er folgendes:

    "Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Einschätzung. Zutreffend ist auch, dass eine Kürzung ebenfalls in der von Ihnen geschilderten Konstellation möglich ist, jedoch auch bei einer Verspätung von internationalen Flügen. Eine darüber hinausgehende Erstattung erfolgt demnach nicht."

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1519120225808

    In der Form würde ich das bestreiten, margretfleitmann.

    Die Reduzierung des Anspruchs auf die Hälfte ist m.W. nicht auf die Größenordnung 1500-3500km Entfernung anzuwenden. Ob ein Flug nun international ist oder nicht spielt zunächst einmal keine Rolle.

    Hingegen ist eine Reduzierung auf 125€ p.T. auf Strecken unter 1500 dann üblich, wenn der Fluggast höchstens 2h nach der ursprünglich geplanten Ankunft sein Ziel erreicht, bzw. bei einer Entfernung über 3500km und einer Verspätung unter 4h.

    Demzufolge ist die Kürzung der Kompensation für die Strecke DUS-HRG nicht berechtigt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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