Das glaubst du aber nur, mar_mair - daher auch meine Gegenrede.
Die logische Schlussfolgerung deines Beitrags wäre: Alle, die sich keinen Anwalt nehmen können, sind am Pöppes und werden keine Entschädigung erhalten. Das stimmt schlicht und einfach aber nicht.
Natürlich kann man hier nicht von einer dienstleisterischen Hochkultur sprechen, ich weiß allerdings, dass die ganzen Schadensfälle an eine Düsseldorfer Kanzlei abgetreten sind. Wenn die schlürig arbeitet sollte man die Zähigkeit in der Abwicklung nicht allein Azur anlasten.
Wobei ich dir zustimme: Die Etablierung einer standardisierten Antwortdatei zur schnellere Bearbeitung von Beschwerden sollte tatsächlich zu den elementaren administrativen Einrichtungen gleich zum Start eines neuen Unternehmens vorhanden sein.
Es wundert nicht, dass die Kunden schmallippig werden, wenn sie noch nicht einmal eine banale Eingangsbestätigung erhalten.
Nichts desto trotz: Wer nicht länger warten will hat mit einem Onlinemahnbescheid ein preiswerteres und fixeres Tool zur Verfügung als es ein zivilrechtliches Verfahren abbilden kann.