• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523565151362

    Was sollte ein Anwalt deiner Ansicht nach bewirken können?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sim4000
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    geschrieben 1523571241809

    @vonschmeling

    Ohne diesen Fall jetzt groß verfolgt zu haben, gehe ich mal von berechtigten Forderungen aus.

    Wenn die Airline sich bisher nicht gemeldet hat, kann alleine ein Schreiben von einem Anwalt dazu führen, dass sie sich meldet oder sogar den Forderungen entsprochen wird. Sollte eine Klage notwendig sein, wird kaum ein Urlauber genug Lust/Zeit/Expertise haben, das selber durchzuziehen, erst recht, wenn die Anwaltskosten von der Fluggesellschaft getragen werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523574112334 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Du solltest berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer

    a - womöglich keine Rechtsschutzversicherung für derartige Fälle hat

    b - die Erstattung der vorgerichtlichen Kosten in den Sternen steht

    c- Azur entweder den Klageweg (bei Aussicht auf Erfolg) optiert oder nach 1000 kalten Wintern freimütig erstattet

    Ich verstehe offengestanden den Stress nicht ... schließlich geht es nicht um die Erstattung von vorverauslagten Kosten in unbilligem Maße oder eine lebenswichtige Spenderniere.

    Für die Erlangung einer pauschalen Zuwendung ganz unhabhängig von jeglicher Angemessenheit darf eine gewisse Duldsamkeit erwartet werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rhodos9709
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    geschrieben 1523612189034 , zuletzt editiert von Rhodos9709

    Nungut.... aber über 6 Monate ohne jegliche Resonanz ist halt genau DAS , was ich von dieser Airline erwartet hab. Und ja - wir haben keinen Rechtsschutz für derartige Fälle. Nach Recherche im Internet haben wir uns zunächst auf den gänigen Weg gemacht, der in vielen Fällen für Erfolg sorgte. Jetzt muss dann wohl oder übel doch ein Anwalt her. In dem Fall möchte ich die Argumentation hören, warum man diese Entschädigung NICHT zahlt, zumal wir ja so gar eine Bestätigung seitens Azur noch am Flughafen bekommen haben, dass das Verschulden klar auf deren Seite liegt. Es ist ganz einfach - wie schon erwähnt - Verzögerungstaktik. Aber diese Geschichte zieh ich durch - notfalls mit Presse. Denn wie gesagt - das hängt derbe nach. Auch nach so langer Zeit. Da gehts rein ums Prinzip. By the way ... der neue Urlaub (gleicher Ort, gleiches Hotel ist gebucht und in paar Tagen gehts los). Sicher ist man auch bei anderen Airlines nicht 100% sicher vor solchen Dingen. Aber das Risiko ist bei anderen Anbietern "subjektiv" geringer. Diesmal gehts mit Tui und da hab ich irgendwie nicht den Bedarf, mich schon Wochen vorher über das Flugzeug informieren zu wollen, mit dem wir letztlich fliegen.

  • halvareurope
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    geschrieben 1523614451475

    Sind im Oktober 2017 mit Azur geflogen. Dabei wurden Teile unseres Gepäcks stark beschädigt. Habe zeitnah alle geforderten Informationen (lt. Azur Air Handzettel) eingereicht. Bis heute, 7 Monate später, habe ich von Azur noch nichts gehört. In Sachen Kundenservice ist Azur für mich daher absolut nicht empfehlenswert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523636565632 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @halvaeurope

    ... wobei "Gepäckdriss" bei ganz vielen "renommierten" Luftverkehrsunternehmen ein wunder Punkt ist ...

    Es gibt einen Thread zu diesem Thema im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, viel Gutes liest man nicht.

    Die Load Services sind ja zu nahezu 100% an Subunternehmer vergeben, man denkt zuweilen, die pfeffern Koffer mutwillig aus der Ladeluke direkt aufs Vorfeld.

    Nichts desto trotz sind 7 Monate kein Fanal für kundenorientierte Dienstleistungsauffassung, und das gilt gleichermaßen auch für Rhodos9709.

    @Rhodos9709 richtet sich folgender Rat:

    Bevor du einen Anwalt bevollmächtigst wende dich direkt an die Kanzlei, die die Schadenersatzangelegenheiten von Azur Air regelt. Es gibt hier einige Erfahrungsberichte hinsichtlich einer deutlichen Beschleunigung des Verfahrens durch diese Methode.

    Ist zwar keine Entschuldigung, ich glaube jedoch, dass die wegen der vielen Verspätungen und der medialen Aufmerksamkeit dafür einfach nicht hinterherkommen und die Betroffenen deshalb schier bis Sanktnimmerlein warten lassen "müssen" ...

    Du kannst getrost einen Termin von max. 14 Tagen setzen und ankündigen, dich mangels einer Rückmeldung rechtlicher Maßnahmen zu bedienen. Kommen die dann noch immer nicht in den Quark wirst du wohl um anwaltliche Unterstützung kaum herumkommen.

    Noch ein Tipp: Schau mal, ob es bei Facebook die Möglichkeit gibt mit Azur zu kommunizieren. Offenbar erreicht man auf diesem Wege gelegentlich mehr, da noch größere öffentliche Reichweite.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523637637367

    Noch ein Tipp für jene, die des Wartens überdrüssig sind und keine Rechtsschutzversicherung haben (oder eine mit groteskem Selbstbehalt):

    Bei unstreitigen Forderungen (z.B. Rhodos9709) hat sich als schleunige und vergleichsweise sehr preiswerte Methode zur Beitreibung der Erlass eines Mahnbescheides erwiesen. Diesen kann man online beantragen und das Ausfüllen ist keine besondere Herausforderung.

    Die Zustellung erfolgt zügig, falls der Schuldner nicht widerspricht kann man sich deutlich schneller über einen vollstreckbaren Titel freuen als im Falle eines zivilrechtlichen Klageverfahrens.

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  • Wülfi71
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    geschrieben 1523647421871

    @rhodos9709 sagte:

    Aber diese Geschichte zieh ich durch - notfalls mit Presse.

    Bei allem Verständnis für persönliche Betroffenheit: Euer Schicksal ist weder einmalig, noch besonders interessant. Der Presse wird das nicht einmal ein müdes Gähnen entlocken, da nicht von allgemeinen Interesse. Aber wenn Du Dich da unbedingt dran abarbeiten willst... Ich finde es ja gesünder, es irgendwann auch mal gut sein zu lassen und es als Erfahrung abzuhaken (Rechtsansprüche können ja unabhängig davon geltend gemacht werden).

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523650415825

    Danke @Wülfi71, dass du meinen leisen Gedanken hier eine ehrliche Stimme gibst.

    Wenn es um´s Prinzip geht - also nur um Genugtuung - kann ja jederzeit eine vorgerichtliche Kostenflut hingenommen werden.

    Mir widerstrebt eine solche Haltung wohl so elementar, dass ich nur mit gaaaanz spitzen Fingern drauf eingehen kann ...

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  • mar_mair
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    geschrieben 1523650637095

    Ich kann nur sagen, wenn man zeitnah an seine Entschädigung kommen will, geht vermutlich aktuell nur der Weg über Anwalt / Klage.

    Wir haben nach 4 Monaten unsere Entschädigung bekommen. Wobei die Schreiben unseres Anwalts trotz 1 monatiger und noch mal 2 wöchiger Frist unbeantwortet blieben. Es wurde noch nicht mal der Eingang bestätigt.

    Erst als der Anwalt Klage eingereicht hat, hat sich kurz vor Fristende der Anwalt von Azur gemeldet und uns wurde die Entschädigung gezahlt. Jetzt geht es noch um die Anwaltskosten etc., die werden sie aber vermutlich auch übernehmen müssen.

    Wenn es aktuell bei allen so ist, wird also auch auf ein schreiben eines Anwalts nicht reagiert, erst die Klage bringt Azur in Bewegung.

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