Richtig, worüber @pursche berichtet, ist eine einvernehmliche Vertragsaufhebung.
Eine Entschädigung im Rahmen der Fluggastverordnung bedeutet eine vertagte Beförderung plus einer Entschädigungszahlung von X Euro zusätzlich zur erbrachten Beförderungsleistung.
Ich staune immer wieder, was für eine geballte Kompetenz sich doch in den Foren ein Stelldichein gibt?! Eine Frage der Zeit, dass die Plüsch-Etagen fliegerischer Einrichtungen jeder Art zu Nachschulungen hier durch die brillanten Lösungsvorschläge gejagt werden und so langsam aber sicher dann jegliche Unbill in den Griff kriegen, eingeschlossen den atomaren Vernichtungsschlag!
O.t. @Krümel, jaja, die Schweizer ham´s zwar erfunden, die Probleme der Bahn generieren sich allerdings überhaupt nicht aus vereisten Schienen oder nur zu einem verschwindend geringen Prozentsatz.
Immerhin hat Stockholm angeboten, FRA das Schippen zu lehren ... dort gibt es nämlich so gut wie keine Behinderungen und so gut wie doppelt soviel Schnee - plus ordentlich Wind!