• domrepfan1995
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    geschrieben 1587706515104

    Ich wurde durch das auswärtige Amt am 19. März von PUJ nach FRA geflogen, weil mir Condor keine Chance auf eine Umbuchung gab. Ich hatte Hotel und Flug im Dezember 2019 beides extra gebucht. Den Flug bei Condor direkt, Hotel über Schauinsland.. Condor sagte, dass alles Vollcharte Flüge seien und mich nicht umbuchen könnten. Als ich nach Hause kam, habe die Rückzahlung für meinen Rückflug (450 Euro), den Condor nicht eingehalten hatte und mir keine Chance gegeben hat umzubuchen und meinen Flug annulliert hatte. Nun bekomme ich irgendwann noch eine Rechnung vom Auswärtigen Amt, wo ich meinen Rückflug noch bezahlen muss. Condor kassiert im Prinzip doppelt, 1x von mir kassiert und 1x von dem Auswärtigen Amt. Ich würde doppelt bezahlen, 1x Condor und 1x Ausw. Amt. Deswegen möchte ich zumindest meinen bezahlten Rückflug in Höhe von 450,-- Euro von Condor zurückhaben. Leider reagiert Condor bisher gar nicht auf meine Forderung. Ich habe insgesamt schon 2x Condor angeschrieben mit allen Angaben zu meinem Flug, Buchungsbestätigung usw., aber keine Reaktion von Condor. Übrigens war der Rückflug auch Condor, aber ein Flug komplett vom Auswärtigen Amt/Botschaft.

  • Ingsimaus
    Dabei seit: 1205452800000
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    geschrieben 1587709356093

    @ Vive la France : so ist es!

    Habe Chargeback gestern eingereicht und bin gespannt auf die Antwort.

    Vielen Dank an Alle!

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1587734231112

    @bzips sagte:

    Nur zur Ergänzung. Die aktuellen Bestimmungen für das Chargeback gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern besagen, dass es die Mastercard Gold sein muß.

    Oh Mann, das ist ja jetzt komplett frei erfunden *eyesroll* Die Chargeback Guides unterscheiden nicht nach Gold, Schwarz, Metall, Premium oder lila getupft... Chargeback ist hier einfach wegen der Insolvenz problemlos möglich, daher auch nicht auf andere Airlines/Reiseveranstalter übertragbar.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587734524192

    Richtig - mal wieder eine waschechte bzips Nebelkerze ... :no_mouth:

    Der springende Punkt ist die Insolvenz und nicht der Status des Fluggastes.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    geschrieben 1587734998357

    @Wülfi71

    Kleiner, sachlicher, Hinweis. Falls Du im Besitz einer Miles&More Mastercard bist, einfach in Dein Online Konto einloggen und die aktuellen Bestimmungen für das Chargeback für Flüge und Reisen lesen.

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1587737453099

    Jetzt habe ich tatsächlich noch Zeit darauf verschwendet, mich in meinem Miles&More Kartenkonto anzumelden und siehe da, nichts von bzips Märchenwelt zu finden, stattdessen diese leidlich bekannten Hinweise

    Informationen zur Reklamationsmöglichkeit des Karteninhabers im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

    Eine Reklamationsmöglichkeit durch den Karteninhaber besteht nur bei Bezahlung der Leistung (z. B. Flugticket, Hotelbuchung, Konzertticket usw.) mit der Miles & More Kreditkarte.

    Sollte die gebuchte Leistung aufgrund der aktuellen Situation nicht in Anspruch genommen werden können (Stornierung, Verschiebung etc.), so ist zuerst eine Klärung mit dem Reiseveranstalter/Händler durchzuführen. Es besteht kein grundsätzliches Rückbuchungsrecht, wenn die Reise verschoben, der Reisepreis erstattet oder ein Gutschein ausgestellt wird. Sollte keine Einigung mit dem Reiseveranstalter/Händler erzielt werden, prüft der Lufthansa Miles & More Credit Card Service gern die Rückbuchungsmöglichkeiten unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Buchungsunterlagen, Klärungsversuch mit dem Händler, Gutschriftzusagen etc.) im Interesse des Karteninhabers. Welche konkreten Ansprüche der Karteninhaber hat, ist jedoch stets eine Einzelfallentscheidung.

    Es gelten grundsätzlich die Standardbedingungen der Mastercard Regularien. Bislang gibt es keine Sonderregelungen der Kartenorganisationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

    Der Reiseveranstalter/Händler hat die Möglichkeit, die Rückbuchung nicht zu akzeptieren. In diesen Fällen erfolgt ein Widerspruch gegen die Rückbuchung mit Unterlagen, welche die Rückbuchung widerlegen (z. B. Geschäfts- und Stornierungsbedingungen des Händlers, die der Karteninhaber bei der Buchung akzeptiert hat). In solchen Fällen findet eine weitere Einzelprüfung des Vorgangs durch den Lufthansa Miles & More Credit Card Service statt, ggf. erfolgt eine Wiederbelastung der Miles & More Kreditkarte des Karteninhabers.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587740998014 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @bzips sagte:

    @Wülfi71

    Falls Du im Besitz einer Miles&More Mastercard bist, einfach in Dein Online Konto einloggen und die aktuellen Bestimmungen für das Chargeback für Flüge und Reisen lesen.

    Was verstehst du nicht an dem Wort Insolvenz??? :flushed:

    Katze - Schwanz ...

    Es ist wirklich unglaublich, mit welcher Verve du hier auf deinen falschen Aussage beharrst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Vive la France
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    Beiträge: 2221
    geschrieben 1587971111891

    Wirtschaft. EU-Kommission genehmigt neue Staatshilfen für Condor. 

    https://www.n-tv.de/21742050

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1587974919759 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Das ist in dem verlinkten Artikel etwas unscharf dargestellt- geht auch etwas transparenter:

    "Die Bundesregierung und die Hessische Landesregierung haben dem Ferienflieger ihre Unterstützung in Form einer Bürgschaft für ein millionenschweres Darlehen aus dem Corona-Schutzschild-Programm des Bundes zugesagt.

    So erhält die Condor einen Kredit über 294 Mio. Euro als Corona-Hilfe sowie 256 Mio. Euro zur vollständigen Refinanzierung des Überbrückungskredits, den der Ferienflieger nach der Insolvenz von Thomas Cook für den vergangenen Winter erhalten hatte."

    Quelle: Ausriss einer einer OnlineMeldung der fvwonnline

  • HABERLING
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    geschrieben 1588165814889

    Für jene die vor dem 26. September 2019 gebucht haben und jetzt von einer Flugstreichung betroffen sein, erhalten ein Flugguthaben.klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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