• Ingsimaus
    Dabei seit: 1205452800000
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    geschrieben 1588168670186 , zuletzt editiert von Ingsimaus

    Ich habe gestern dieses Schreiben bekommen und würde einen Gutschein akzeptieren. Jedoch habe ich aufgrund eines Schreibens von Condor am 24.04. eine Erstattungsforderung im Schutzschirmhauptverfahren geltend gemacht. Mir wurde vorher nie ein Gutschein angeboten.

    .Was mache ich nun?

    Oder hat das eine mit dem anderen was zu tun?

  • Wülfi71
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    geschrieben 1588181854006

    Gutschein nehmen und abwarten, bis Deine Frage im Verfahrensportal

    https://condor-forderungen.de/faq

    geklärt wird, sollte eigentlich nur eine Frage der Zeit sein, Ich vermute mal, dass man die Abmeldung der Forderung für Verbraucher irgendwie automatisiert.

    Auf jeden Fall wird keiner zwei mal was bekommen, da der Insoverwalter vor einer Feststellung der Forderung diese ohnehin noch mal prüfen und gegen die Gutscheine abgleichen wird.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1588185565904

    Hallo @Ingsimaus wenn du den Gutschein annimmst solltest du das Chargeback-Verfahren stoppen.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1588188762599 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ein Chargeback stand soweit doch gar nicht in Rede sondern ein Erstattungsantrag im Rahmen des Schutzschirmverfahrens?

    Falls doch - my fault!

    Wenn dem so ist braucht Ingsimaus tatsächlich nur den Gutschein zu akzeptieren, alles weitere läuft auch ohne ihr Zutung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1588189520925

    @vonschmeling sagte:

    @Ingsimaus

    Richtig, Chargeback beantragen - die nötigen Unterlagen hättest du ja.

    :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1588191475360 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Frage ist: Hat sie?

    Aus der aktuellen Frage ergibt sich das jedenfalls nicht.

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1588192246741

    Vielleicht schaut @Ingsimaus morgen zum Five o`Clock Tea hier vorbei und erhellt uns.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Ingsimaus
    Dabei seit: 1205452800000
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    geschrieben 1588226103881 , zuletzt editiert von Ingsimaus

    Doch hab ich dann beantragt, wie von v.s. vorgeschlagen. Dann kam das Schreiben mit dem Gutschein. Wenn das mit dem Chargeback klappt muss ich doch den Gutschein absagen oder läuft das von alleine? Oder muss ich das Chargebackverfahren zurücknehmen, weil ich ja von Condor die Gutschrift erhalte. Soweit ich unterrichtet bin, kann man Chargeback nur beantragen, wenn nicht gezahlt wurde. Oder lieg ich da falsch?

    Denn Gutschein ist ja eine Art Zahlung?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1588228442696

    Das Chargebackverfahren kannst du stoppen, Ingsimaus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ingsimaus
    Dabei seit: 1205452800000
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    geschrieben 1588230116517

    Hat sich alles soeben erledigt. Habe per Chargeback das Geld auf dem Konto, zwar unter Vorbehalt, aber ich denke das geht in Ordnung.

    Man sollte vielleicht doch etwas mehr Geduld haben.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

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