Offen gestanden frage ich mich wie man auf die Idee kommt, der Veranstalter sei in irgendeiner Form auf Entschädigung in Anspruch zu nehmen??
Condor setzt Smartlynx ein, Smartlynx setzt ein für long haul etwas unkomfortabel konfiguriertes Muster ein (notgegrungen!), und irgendwer glaubt, dass die TUIs dieser Welt die Schatulle aufklappen und "Kompensationen" ausgießen?
Spätestens nach Lesen einer derartigen Klageschrift hat dann wohl jeder Richter guude Laune.
AGB Condor: ... behält sich vor, ein Partnerluftfrachtunternehmen mit der Durchführung zu betrauen. Ausführendes LFU bleibt Condor, also sind jegliche Beschwerden an Condor zu richten (auch im Rahmen einer Pauschalreise).
Causa Flugstreichung: Condor streicht den durch die missliebige Smartlynx durchzuführenden Flug und der Veranstalter besorgt einen zeitnahen Ersatzflug, nämlich mit EWD. Später ruft dann die Jessy TUI an und sagt "Naja, die streichen immerzu, pferchen ihre Paxe mutwillig ein und so weiter ... also her mit den Flocken!".
Willkommen im Absurdistan!
Abschließend: Die Gebühr für die obsolete gewordene Gebühr ist Jessy67 bereits angerechnet worden - sie hat nur die Differenz bezahlt.