• Wolf-AÖ
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    geschrieben 1692628259735 , zuletzt editiert von Wolf-AÖ

    Ich hab da wieder eine Frage.

    Bei uns haben sich die Reisezeiten verändert. Abflug 2h später (Ende Januar).

    Alles andere bleibt gleich, Flugnummer/Flugzeugtyp etc...

    Bleibt da auch meine Sitzplatzreservierung bestehen?

    Ich habe 4 Plätze reserviert, incl. 2 XL Seat.

    Edit:

    Habe es gerade in der App gecheckt.

    Die Reisedaten wurden aktualisiert und die Reservierungen existieren noch alle :-)

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1692642492055 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, bei dieser Konstellation bleibt die Sitzplatzreservierung bestehen. :blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • helchi
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1692992028281 , zuletzt editiert von helchi

    Guten Abend, ich habe bei Condor über Opodo 2 Flugtickets gekauft. Meine Fragen:

    1) Darf man beim online check-in kostenlos Sitzplätze aussuchen?

    2) Wenn nicht, bekommt man random Sitzplätze, wenn man auf einmal für 2 Personen gebucht hat oder nebeneinander?

    3) Welche Reihe ist die beste in economy in A330-900neo (freund ist knapp 2 M groß mit extra langen Beinen)?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1692992437111 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo,

    1. Nein

    2. Ja / Nein

    3. Exit Seat

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692995629280

    Kostenpflichtig versteht sich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1692998533531

    Es ist schon anzunehmen, dass beide Sitzplätze nebeneinander sind, wenn man "auf einmal für 2 Personen" gebucht hat, wenn du damit meinst, dass beide Personen auf der selben Buchungsnummer eingetragen sind.

    Bei 2 m Körpergröße sind die XXL Sitze tatsächlich eine lohnende Sache. Je länger der Flug, desto.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692999076717 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Buzzer!

    Beim Web Check in können in der Konstellation auch nicht direkt nebeneinander liegende Sitze (aka random aka beliebig) vorgeschlagen werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Riga04
    Dabei seit: 1534692848553
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    geschrieben 1693035777690

    @riga04 sagte:

    Ja, das mit dem "Vorpreschen" haben einige versucht, auch zu anderen Destinationen. Ergebnis waren tumultartige Szenen, dass die Polizei eingreifen musste.

    Der VA war wichtig um zu klären, ob RF und Hotel gehalten werden kann und ggf ein neuer Flug ( den ich dann gebucht habe) direkt gebucht werden kann. Natürlich auf Kosten meiner Freundin, dass ist schon klar.

    Die Airline sehe ich schon in der Pflicht dafür zu sorgen, dass genug Personal vor Ort ist um die Gäste auch abzufertigen.

    Es nützt nix zu sagen, die Gäste müssen rechtzeitig am FH sein, was sie ja waren, wenn dann die Schalter zu wenig vorhanden sind und zu spät öffnen, um die auch Gäste abzufertigen.

    Aber wie gesagt, das wird geklärt werden und ich gebe auch gerne Rückmeldung, wie es ausgegangen ist.

    Damit der Zusammenhang verstanden wird, zitiere ich mich mal selber.

    Zwischenstand:

    Da Condor auf keinerlei Schreiben und Fristen vom Anwalt reagiert hat, wird nun Klage eingereicht.

    "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsene Version von: " Das sag ich meiner Mama".
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1693037065059

    Haben sie nicht mal mit Ablehnung reagiert? Das wäre dann sehr merkwürdig.

    Voraussetzung für eine Verantwortlichkeit von Airline oder Betreiber ist ein organisatorischer Fehler im Vorfeld des Check-ins oder der Kontrolle, wie z. B. der Einsatz von zu wenig Personal, die Öffnung von zu wenig Schaltern oder Schleusen oder eine insgesamt schlechte Organisation der Abläufe. Wichtig für das Ermessen eines Anspruchs ist dabei der Nachweis, dass der betroffene Fluggast sich beim Flughafenpersonal persönlich bemerkbar gemacht hat.

    Das nur nochmal für evtl. stille mitlesende Betroffene.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Riga04
    Dabei seit: 1534692848553
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    geschrieben 1693041777709

    @VS

    nein, keinerlei Reaktion.

    Ich hatte ausführlich beschrieben, was alles unternommen wurde. Der komplette Zeitablauf ist nachweisbar (z. B. Zugtickets, Zeugen, Chatverläufe, Fotos etc.)

    Warten wir ab, ich werde berichten.

    "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsene Version von: " Das sag ich meiner Mama".
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