• m & h
    Dabei seit: 1287446400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1651169356229

    Hallo, ich kann diese Airline auf keinen Fall empfehlen:

    Unser Flug konnte um 14:00 nicht starten, weil die Maschine wegen Nebel nicht landen konnte - so wurde uns gesagt.

    Wir wurden dann mit Bussen zu einem anderen 200 km entfernten Flughafen gebracht und sollten dort am nächsten Morgen abfliegen. Gegen 22:00 Uhr waren wir dann endlich im (ordentlichen) Hotel eingecheckt incl. eines Abendessen-Vouchers über 20,00 €/Person. Es gab 3 Gerichte zur Auswahl, eines tatsächlich unter 20,00 €. Getränke waren recht teuer, aber OK.

    Frühstück gab es im Hotel am nächsten Morgen nicht.

    Ich hätte - auch von einer Billig-Airline - zumindest ein kostenloses Getränk an Bord erwartet.

    Das meiste von den zahlungspflichtigen Speisen und Getränken gab es nicht. Die Crew war leider auch nicht so motiviert ....

    Eine Entschädigung gab es nicht, auf Schreiben des BfJ wird gar nicht geantwortet, der SÖP ist Corendon nicht beigetreten.

    Fazit: andere (Billig-) Airlines sind deutlich besser und kulanter.

  • andi2601
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    geschrieben 1651170047248

    @ m+h.

    Wenn deine Erwartungen sind, etwas kostenlos zu bekommen gehst du einfach mit der falschen Einstellung ran. Warum. Sollten sie dir etwas kostenlos anbieten? Ich möchte bei meinen nächsten Einkauf auch etwas um sonst habe ...

    Was bitte möchtest du für eine Entschädigung haben? Wegen Nebel wofür die Fluggesellschaft absolut nichts kann. Naja ein Urlaub refinanzieren ist nicht ganz nach meinen Geschmack. Ihr habt Essen bekommen und das Hotelzimmer kostenlos. Was begehrt du denn noch?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1651171480936

    Selbstverständlich gab es eine Entschädigung - nämlich in Form von Versorgungsleistungen.

    Man muss nur mal den Wortsinn reflektieren, dann kommt man gewöhnlich auch von selbst drauf. Den nicht vom LFU verursachten Schaden hat es für die Fluggäste so gut es ging abgemildert.

    Ferner hat das Lamento über "kostenlose" Getränke einen kilometerlangen Bart, da bin ich ganz und gar bei andi2601 Empfehlung:

    Ewartungen justieren!

    Mich würde allerdings brennend interessieren, was das "BfJ" (ich nehme an gemeint ist das BMJ???) denn an das LFU geschrieben hat?

    So oder so ist der Sachverhalt in diesem Fall rechtschaffen unstreitig: Nebel ist ein außergwöhnliches Ereignis und exkulpiert das LFU von pauschalen Forderungen gem. der VO(EG)261/2004.

    Fazit: So mancher Verriss ist eher schädlich als dienlich - zumal dies hier ein Forum mit Meinungsaustausch ist ... :smirk:

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1651171626923 , zuletzt editiert von Kourion

    @m&h

    Ich würde dir dringend raten, dich vor der nächsten Buchung (und egal bei welcher Airline) zu erkundigen, ab sie eine Wettergarantie anbieten, :flushed:

    Ansonsten schließe ich mich meinen Vorschreibern an. Wurde alles gesagt.

    Doch... ich hab noch was: Ist ein recht alberner Verriss.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • wukovits
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    geschrieben 1651214036378

    @vonschmeling

    Gab es da nicht einmal ein Urteil wo die Kläger Geld bekommen haben weil eine Billigairline bei Ihren Maschinen auf bestimmte Systeme verzichtet hatte die es anderen Airlines ermöglicht haben problemlos zu landen?

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1651220588415 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @wukovits

    Man muss zuerst einmal verstehen, dass die Aussage "konnte wegen Nebels nicht landen" unvollständig ist.

    Dank ILS (über diese Ausstattung verfügt auch die billigste Billigairline, die hier verkehren darf!) sind Landungen auch bei dichtem Nebel möglich. Dennoch bedarf es enormer Sicherheitsvorkehrungen, und die Slots müssen weit auseinander gezogen werden. Begreiflicher Weise entsteht dadurch eine rasch anwachsende Verspätung für den gesamten traffic, und bei bestimmten Parametern muss ein Teil auf andere Airports umgeleitet werden.

    Die VO(EG)261/2004 anerkennt diese Situation als "außergewöhnliches Ereignis" (eines der wenigen verbliebenen). Dadurch werden die LFU von Kompensationsforderungen entbunden.

    Da das im BMJ sattsam bekannt sein dürfte würde mich eben auch brennend interessieren, was die an Corendon geschrieben haben sollen???

    Gewöhnlich ergeht der Hinweis, dass bei Nebel und daraus resultierender Verspätung kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung besteht, jedoch unverändert der auf sog. Versorgungsleistungen.

    Diese wurden erbracht. Der Umstand, dass m&h das Essen und die Getränke als zu teuer empfanden ist subjektiv und spielt rechtlich betrachtet keine Rolle.

    Im Übrigen ist mir ein Urteil wie von dir erwähnt zumindest aus den letzten 10 Jahren nicht bekannt.

    Für einen auch bei schlechten Wetterbedingungen gegebenen Anspruch auf Kompensation sind vielfältige Erwägungen im Einzelfall erforderlich. Dazu gehören diverse Prognosen betreffend die Auswirkung auf den gesamten Umlauf / weitere mögliche betroffene Passagiere, wobei hier tatsächlich die Zumutbarkeit für das LFU noch einigermaßen evaluiert wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1651276096597

    m&h haben sich hier mit einem ersten Beitrag hinterlassen - die übliche Begrüßung hab ich irgendwie versäumt ... Asche auf mein Haupt ... :confused:

    Mich beruhigt die Gewissheit, dass regelmäßige Mitleser derartige "Kritik" tadellos zu bewerten in der Lage sein werden.

    Aufmerksame Beobachter werden vermutlich eine breite Streuung dieses unsubstantiierten Vortrags verorten - mal schön den Hals geleert und nicht großartig nachgedacht.

    Eine der wunderbarsten Errungenschaften dieses Forum ist die Möglichkeit zur Widerrede / Relativierung. Damit kann man hoffentlich verhindern, dass sich die hier häufig vorgetragene Unsicherheit einstellt durch "zahlreiche schlimme Bewertungen".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1651344139446

    Mein Wort zum Sonntag:

    Für Nebel kann weder Corendon etwas noch jedes andere Luftfahrtunternehmen - soweit jedenfalls beurteit das die überaus gestrenge Kommission der EU.

    Wir können Eintagsfliegenschissen beherzt entgegentreten - das möchte ich hiermit einfach mal ordentlich feiern!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MSB3108
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    Beiträge: 3
    geschrieben 1651384499112

    Guten Morgen liebe Forengemeinde!

    Ich hoffe, Ihr könnt helfen und/oder habt Erfahrungen zum Thema 3G-Kontrolle bei Corendon.

    Wir fliegen Mitte Mai (2 E + 2 K unter 6) mit Corendon nach Kreta. Da Griechenland nun die Nachweispflicht bei Einreise aufhebt, ist die Frage, wie es Corendon an Bord handhabt. Die Infos auf der Internetseite finde ich nicht eindeutig. Unter Nachrichten/Meldungen heißt es, alle Fluggäste benötigen einen Nachweis, unter den Coronainfos selbst steht gar nichts und dann wieder gibt es eine Maskenpflicht ab 6 Jahren. Was gilt denn nun? Vlt hat da jemand Erfahrungen, auch beim Fliegen in andere Länder. Letztes Jahr ging es für die Kinder problemlos nach Kos mit der Airline.

    Eine Kontaktaufnahme mit Corendon selbst ist bisher gescheitert (Kontaktformular sagt, wende dich an die Hotline, die wiederum ist nicht zu erreichen).

    Vielen Dank schonmal vorab!

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