Es ist schon richtig, dass man bei Überbuchung grundsätzlich Ansprüche hat gem. der VO, meines Wissens jedoch nur bedingt, wenn man dennoch am Flug teilnehmen kann.
Das mag sich geändert haben, offengestanden wusste ich auch nicht, dass das Angebot einer Ersatzbeförderung "verboten" ist ...!?
Erstaunlich, dass die Mitarbeiter am Metropolairport PAD so blendend informiert sind, chapeau!
(Allein: Mir fehlt der Glaube!)
Am ehesten anwendbar (für Kreative) wäre meiner unmaßgeblichen Ansicht nach die Bestimmung zur Herabstufung in der Beförderungsklasse:
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Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen:
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- bei allen Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der EU-Länder und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km 50 % des Flugscheinpreises;
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Freundlicherweise hat markus_r17 wissen lassen, er wünsche keine "endlose Diskussion" und habe "dementsprechende Stellen" mit der Causa befasst; demnach möchte ich ausdrücklich nicht mit ihm diskutieren.
Dies hindert mich allerdings nicht daran, meine Betrachtungen zum Sachstand hier beizutragen. Immerhin befinden wir uns in einem Forum mit dem Zweck des Meinungsaustausches zu Gunsten der Teilnehmer und nicht auf einer Plattform für Monologe.
Spezifisch ist bezüglich Corendon deren Sitz in der Nicht-EU, was die Durchsetzung durch die hiesige Gerichtsbarkeit evtl. zugesprochener Erstattungen nicht eben vereinfacht.
Letztlich schließe ich mich der Bitte von doc an: Wäre interressant, über den Fortschritt in der Sache zu erfahren. Zwar ist die Flugreise auf einem Jump-Seat ein eher seltenes Erlebnis für Revenue Paxe, für die wenigen könnten die Ergebnisse jedoch durchaus hilfreich sein.