• JensK35465465
    Dabei seit: 1507798408446
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    geschrieben 1507799498319

    Morgen

    Hinflug in 08.2017 alles besten in der Türkei angekommen und Urlaub genossen

    Rückflug 17 Std verspätet neuer Ankunftsflughafen Hannover statt Hamburg, dann noch mit den Bus nach Hamburg

    Wollte eine Anwalt einschalten, da die Airline ihren Sitz in der Türkei hat gelten keine EU- Verordnungen, also Nase.

    Währe das auf dem Hinflug passiert, dann würde die EU-Verordnung greifen aber nicht für den Rückflug.

    Ich werde mit denen nicht mehr Fliegen zahle lieber einen EURO mehr für den Flug!

    :triumph::rage:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507799582940

    Ja, wenn dich die Condor dann 48h stehen lässt kannst du wenigstens die Kompensation abgreifen ...

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  • JensK35465465
    Dabei seit: 1507798408446
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    geschrieben 1507800170121

    ja das kann ich dann

    ob 17 Std oder 48 Std mit Kindern ist das die Hölle!

    Condor hätte aber dann zahlen dürfen für den Heidepark und Erholungsprogramm hätte es gereicht.

  • goldi
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1507824577821

    Ja ist das so? Der Rückflug ist doch aus einem nicht EU Land .... da gilt das auch nicht für Condor oder ?

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1507825959733

    Doch, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat, gelten die Verordnungen auch von Flügen aus einem Drittland in die EU.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507829314003

    Jau, so ist das.

    Für Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in der Nicht-EU können nur für Abflüge ex EU Forderungen aus der VO(EG)261/04 geltend gemacht werden. Besonders fruchtbar ist das zwar zumeist nicht (die Inkasso-Kameraden lehnen solche Beauftragungen nicht von ungefähr meistens ab!), aber wenn man partout seine Rechtschutzversicherung erproben möchte kann man mal ein bisschen prozessieren.

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  • jaykayham
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    geschrieben 1507973322964

    @JensK35465465 sagte:

    Wollte eine Anwalt einschalten, da die Airline ihren Sitz in der Türkei hat gelten keine EU- Verordnungen, also Nase.

    Das ist völliger Bull**** diese generelle Aussage zu tätigen - es gibt 3 verschiedene CORENDON Airlines. Corendon Airlines in der Türkei, Corendon Dutch in Holland und Corendon Europe, angeblich eine Briefkastenfirma in Malta, Es kommt darauf an, mit welcher Airline Du geflogen bist, bist Du mit der türkischen Mutter geflogen=kein Schadenersatz. Bist Du aber mit der Tocheter aus Holland oder Malta geflogen=EU=Schadenersatz!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1507977083647

    Ich vermute mal der zu bevollmächtigende Anwalt hat sich schon vorher versichert gegen die Verbreitung von bull...

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  • Herr_Reise
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    geschrieben 1507981788460

    Zumal er aus der Türkei zurück geflogen ist, auf den Routen flieg ausschließlich die türkische Corendon nach Deutschland.

    Ich empfehle fürs nächste Mal vollständige Informationen einzuholen bevor man poltert.

  • Anmari
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    geschrieben 1510219627297

    Auch mal was Positives:

    Wir sind im Oktober von Dortmund nach Hurghada und zurück mit Corendon geflogen. Beide Flüge waren überpünktlich. Die Maschinen waren ok und sauber. Essen + Getränke konnten an Bord gekauft werden. Kissen, Decken u.ä. gab es nicht. Bei der Beschwerde einiger Fluggäste, dass es zu kalt an Bord sei wurde die Temperatur sofort erhöht.

    Eine typische Billigairline ohne viel Schnickschnack, aber für einen 5stündigen Flug absolut in Ordnung. Nichts zu meckern!

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