Neue EU-Handgepäckregelung ab 06.11.2006
Die neue EU Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union abfliegen, unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.
Auf allen Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu zählen auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge.
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind jedoch im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
- Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
- Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zipp-Verschluss“) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
- Je ein Beutel pro Person.
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Wir empfehlen, dass sich die Passagiere diese Plastikbeutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten, die sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA mit 90 ml pro Behältnis. Zurzeit werden jedoch an deutschen Flughäfen auf Flügen in die USA 100 ml pro Behältnis akzeptiert.
Duty Free Artikel, die am Tag des Fluges im DutyFree-Bereich der Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Condor Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.
Condor hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.
Stand: 24.10.2006
Quelle: Condor