@schucki1 sagte:
Was ich so schnell recherchiert habe ist, dass man mir einen zeitnahen Flug anbieten muss, auch wenn dieser teurer ist.
Hat man gemäß gängiger Spruchpraxis - aber eben nicht in jedem Fall.
Des Weiteren könnte ich, wenn kein gleichwertiger Ersatz angeboten wird, dann selber einen Ersatzflug buchen und in Rechnung stellen.
Wie seht ihr dass? Ich würde dies auch bis zum Gericht durchziehen wenn die Informationen stimmen sollten. Nur wenn das totaler Blödsinn ist, lasse ich es natürlich sein.
Gleichwertig ist relativ. Ob deine Begründung des Mangels einer gerichtlichen Prüfung stand hält ist nicht seriös voherzusagen.
Totaler Blödsinn ist es jedoch nicht - unter gewissen Voraussetzungen können die Mehrkosten einer eigenmächtigen Buchung durchaus geschuldet sein.
Da die Gerichte Angemessenheit sehr unterschiedlich beurteilen können würde ich das Risiko wohl abwägen.
Aber es ärgert mich wenn die bewusst die Unerfahrenheit der Kunden ausnutzen und hoffen das man sich nicht traut das durchzuziehen.
Das trifft auf den Sachverhalt nicht zu - obwohl du offenbar unerfahren bist.
Last not least wiederhole ich: Du bist als Pauschalreisekunde mit dem Vermittler und dem Veranstalter vertraglich verbunden, dein Thema gehört daher überhaupt nicht in diesen Thread.