Das BVG hat m.E richtig entschieden. Dieser ganze Gesetzesvorschlag ist ohnehin eine Farce. Wie bei 9/11 geschehen, hat keiner der Flugzeuginsassen in den vier Maschinen überlebt. Somit wäre ein Abschuss gerechtfertigt, da die Passagiere und Besatzungsmitglieder ohnehin keinerlei Chancen haben. ABER:
Erika1 schrieb:
Mein Flughafen ist FRA. Ein Flugzeug bewegt sich mit etwa 850 km/h, ganz in der Nähe von chemischen Fabriken, Atomkraftwerken und Hochhäusern. Es bleibt sehr wenig Zeit, zu erkennen, ob das Flugzeug ein wenig vom Kurs abgekommen ist oder ob es unterwegs zu einem terroristischen Anschlag ist. Ist es überhaupt zu erkennen? Bei 9/11 war es nicht vorhersehbar.
Selbstverständlich ist die Geschwindigkeit im Landeanflug geringer - rund 300 km, aber: Bis die Abfangjäger gestartet sind, dürfte es zu spät sein, eine Katastrophe wie 9/11 zu verhindern.
Richtig! Wer beurteilt die Situation? Die BRD ist im allgemeinen dichtbesiedelt. Kommt es zum Abschuss, sind "Kollateralschäden" unter der Bevölkerung unvermeidlich. Wer verantwortet das? Gibt der Verteidigungsminister oder die Kanzlerin den Abschussbefehl? Das ist doch alles lächerlich. Das Flugzeug hat sein Ziel erreicht, bevor die Befehlshierarchie überhaupt reagiert.
Die Überreaktion seitens der der Behörden wird hier deutlich:
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftzuev.pdf
In einer der letzten Sendungen hat "FRONTAL" dazu berichtet. Betroffen sind Inhaber von Privatpiloten-Lizenzen. Wer sich dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht unterzieht, verliert seine Lizenz. Der "Prüfling" muss damit einverstanden sein, dass von BKA, LKA, Verfassungsschutz bis hin zum Hausarzt alles befragt weren darf.
Da kam z.B. ein deutscher Luftwaffenoffizier zu Wort, der seit Jahren im Auftrag der deutschen Luftwaffe eine AWACS fliegt. Er meinte, dass er seine Privat-Lizenz verliert, wenn er sich dieser Überprüfung nicht unterzieht. Ein anderer, der für ein deutsches Unternehmen vier Jahre in Saudi-Arabien arbeitete, sollte von den dortigen Behörden eine Bescheinigung beibringen, dass er während dieser Zeit nicht straffällig geworden ist. Die Unterschrift des arabischen Beamten müsste aber von dessen übergeordneten Dienststelle beglaubigt werden!!
Und jetzt kommt's: Betroffen sind nur Privatpiloten, die ihre Lizenz in der BRD erworben haben!! Die Inhaber von anderstaatlichen Lizenzen bleiben unbehelligt. Das ist doch alles irrwitzig.
Die Behörden sollten ihre Präventivmassnahmen am Boden verstärken. Und wenn ich dafür auch eine längere Check-in Zeit in Kauf nehmen muss. Auch die Gegenwart eines bewaffneten Luft-Marshals während des Fluges würde mich nicht stören, ganz im Gegenteil.