• Klaus43
    Dabei seit: 1063152000000
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    geschrieben 1140198271000

    Das BVG hat m.E richtig entschieden. Dieser ganze Gesetzesvorschlag ist ohnehin eine Farce. Wie bei 9/11 geschehen, hat keiner der Flugzeuginsassen in den vier Maschinen überlebt. Somit wäre ein Abschuss gerechtfertigt, da die Passagiere und Besatzungsmitglieder ohnehin keinerlei Chancen haben. ABER:

    Erika1 schrieb:

    Mein Flughafen ist FRA. Ein Flugzeug bewegt sich mit etwa 850 km/h, ganz in der Nähe von chemischen Fabriken, Atomkraftwerken und Hochhäusern. Es bleibt sehr wenig Zeit, zu erkennen, ob das Flugzeug ein wenig vom Kurs abgekommen ist oder ob es unterwegs zu einem terroristischen Anschlag ist. Ist es überhaupt zu erkennen? Bei 9/11 war es nicht vorhersehbar.

    Selbstverständlich ist die Geschwindigkeit im Landeanflug geringer - rund 300 km, aber: Bis die Abfangjäger gestartet sind, dürfte es zu spät sein, eine Katastrophe wie 9/11 zu verhindern.

    Richtig! Wer beurteilt die Situation? Die BRD ist im allgemeinen dichtbesiedelt. Kommt es zum Abschuss, sind "Kollateralschäden" unter der Bevölkerung unvermeidlich. Wer verantwortet das? Gibt der Verteidigungsminister oder die Kanzlerin den Abschussbefehl? Das ist doch alles lächerlich. Das Flugzeug hat sein Ziel erreicht, bevor die Befehlshierarchie überhaupt reagiert.

    Die Überreaktion seitens der der Behörden wird hier deutlich:

    http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftzuev.pdf

    In einer der letzten Sendungen hat "FRONTAL" dazu berichtet. Betroffen sind Inhaber von Privatpiloten-Lizenzen. Wer sich dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht unterzieht, verliert seine Lizenz. Der "Prüfling" muss damit einverstanden sein, dass von BKA, LKA, Verfassungsschutz bis hin zum Hausarzt alles befragt weren darf.

    Da kam z.B. ein deutscher Luftwaffenoffizier zu Wort, der seit Jahren im Auftrag der deutschen Luftwaffe eine AWACS fliegt. Er meinte, dass er seine Privat-Lizenz verliert, wenn er sich dieser Überprüfung nicht unterzieht. Ein anderer, der für ein deutsches Unternehmen vier Jahre in Saudi-Arabien arbeitete, sollte von den dortigen Behörden eine Bescheinigung beibringen, dass er während dieser Zeit nicht straffällig geworden ist. Die Unterschrift des arabischen Beamten müsste aber von dessen übergeordneten Dienststelle beglaubigt werden!!

    Und jetzt kommt's: Betroffen sind nur Privatpiloten, die ihre Lizenz in der BRD erworben haben!! Die Inhaber von anderstaatlichen Lizenzen bleiben unbehelligt. :? :? Das ist doch alles irrwitzig.

    Die Behörden sollten ihre Präventivmassnahmen am Boden verstärken. Und wenn ich dafür auch eine längere Check-in Zeit in Kauf nehmen muss. Auch die Gegenwart eines bewaffneten Luft-Marshals während des Fluges würde mich nicht stören, ganz im Gegenteil.

  • salvamor41
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    geschrieben 1140198820000

    @'Holginho' sagte:

    die ganze Sache hat nur einen bösen Haken:

    In dem man den Innen-Einsatz der Bundeswehr so verhindert, erschwert man auch deren Einsatzmöglichkeiten in Katastrophenfällen (wir erinnern uns alle an die Oder-Hochwasser).

    Auch diese Einsätze sind nun vom Grundgesetz (eigentlich) ausgeschlossen, da grundsätzlich nicht zwischen diversen Krisenfällen unterschieden wird.

    Hallo Holger,

    das ist eine schwierige Materie, man steckt ja nicht drin, deshalb habe ich versucht, mich ein wenig "schlau" zu machen.

    Der Katastrophenschutz ist wohl grundsätzlich Sache der Bundesländer. Diese können aber bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen Kräfte der Bundeswehr anfordern. Das ist im Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt. Bei länderübergreifenden Gefahrensituationen, wie beim Hochwasser in 2002, kann die Bundeswehr auf Anordnung der Bundesregierung eingesetzt werden. Das ist völlig unabhängig von dem jetzt ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

    So, wie es aussieht, wird die Bundeswehr also auch zukünftig den gummistiefeltragenden Politikern zur Hilfe eilen dürfen! ;)

    Gruß Wolfgang

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • salvamor41
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    geschrieben 1140199080000

    @ Klaus 43

    Absolute Zustimmung! Ich habe die Sendung auch gesehen, was sich da abspielt, ist wirklich nur als lächerlich zu bezeichnen!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Klaus43
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    geschrieben 1140217552000

    @'Bulgarienfan' sagte:

    Kampf-Einsätze der Bundeswehr innerhalb Deutschlands sind nach einer Grundgesetzänderung prinzipiell möglich. Sollte es also zu einer weitgehenden Übereinstimmung der Parlamentarier kommen, ist das Urteil hierfür kein Hindernis.

    Anders sieht es beim "Recht auf Abschuss" aus. Das geht so ohne weiteres nicht zu ändern. Eine Möglichkeit sehe ich aber darin, neben den Begriffen "Kriegseinsatz" und "Polizeieinsatz" einen weiteren einzuführen, nämlich "Kampfeinsatz gegen Terrorismus". Dafür könnte man dann die Zuständigkeit dem Bund geben.

    Wenn eine Landesregierung den Notstand ausruft (siehe Schnee in Ostbayern), kann sie automatisch den Einsatz der Bundeswehr anfordern. Wie es auch geschehen ist.

    Was den Kampfeinsatz gegen Terrorismus anbelangt, so hat der allseits geschätzte ehemalige Verteidigungsminister Peter Struck heldenhaft verkündet:

    «Die Sicherheit der Bundesrepublik wird auch am Hindukusch verteidigt».

    Nun, demzufolge liegt doch nichts näher, als dass ein Einsatz der BW logischerweise auch im direkten Inland erfolgen kann.

    Also, die Front am Hindukusch: Wie ist der Frontverlauf, wo sind die täglichen Frontberichte? Diese erschöpfen sich in den Berichten von einigen dort stationierten Offiziere: "Wir haben Probleme mit der Müllentsorgung. Da wir diesen hier teilweise nicht fachgerecht entsorgen können, müssen wir - um die Auflagen deutscher Behörden zu erfüllen - diesen zurück nach Deutschland transportieren". Oder: "Teilweise entsprechen unsere Fahrzeuge nicht mehr der deutschen ASU. Deswegen dürfen die Fahrzeuge nicht mehr zum Einsatz kommen. Das geht zu Lasten unserer eigenen Sicherheit."

    Wenn es nicht zu ernst wäre, könnte man darüber lachen. Nur vergeht einem dieses, wenn man bedenkt, dass ein Heer von Dilletanten der nichtsahnenden Bevölkerung Sicherheit vorgaukelt und selbst Schwierigkeiten hat, den Begriff "Sicherheit" zu definieren, geschweige denn realitätsnah umzusetzen.

    Sorry, ich bin jetzt vom eigentlichen Sinn eines Reiseforums etwas abgekommen.

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1140254088000

    @Salvamor und Klaus

    Ich meine, ihr vermengt einige Dinge. Folgendes ist doch der Kernpunkt des Urteils:

    Selbst wenn feststeht, dass die Passagiere nur noch wenige Sekunden zu leben haben, darf der Staat diesen (wenigen) Menschen diese paar Sekunden nicht nehmen, um wesentlich mehr Menschen das Leben dauerhaft zu retten. Und zwar auch dann nicht, wenn das Ganze ohne Gefährdung anderer durchgeführt werden könnte. Und das halte ich für falsch.

    Eure ganzen Argumente zur Praktikabilitäte mögen zwar für den Einzelfall entscheidend sein, nicht aber für die Grundsatzentscheidung.

    Wie steht ihr denn dazu, bitte ohne wenn und aber: Sollte der Staat relativ wenigen Menschen, von denen feststeht, dass sie nur noch wenige Sekunden zu leben haben, diese Sekunden nehmen dürfen, um mehr Menschen dauerhaft zu retten, wenn dies ohne Gefährdung anderer Menschen möglich ist?

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu klar positioniert, es sagt "nein"; ich sage "ja". Wie lautet eure Antwort?

    Gruß

    Bulgarienfan

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  • Baikal
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    geschrieben 1140263954000

    Auch ich bin kein Jurist, kann aber mit juristischen Themen ganz gut umgehen.

    Zunächst mal etwas grunsätzliches. Bei einigen Zuschriften hier entsteht der Eindruck das Bundesverfassungsgericht habe ein "schwammiges" Urteil gefällt. Dem ist nicht so! Das Urteil hat folgenden Wortlaut:

    Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat unter dem Aktenzeichen - 1 BvR 357/05 – auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 9. November 2005 durch

    URTEIL

    Für Recht erkannt:

    1. § 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

    2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.

    Was ist daran schwammig und/oder gegensätzlich?

    Für die Meisten mag die auf dieses Urteil folgende Begründung Gegensätze aufzeigen. Eine solche Begründung, in der ALLE dafür und dagegen sprechenden Rechtsgüter beachtet und gewichtet werden müssen ist aber schon allein deshalb notwendig da das Urteil endgültig und in keiner Weise mehr anfechtbar ist. Dass der "Normalbürger", was das Verständnis dieser Begründung angeht, schnell überfordert ist, ist nur zu verständlich. Selbst Juristen haben da Probleme.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu dem Thema auch nicht positioniert, sondern die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt. Positionieren ist auch nicht die Aufgabe dieses höchsten Verfassungsorgans. Deren Aufgabe ist es Zitat:

    "Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats."

    Natürlich ist es auch das Recht eines Jeden nun nach einer Verfassungsänderung zu rufen. Allerdings ist unsere Verfassung nichts an dem bei, vermeintlichem, Bedarf so einfach herumgedoktort werden soll und glücklicherweise auch nicht kann.

    Es muß hier wohl nicht wieder in Erinnerung gerufen werden vor welchem geschichtlichen Hintergrund das Grundgesetz entstanden ist und wovor es die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger schützen soll.

    Ich bekomme das "kalte Grausen" wenn ich daran denke dass Leute eine Verfassungänderung herbeiführen wollen die noch nichtmal in der Lage sind ein Gesetz zu beschließen das mit dieser Verfassung unvereinbar ist!

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer auch versteht was er liest, ist ganz weit vorne.
  • salvamor41
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    geschrieben 1140264503000

    @ Bulgarienfan

    Jetzt willst Du es aber wissen, Manfred! Weiter oben habe ich schon mal gesagt, daß zwei Herzen in meiner Brust schlagen, und ich tue mich offen gestanden schwer mit meiner konkreten Antwort auf Deine konkrete Frage, vor allem vor dem Hintergrund, daß der Fall wirklich so klar läge wie von Dir beschrieben.

    Es gibt wirklich sachliche Gründe für ein "ja", und sie wurden hier auch schon besprochen. Trotzdem überwiegt bei mir das "nein", aber ich gebe zu: aus emotionalen Gründen. Ich wäre nie und nimmer in der Lage, einen solchen Befehl zum Abschuß zu geben, weil ich höchste Achtung vor dem Leben habe, übrigens nicht nur vor dem menschlichen Leben. Alles Leben ist gewollt, nichts ist zufällig entstanden, und ich darf deshalb unter keinen Umständen Leben zerstören.

    Um es klar zu sagen, ich bin nicht einmal in der Lage, eine Fliege zu töten, geschweige denn menschliches Leben zu beenden. Möglicherweise hältst Du das für Gefühlsduselei, aber so bin ich von Natur aus gestrickt und auch erzogen worden. Ich weiß auch, daß ich inkonsequent bin insoweit, daß ich Tiere sogar esse, die von jemand anderem getötet worden sind. Ich selber würde das nie und nimmer können!

    Ich habe dieser Tage einen Kommentar zu dem bewußten Urteil gelesen, mit dem ich mich ziemlich genau identifizieren kann. Die WAZ schrieb:

    Auch wenn vor dem Hintergrund des 11. September 2001 von den Befürwortern des verfassungswidrigen Gesetzes argumentiert wurde, daß ein Flugzeug in ein Hochhaus oder ein vollbesetztes WM-Stadion stürzen und noch viel mehr Menschenleben ausgelöscht werden könnten: 100 tote Fluggäste gegen 1000 tote Fußballfans ist eine makabre Hochrechnung, die in unserem Gemeinwesen aus zivilisatorischen Gründen keinen Platz hat.

    Und die TAZ kommentiert: Das ist der Preis, den demokratische Gesellschaften für ihre Kultur zahlen: nicht alles geht, was geht!

    So, Manfred, jetzt habe ich Dir einen tiefen Blick in mein Seelenleben verschafft. ;)

    Ich wünsche Dir ein erholsames Wochenende.

    Gruß Wolfgang

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1140274147000

    Hallo Wolfgang,

    dir wünsche ich ebenfalls ein erholsames Wochenende.

    Natürlich ist das Thema sehr schwierig, wir reden über Extremsituationen, in denen die Handelnden wahrscheinlich so oder so Schuld auf sich laden werden. Den Artikel der WAZ würde ich unterstützen, wenn nicht ein wichtiger Punkt (bewusst?) ausgeklammert wäre. Nämlich was passieren soll, wenn die Entführten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowieso in ein paar Sekunden oder Minuten sterben würden.

    Gruß

    Manfred

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  • Klaus43
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    geschrieben 1140277368000

    Diese ganze Geschichte über diesen "finalen Rettungsschuss" in der Luft ist für mich imaginär und an den Haaren herbeigezogen.

    Gut, nehmen wir mal den Ernstfall an:

    . Ein Flugzeug ist von Terroristen mit eindeutiger (wer definiert das?)

    Absicht entführt worden.

    . Die für die Exekution verantwortliche Person muss informiert werden. Sie ist allerdings nicht sofort erreichbar. Bis dies geschieht und ihr die Sachlage erklärt wird, vergehen, sagen wir mal, 25 min. In dieser Zeit legt das Flugzeug mehr als 300 km zurück und befindet sich mittlerweile über der Großstadt Frankfurt oder über München, Hamburg, Köln oder dem "menschenleeren" Ruhrgebiet.

    . Wer will denn das verantworten, hier ein Flugzeug abzuschiessen? Von mir ein klares Nein! Über der Nordsee eher ja, aber, lieber Bulgarienfan, auch dann noch, wenn sich liebe Angehörige an Bord der Maschine befinden?

    Das ist alles abstrus. Wie würden denn unsere Nachbarstaaten einer solchen Bedrohung begegnen? Gibt es da irgendwelche Erkenntnisse?

    Generell gesagt bin ich der Ansicht, dass aufgrund der mittlerweile fast lückenlosen Sicherheitssysteme ein Terroranschlag per Flugzeug so ziemlich ausgeschlossen werden kann. Da gibt es noch andere Möglichkeiten wie schmutzige Bomben usw. Es kann durchaus sein, dass die deutschen Behörden der allgemeinen Entwicklung hinterherhinken.

  • salvamor41
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    geschrieben 1140342222000

    @'Klaus43' sagte:

    Diese ganze Geschichte über diesen "finalen Rettungsschuss" in der Luft ist für mich imaginär und an den Haaren herbeigezogen.

    Das ist es ja! Man baut da einen Popanz auf, um so die Ermächtigung durchsetzen zu können, die Art des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren auszuweiten. Bisher ist der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Inneren eng begrenzt. Laut Artikel 87a des Grundgesetzes sind die Streitkräfte nur im Verteidigungs- und Spannungsfall berechtigt, zivile Objekte zu schützen, soweit es zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages notwendig ist. Dazu bedarf es der ausdrücklichen und für jeden Einzelfall gesonderten Anordnung der Bundesregierung. Also rein defensive Aufgaben!

    Die Gefahr, daß in Deutschland auf lange Sicht unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung eine wie auch immer geartete Militärherrschaft etabliert werden soll, ist zu groß, um zum jetzigen Zeitpunkt einfach wegzugucken und diese Entwicklungen zu verniedlichen.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
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