• HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1345000805000

    Liebes :kuesse:,

    ich will weder die AGB`s oder ABB`s erschüttern, noch den Verbraucherschutz bemühen, oder gar etwas verschlimmbessern, aber daß dieses Handling meiner persönlichen Rechtsauffassung widerspricht, wirst auch Du mir in Deiner sehr eloquenten Art nicht ausreden :p

    Ich gebe mich gerne mit einer halbwegs plausiblen Antwort zufrieden, die nicht gerade der Feder einer studentischen Aushilfskraft entspringt, die meint, die Pisastudie bestätigen zu müssen!

    Es bleibt EY natürlich überlassen, wie sie ihre Flüge vermarkten, niemand zwingt mich, sie zu buchen, daß mich dieser Punkt hingegen nicht gerade begeistert, bleibt dann mir überlassen.

    Daß ich auch käuflich wäre, wenn sie durch ein klar besseres Angebot überzeugen, die Codeshares vorher bekannt sind und ich diese gegebenenfalls umgehen könnte(wäre hier der Fall und mein Vorzug EY gegenüber AB hat so rein gar nichts mit der kostenlosen Sitzplatzreservierung zu tun), habe ich doch auch schon zugegeben ;)

    Sind alle Codeshares denn bei Buchung im Vorhinein bekannt?! Dann nehme ich gerne alle "Vorwürfe" zurück, denn dann wüsste ich bei Buchung ja immer, was ich buche und machte dies im vollen Bewusstsein, worüber ich mich nacher nicht beschweren könnte!

    Ich kenne nur sinngemäß den Passus, Flüge können auch in Codeshares von anderen Airlines durchgeführt werden und in Kombination mit dem von Dir zitierten Passus, könnte man natürlich dann schlussfolgern, mir müsste bekannt sein, daß ich im Nachhinein für Services zur Kasse gebeten werde, die bei Buchung noch inkludiert waren :?

    Dieses ist halt der springende Punkt für mich und selbst wenn er durch elfundneunzig Hintertürchen in den AGB´S/ABB`s gedeckt sein mag, muss er mir ja nicht gefallen und ich werde ihn doch hinterfragen dürfen?!

    Von irgendwelchen Erfolgsaussichten habe ich nie gesprochen, oder gar, daß ich irgendwelche Bestimmungen kippen wollte, noch AM-like, andere User zur Klage aufgefordert ;)

    Habe nur gesagt, dass ich sie bei Rechnungsstellung durch AB, nochmal hinterfragen würde und da es mich doch sehr interessierte, auch als noch nicht Betroffenen, habe ich es halt selbst in die Hand genommen.

    Jetzt noch eine letzte Frage, wieso bezieht Ihr Euch hier immer auf die LH, EY wird doch bestimmt einen ähnlichen haben?! Einen Hinweis auf solchen, hätte ich übrigens in der Antwortmail von EY erwartet und nicht so ein, sorry, nichtssagendes Gestammel :(

  • vonschmeling
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    geschrieben 1345024491000

    @doc

    Die Frage war doch, ob es i.O. ist, die flugtechnischen Abläufe des Operators als Bestandteil des Beförderungsvertrages zu erklären und meiner Ansicht nach ist es das, da es keinen gegenteiligen Beweis gibt.

    Leider nochmal LH: Bei der Buchung sind Codeshares sofort eindeutig erkennbar.

    Sollte das bei der Etihad nicht so sein, verstehe ich etwas besser, dass du insistierst.

    Sofern die Antwort an dich aus der Taste eines studentischen Praktikanten stammt, hoffe ich, dass dieser im Rahmen eines Austauschprogrammes mit Kasachstan oder Burkina Faso dort volontiert ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
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    geschrieben 1345032265000

    Selbstverständlich sind bei Flugsuche auf der Etihad HP Codeshare Flüge mit

    'OP1 Partly operated by Air Berlin'

    gekennzeichnet und in den nachfolgenden Buchungsschritten ausführlich angegeben auf welchen Teilstrecken.

    Ebenso sind in gängigen Suchmaschinen Codeshares für Etihad Flüge ersichtlich.

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  • Helmut & Ulla
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    geschrieben 1345035798000

    So ist es bernhard - ich hatte anfangs über ein Portal und auch bei Etihad selbst die Verbindung DUS-AUH-BKK-HKT und zurück dann HKT-AUH-DUS gesucht, weil ich ursprünglich einen kurzen Aufenthalt in BKK eingeplant hatte.

    Da mein Schwager aber lieber eine Pauschalreise buchen wollte, haben wir demgemäß den Flug mit Etihad aus dem Kontingent von MW gebucht.

    In allen Fällen wurde mir aber deutlich und unübersehbar dargestellt, das 3 dieser Teilstrecken von AB durchgeführt werden und nur die letzte von Etihad selbst.

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1345128523000

    Habe ich doch bei diesem Flug auch gar nicht bestritten und bin inzwischen ja soweit, dass dies akzteptiert werden muß(auch wenn es meinem Rechtsempfinden nach nicht korrekt ist), ich bezweifle nur, dass bei einem Flug, den ich z.B. 9 Monate im Voraus buche, nicht noch ein Codeshare erfolgen kann und dann müssten halt m.E. auch die Services gelten, die vorher inkludiert waren.

    Und um nochmal auf Eure Lufthansa zurückzukommen, wenn ich einen LH-Flug buche und dieser wird dann im Codeshare von Germanwings bedient, dann gelten für mich doch auch die LH-Gepäckbedingungen und nicht die der GW, oder?!

    Unser EY-Flug nach Phuket damals war ein Special, das 30kg Freigepäck beinhaltete und diese galten auch für Bangkok Airways, die die Legs Bkk-Hkt-Bkk im Codeshare für EY bedienten, vielleicht auch deshalb mein Glaube, dass immer die Regularien der gebuchten Airline gelten.

    Und um das auch nochmal ganz klar herauszustellen, ich fand die EY super, sogar besser als die Thai und würde sie auch immer wieder buchen, hatte mich nur über diese Regelung der zu bezahlenden Sitzplatzreservierung gewundert.

  • Helmut & Ulla
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    geschrieben 1345146975000

    Hai Holger,

    dann setze ich jetzt noch mal einen drauf :( , ich habe die Rechnung und Bestätigung von Air Berlin nun erhalten - und, du glaubst es kaum, die wollen von uns insgesamt 90 Euro für die Sitzplatzreservierung(en) :shock1: !

    Das heist: DUS-AUH dann AUH-HKT und zurück nochmal HKT-AUH je 15 Euro p.P.

    Gar nicht so dumm von dem Mehdorn.....Air Berlin gibt jeder einzelnen Teilstrecke eine eigene Flugnummer - somit gilt jede einzelne Strecke als Nonstop Flug. Bei gleichbleibender Flugnummer wäre es ja ein Direktflug, hahahahaha :p , komme mir vor wie zu den besten Zeiten der DB. Denn bei einem Direktflug DUS-HKT hätten die nur 1x Reservierungskosten berechnen können.

    ABER: der letzte Part AUH-DUS wird ja von EY durchgeführt - und bleibt kostenfrei, hurra.

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  • Helmut & Ulla
    Dabei seit: 1250553600000
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    geschrieben 1345151953000

    Der Form halber sollte noch erwähnt werden, das Air Berlin lediglich von BER und DUS über AUH nach Phuket fliegt. In den Ar....gekniffen (bezogen auf Kosten einer Sitzplatzreservierung) sind diejenigen, die von BER nach HKT fliegen - da macht AB alle 4 Strecken im Codeshare für Etihad und die Sitze kosten dann 60 Schleifen p.P.

    Von FRA und MUC sieht das anders aus, da fliegt Etihad, allerdings macht AB alle Strecken von AUH nach HKT und zurück von HKT nach AUH.

    Günstiger ist es (wieder bezogen auf die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung bei AB), wenn man von MUC oder FRA über BKK nach HKT fliegt - da fliegt dann nur Etihad und den Codeshare von BKK nach HKT macht dann Bangkok Airways, was bedeutet, die Sitzplätze kosten NULL bei einer Reservierung :laughing: ............to be continued

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  • bernhard707
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    geschrieben 1345161164000

    @doc3366 sagte:

    ...wenn ich einen LH-Flug buche und dieser wird dann im Codeshare von Germanwings bedient, dann gelten für mich doch auch die LH-Gepäckbedingungen und nicht die der GW, oder?!...

    Auch dann gelten wie bei anderen Codeshare Flügen die Gepäckbedingungen von Germanwings, allerdings wird LH vermutlich das Ticket in deren Best oder Flex Tarif mit 23kg Freigepäck ausstellen.

    Um sicher zu gehen rufe bei LH an 01805 - 805 - 805 ... uuups, das ist ja wieder mit 0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz eine so teure Servicenummer :p :laughing:

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    geschrieben 1345172691000

    Bernie, hast Du gut erkannt, ich kann in einer aufpreisigen Telefonnummer keine Serviceleistung erkennen, deshalb würde ich auf diesen Nichtservice selbstverständlich verzichten, den Du natürlich gerne nutzen kannst :p

    Demhingegen sehe ich in Deiner Vermutung zur Regelung des Sachbestandes eine Serviceleistung, die ich in gleicher Güte von EY in Bezug auf die Codeshares von Air Berlin erwartet hätte, nämlich eine dahingehende Beeinflussung der AB, auf Codeshares für EY, die Sitzplatzreservierung entsprechend der der gebuchten Airline zu handlen.

    Gerade Du solltest Dich doch mit gutem Service auskennen und die kleinen Nuancen zu schätzen wissen ;)

    Aber ok, es bleibt ja immer noch die Hoffnung auf die fernmündlich angekündigten News am 1.9.12 :laughing:

    Hat eigentlich inzwischen wer den entsprechenden Passus bzgl. der Codeshares in den Etihad AGB/ABB analog zu dem der Lufthansa gefunden?

    Helmut, die von Dir genannte Fra-Auh-Bkk-Hkt Verbindung mit EY und PG gibt es auch von Dummdorf und war ja meine favorisierte, da sie insgesamt nur 10 Minuten länger dauert und man frühmorgens auf Phuket gewesen wäre, der Vollständigkeit halber.

    Schade, dass das wegen Deines Schwager`s nicht geklappt hat, hol`Dir doch die 90 Schleifen bei ihm :D

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