• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1530183383195

    Da das einfacher und billiger ist sollte das zügig erstattet werden ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2421491
    Dabei seit: 1450396800000
    Beiträge: 82
    gesperrt
    geschrieben 1530201380993

    @vonschmeling sagte:

    Du kannst entweder die Entschädigung oder die Auslagen bei der Airline geltend machen, nicht beides.

    Das ist allein schon von der Begrifflichkeit völliger Unsinn! Hier werden von vonschmeling wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen. "Auslagen" beschreiben die Höhe des entstandenen Schadens, im Gegensatz dazu ist die "Entschädigung" die Begleichung des entstandenen Schadens. Es kann also allein schon von der Begrifflichkeit gar nicht heißen "Entschädigung oder Auslagen", sondern diese beiden Begriffe können nur in Beziehung gesetzt werden im Sinne von "Entschädigung für Auslagen". Ich weiß nicht, was vonschmeling wieder geraucht hat, aber das Zeug vernebelt scheinbar die Sinne. Gemeint war offensichtlich folgendes:

    @vonschmeling sagte:

    Du hättest alternativ 1500€ Entschädigung verlangen können, daher habe ich mich gewundert, dass du 1100€ (Anm.: Entschädigung für die Auslagen) verlangst.

    Und dies ist dann zu allem Übel auch noch inhaltlich völliger Unsinn! Hier geht's um Entschädigungsleistungen gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004, die seit dem 17.02.2005 auch in Deutschland geltendes Recht ist. Diese betreffen bei einer Flugannullierung, über die der Fluggast, wie in diesem Fall, erst 1 Tag vor Abflug in Kenntnis gesetzt wird, sowohl die Entschädigung für entstandene (notwendige) Auslagen als auch die Entschädigung für die (immateriellen) Unannehmlichkeiten. Die Entschädigung für die immateriellen Unannehmlichkeiten beträgt bei Flügen bis zu 1500 km (Venedig - Düsseldorf Luftlinie ca. 764 km) pro Person 250 Euro (bei 6 Personen wären das also insgesamt 1500 Euro). Diese Entschädigung für den immateriellen Schaden solltest Du, @Lind-24, also zusätzlich zu den bereits beantragten Auslagen noch bei Eurowings unter Berufung auf die EU-FluggastrechteVO 261/2004, Art. 7, beantragen (zunächst einmal kannst Du das per Mail machen). Sollte Eurowings die Forderungen nicht erfüllen, musst Du andere Schritte in Erwägung ziehen.

    Zu Deiner Frage: Ich habe geschrieben, dass Entschädigungsleistungen für Flugverspätungen/Flugannullierung gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004 im Raum stehen, weil gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004 das Luftfahrtunternehmen zu Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 nicht verpflichtet ist, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Was als "außergewöhnlicher Umstand" gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004 zu bewerten ist, hatte ich bereits ausgeführt.

  • Rubin9999
    Dabei seit: 1307404800000
    Beiträge: 448
    geschrieben 1530203277445

    Danke traveler 737. Wollte auch schon etwas dazu schreiben, aber du hast bereits alles gesagt :thumbsup:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1530222442268

    Naja, ich würde sagen viel mehr als "Alles" ... :wink:

    Bestenfalls wäre meinem Vortrag eine (m.E. wirkungslose!) Gegenüberstellung anzuheften gewesen - nämlich die der immateriellen entgegen der materiellen Entschädigung.

    Lind-24 "wusste es nicht und war das das erste Mal" - klar, da sind solche Details von hochrangiger Wichtigkeit ... :wink:

    Also nochmal für Sezierer:

    Im Rahmen der Berufung auf die VO(EG)261/04 hätte eine von den tatsächlichen Aufwendungen unabhängige (=immaterielle) Entschädigung verlangt werden können (außerhalb des Dunstkreises jener Verordnung wird nach Beleg abgerechnet, und basta!).

    Alternativ kann Lind-24 natürlich auch die tatsächlichen Auslagen (=belegbare Kosten) verlangen - und vermutlich erstickt der Traveler demlängst an seinem Obstsalat?!

    Eine Entschädigung (=Gleichstellung des Geschädigten) kann sowohl materiell als auch immateriell sein (soviel zu "alles gesagt" @Rubin9999 ... :smirk:).

    Mit Äpfeln oder Birnen hat das alles nicht die geringste Berührung - und es nervt!

    Lind-24 ist mit einer Erstattung der tatsächlichen Kosten offenbar froh und dankbar - eine lobenswerte wenn auch eher exotische Haltung.

    Mit den ggf. übrigen 400 Tacken hätte sie sicherlich ein Fest für die 6 Reisenden und ihre Freunde gegeben!

    Beispielhaftes Verhalten für mich, ich wünschte mir wahrlich mehr davon!

    Danke auch von mir @Traveler737 - einfacher können Wichtigkeitsgebirge kaum zur Pulverisierung dargeboten werden!

    Weiter so ... Keule raus und drauf gehalten! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1530223730132

    @Lind-24

    Selbstverständlich kann sich das Luftvekehrsunternehmen nicht von den zusätzlichen Kosten der alternativen Beförderung exkulpieren - ganz gleich ob ihm der Himmel auf den Kopp fällt oder nur eine 737 mit Traveler an Bord ...

    Du hast den Anspruch an den gebuchten Flughafen gebracht zu werden - wie bleibt in einem gewissen Rahmen der Angemessenheit dir überlassen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2421491
    Dabei seit: 1450396800000
    Beiträge: 82
    gesperrt
    geschrieben 1530227401578

    @vonschmeling sagte:

    Im Rahmen der Berufung auf die VO(EG)261/04 hätte eine von den tatsächlichen Aufwendungen unabhängige (=immaterielle) Entschädigung verlangt werden können (außerhalb des Dunstkreises jener Verordnung wird nach Beleg abgerechnet, und basta!).

    Alternativ kann Lind-24 natürlich auch die tatsächlichen Auslagen (=belegbare Kosten) verlangen - und vermutlich erstickt der Traveler demlängst an seinem Obstsalat?! (...)

    Lind-24 ist mit einer Erstattung der tatsächlichen Kosten offenbar froh und dankbar - eine lobenswerte wenn auch eher exotische Haltung. Mit den ggf. übrigen 400 Tacken (Anm.: also der Differenz von den beantragten 1100 Euro zu 1500 Euro) hätte sie sicherlich ein Fest für die 6 Reisenden und ihre Freunde gegeben!

    @vonschmeling, bist leider immer noch komplett auf dem Holzweg! Lind-24 kann gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004, Art. 5, Abs. 1a), Entschädigung für ihre Auslagen i.H.v. 1100 Euro gem. Art. 8 fordern (selbstverständlich verlangt das Luftfahrtunternehmen dazu entsprechende Belege) und zusätzlich gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004, Art. 5, Abs. 1c), Ausgleichszahlungen (sozusagen als Entschädigung für immaterielle Schäden/Unannehmlichkeiten) i.H.v. 250 Euro pro Person, also 1500 Euro, gem. Art. 7. Also, nochmal zum Mitschreiben für Begriffsstutzige: 1100 Euro + 1500 Euro = 2600 Euro. Lediglich für die Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 gelten - wie von mir eigentlich unmissverständlich dargestellt, aber von vonschmeling offenbar immer noch nicht verstanden ...

    @vonschmeling sagte:

    Selbstverständlich kann sich das Luftvekehrsunternehmen nicht von den zusätzlichen Kosten der alternativen Beförderung exkulpieren - ganz gleich ob ihm der Himmel auf den Kopp fällt oder nur eine 737 mit Traveler an Bord ...

    ... die von mir gemachten Einschränkungen, dass das Luftfahrtunternehmen zu Ausgleichszahlungen nicht verpflichtet ist, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

  • Eisprinzessin
    Dabei seit: 1178064000000
    Beiträge: 184
    geschrieben 1530255179518

    Kurze Frage zu einem anderen Thema: kriegt man bei EW auf einer Pauschalreise generell keine kostenlosen Getränke? Nicht, dass mich das stört (war nur Malle, die zwei Stunden überleb ich ohne) - mir ist nur aufgefallen, dass die Leute, die den Smarttarif gebucht hatten, Snacks und Getränke bekamen, die Basicflieger natürlich nichts (ist ja nur Handgepäck inkl) aber wir als Pauschalreisenfliegende auch nichts? Das müsste ja dann auch eigentlich ein Smarttarif sein oder ist das ein ganz eigener Tarif?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1530256029729

    Richtig, die Vereinbarungen, die die Veranstalter mit den Airlines treffen, können von den Tarifen im Einzelplatzverkauf abweichen.

    Recht häufig hat der Pauschalreisefluggast eine Freigepäckmenge aber keinen Anspruch auf Verpflegung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1530256931944 , zuletzt editiert von Kourion

    @Eisprinzessin

    Wie von vonschmeling geschrieben (Tarifabweichung) - mein Posting vom 02.10.17 zu EW-Flügen im Rahmen einer Pauschalreise nach Ibiza:

    @kourion sagte:

    Flüge durchgeführt von Eurowings (...) Freigepäck 20 kg, Bordverpflegung nicht inklusive.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Eisprinzessin
    Dabei seit: 1178064000000
    Beiträge: 184
    geschrieben 1530257572045

    Ah ok, danke euch! Hätte ich ja mal nachgucken können... aber genau das hatte ich mir auch gedacht. Gilt das dann auch für längere (Pauschal)flüge?

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!