• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530062355355

    @traveler737 sagte:

    @reiselilly, möglicherweise bist Du anstatt an schwafelnden, wichtigtuerischen Erklärungen an dem tatsächlich vollständigen Sachverhalt interessiert. Dazu zitiere ich die entsprechende Passage aus der EU-FluggastrechteVO 261/2004:

    Bestimmt ist reiselilly fundamental am "vollständigen Sachverhalt" interessiert, wird sich womöglich aber fragen, weshalb du dieses Interesse mit dem gegenständlichen Zitat zu befriedigen glaubst?

    Googlen kann sie wohl selbst ...

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  • Rubin9999
    Dabei seit: 1307404800000
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    geschrieben 1530084785580

    @vonschmeling sagte:

    Und zudem: Ja, ich bin ziemlich sicher, dass die 1100€ als zusätzliche Verauslagung beim Veranstalter gefordert wurden, da der Betrag zu einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 nicht zu 6 Reisenden passt.

    I

    Ich gehe deshalb davon aus, dass die zusätzliche Verauslagung in Höhe von 1100,- € bei EW eingereicht wurde und "lind24" die Entschädigung gem. 261/04 noch nicht eingereicht hat (Unwissen oder warum auch immer).

    Bei einer Pauschalreise hätte sich doch der Veranstalter um die neuen Rückflüge gekümmert.

    Lind24 wird uns sicherlich aufklären

  • HC-Mitglied2421491
    Dabei seit: 1450396800000
    Beiträge: 82
    gesperrt
    geschrieben 1530087720082

    @rubin9999 sagte:

    Ich gehe deshalb davon aus, dass die zusätzliche Verauslagung in Höhe von 1100,- € bei EW eingereicht wurde und "lind24" die Entschädigung gem. 261/04 noch nicht eingereicht hat (Unwissen oder warum auch immer).

    Bei einer Pauschalreise hätte sich doch der Veranstalter um die neuen Rückflüge gekümmert.

    Richtig, das vermute ich auch. Hinzu kommt:

    @vonschmeling zitierte:

    @lind-24 sagte:

    Einen Tag vor Reiseende erreichte uns eine SMS "Sehr geehrte Kunde, ihr Flug wurde gecancelt. Bitte kümmern Sie sich um Ersatz"......

    @vonschmeling sagte:

    Ja, durchaus kommt bei dieser erschöpfenden Auskunft auch in Betracht, dass dem Veranstalter (Anm.: der Kreuzfahrt) der Himmel auf den Kopf gefallen ist.

    @vonschmeling geht also davon aus, dass die SMS vom Veranstalter kam. Wo steht denn das? Hinzu kommt: Der Veranstalter der Kreuzfahrt ist doch sicherlich personell auf dem Kreuzfahrtschiff vertreten und bräuchte daher keine SMS zu schicken, sondern könnte den Gast direkt kontaktieren. Ich vermute darum vielmehr, dass die SMS von Eurowings kam. Auch das spräche eher für getrennte Buchung von Kreuzfahrt und Flug, also für keine Pauschalreise und damit für keine Haftung des Veranstalters für einen ausgefallenen Flug ...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530089837316

    Wie gesagt - wenn die Flüge nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden ist eine Entschädigung vom LVU zu verlangen und zwar in Höhe von 250€ pro Ticket.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lind-24
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    geschrieben 1530163858073 , zuletzt editiert von Lind-24

    @vonschmeling sagte:

    Und zudem: Ja, ich bin ziemlich sicher, dass die 1100€ als zusätzliche Verauslagung beim Veranstalter gefordert wurden, da der Betrag zu einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 nicht zu 6 Reisenden passt.

    Warum meinst du @vonschmeling, dass der Preis nicht passt. Es ist genau die Summe die durch die Flüge von Venedig nach Köln und der Taxipreis von Köln nach Hause entstanden ist. Und was meinst du mit "Einmischungen"? Kannst du mir bitte die Abkürzung "LVU" erklären.

    @Traveler737 , wie du schon vermutet hast, hatten wir die Flüge selbst gebucht, es war keine Pauschalreise sondern eine getrennte Buchung. Somit gibt es keinen Veranstalter an den ich mich wenden kann. Sondern habe mit EW am Sonntag telefoniert und dort die entstanden Kosten mit den dazugehörigen Belegen eingereicht.

    Urlaubstage sind die Oasen in der Wüste des Alltags
  • Lind-24
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    geschrieben 1530164378500

    @traveler737 sagte:

    I Weiterhin stehen Entschädigungsleistungen für Flugverspätungen gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004 im Raum. Sind die überhaupt beantragt worden?

    Nein die habe ich noch nicht beantragt. Evtl. hätten wir mit einer anderen Airline nach Düsseldorf liegen können. Ich war mir aber nicht sicher ob es dann übernommen worden wäre. Auch die weiteren Hotelkosten wollten wir nicht für 6 Personen in Venedig in die Höhe treiben.

    Daher schien uns der Flug nach Köln noch als die beste Variante, vor allem am gleichen Tag. Wir hatten auch nicht die Möglichkeit alle Varianten zu prüfen, wenn den schlechten oder auch nicht vorhandenen Internetverbindung auf dem Schiff. Und dann am Flughafen stehen und von dort erst alles regeln, schien uns zu ungewiss.

    LG

    Bine

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1530165857649

    Die Gretchenfrage erscheint mir: Wo hast du die Auslagen geltend gemacht? Bei Eurowings?

    Du kannst entweder die Entschädigung oder die Auslagen bei der Airline geltend machen, nicht beides.

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  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1530166393814 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    Lind-24,

    die Abkürzung "LVU" steht für Luftverkehrsunternehmen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1530170759630

    Sorry, Lind-24 - hatte deinen ersten Beitrag überlesen ...

    Du hättest alternativ 1500€ Entschädigung verlangen können, daher habe ich mich gewundert, dass du 1100€ verlangst.

    Aber danke für die Aufklärung!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lind-24
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    geschrieben 1530181907190

    o.k. das habe ich so nicht gewusst, den Fall hatten wir noch nicht.

    Ich bin aber schon froh wenn wir das Geld in der Höhe von 1100 Euro bekommen würden.

    Danke für die Hilfe und Infos

    Bine

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