@rubin9999 sagte:
Ich gehe deshalb davon aus, dass die zusätzliche Verauslagung in Höhe von 1100,- € bei EW eingereicht wurde und "lind24" die Entschädigung gem. 261/04 noch nicht eingereicht hat (Unwissen oder warum auch immer).
Bei einer Pauschalreise hätte sich doch der Veranstalter um die neuen Rückflüge gekümmert.
Richtig, das vermute ich auch. Hinzu kommt:
@vonschmeling zitierte:
@lind-24 sagte:
Einen Tag vor Reiseende erreichte uns eine SMS "Sehr geehrte Kunde, ihr Flug wurde gecancelt. Bitte kümmern Sie sich um Ersatz"......
@vonschmeling sagte:
Ja, durchaus kommt bei dieser erschöpfenden Auskunft auch in Betracht, dass dem Veranstalter (Anm.: der Kreuzfahrt) der Himmel auf den Kopf gefallen ist.
@vonschmeling geht also davon aus, dass die SMS vom Veranstalter kam. Wo steht denn das? Hinzu kommt: Der Veranstalter der Kreuzfahrt ist doch sicherlich personell auf dem Kreuzfahrtschiff vertreten und bräuchte daher keine SMS zu schicken, sondern könnte den Gast direkt kontaktieren. Ich vermute darum vielmehr, dass die SMS von Eurowings kam. Auch das spräche eher für getrennte Buchung von Kreuzfahrt und Flug, also für keine Pauschalreise und damit für keine Haftung des Veranstalters für einen ausgefallenen Flug ...