• mellygirl
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    geschrieben 1551794973734

    Wenn ich mir den aktuellen Sitzplatz der Maschine angucke, gibt es bei Deinen Sitzen tatsächlich keine Trennwand ;-) Trennwand hast Du bei Reihe 30.

  • palme30
    Dabei seit: 1118188800000
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    gesperrt
    geschrieben 1551800236779

    EW startet Langstrecke in Frankfurt:

    http://www.airliners.de/eurowings-langstrecken-frankfurt/49132

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • Goliaf73
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    geschrieben 1551862178924

    Hallo,

    genau in eine Woche geht es bei uns los mit EW von Düsseldorf nach Bangkok. Wir treffen uns dort mit unsere Freunde zum eine Thailand-Rundreise, die wir seit 6 Monaten mühsam planen und alles selbst organisieren.

    Auf flightradar24 habe ich erfahren, dass EW letzte Zeit die Fluge nach BKK ziemlich oft einfach storniert. Nur innerhalb von letzte Woche wurde 2 Fluge gecancelt. Wie werden solche Fälle von EW gemanaget? Werden die Passagieren auf andere Linienfluge (eventuell mit Umsteigen) umgebucht? Auf der Webseite von EW steht nur dass man kostenlos auf eine andere EW-Flug umbuchen oder der komplete Preis zurückbekommen kann. Beide Optionen sind für uns aber nicht akzeptabel. Damit wir in Fall von Flugstornierung nicht auf unsere Kosten (bzw. Zusatzkosten) sitzen bleiben, wie sollen wir uns richtig verhalten? Trotzdem zum Flughafen fahren und auf eine Umbuchung zur Flug mit eine andere FG bestehen? Hat jemand Erfahrung damit mit EW? 

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1551863978053

    Im Falle einer Streichung hast du keinen Anspruch auf einen Ersatzflug bei einer anderen Airline. Die Wahlmöglichkeiten, die zur Verfügung stehen, sind doch vollkommen eindeutig definiert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Goliaf73
    Dabei seit: 1459814400000
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    geschrieben 1551866690084 , zuletzt editiert von Goliaf73

    @vonschmeling sagte:

    Im Falle einer Streichung hast du keinen Anspruch auf einen Ersatzflug bei einer anderen Airline. Die Wahlmöglichkeiten, die zur Verfügung stehen, sind doch vollkommen eindeutig definiert.

    Das ist richtig. Aber ein Ersatzflug mit eine andere Airline anzubieten ist für FG in vielen Fällen günstiger, als spätere Anspruch auf Entschädigung wegen Vertragsbruch. Deswegen war auch meine Frage. Ich wollte eigentlich wissen, wie kulant EW in solchen Fällen sich verhält.

  • juanito
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    geschrieben 1552827986194

    EUROWINGS

    https://www.bz-berlin.de/ratgeber/urlaub-reisen/diese-brandenburger-wollten-nach-kuba-und-landeten-zu-hause

    Eurowings verdirbt Urlaub

    Diese Brandenburger wollten nach Kuba – und landeten zu Hause

    Betrifft mich nicht, kenne die Brandenburger auch nicht.

    Meine Frage an die geehrte vonschmeling:

    Haben gestrandete Reisende, außer der Rückzahlung der Flugkosten, von Berlin? nach Düsseldorf (ob Zug oder Flug nicht erwähnt)

    aber in Düsseldorf war ja Schluss.

    Danke und Grüße

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • HABERLING
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    geschrieben 1552831386248

    @juanito

    Sind dir bei deiner frage die Buchstaben ausgegangen?

    Meinst du Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1552832091709

    Ich wollte die Beantwortung und Erläuterung der Spezialistin überlassen.

    Hatte nur so im Kopf.

    Wenn der ABFLUG sich länger als 3 Stunden verzögert, gibt es schon 600 EUR beim Flug der 1/4 Erdumdrehung verzögert.

    Ja oder nein?

    Ankunft am Ziel-Airport war mir klar.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
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    geschrieben 1552833947767

    Die Fluggäste können

    von der Airline entweder die Ticketkosten erstatten lassen oder 600€ pro Ticket als immaterielle Entschädigung.

    Zusätzliche Kosten nach Beleg, sofern sie nicht durch Versorgungsleistungen des LVU abgedeckt wurden.

    vom Reiseveranstalter die Erstattung der Reisekosten als materielle und zusätzlich ca. 50% der Reisekosten als immaterielle Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

    Ggf. kann die Entschädigung gem. VO(EG)261/04 auf den Schadenersatz angerechnet werden mit der Begründung der Überkompensation.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1553103184319 , zuletzt editiert von Wülfi71

    EW darf mindestens bis Ende August weiter in die USA fliegen, das reicht für meinen Urlaub ;-)

    https://www.aero.de/news-31228/Vereinigte-Staaten-geben-Europa-mehr-Zeit.html

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
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