@Karlkraus:
Da haben Sie ziemliches Glück mit Eurowings gehabt. Bei mir hat es sich leider nicht so positiv gestaltet, ich habe aber vor Gericht gegen Eurowings Recht bekommen.
Mein Hinflug von Eurowings für Anfang April wurde am 26. März storniert ohne ein Alternativangebot, da man Urlauber zurückholen müsse. Der Rückflug wurde einfach mal so um zwei Tage verschoben.
Man bot mir, obwohl ich Anspruch auf eine Erstattung (für Hin- und Rückflug) gehabt hätte, lediglich inflexible Voucher oder Umbuchungsmöglichkeiten an. Eine Erstattung sei angeblich nicht möglich gewesen.
Ich habe daher per E-Mail eine Einwochenfrist gesetzt, die EW ohne Antwort verstreichen ließ. Daraufhin beantragte ich einen Mahnbescheid, gegen den EW ohne Angabe von Gründen Widerspruch erhob.
Die dagegen von mir gerichtete Klage war mit Urteil vom 30. Juni im schriftlichen Verfahren erfolgreich. Da EW verzinsen muss, habe ich direkt am Tag der Zustellung eine E-Mail bekommen, dass ich bitte meine Bankverbindung mitteilen solle. Das habe ich noch am gleichen Tag gemacht. Laut Eurowings dauere die Auszahlung jetzt noch zehn bis vierzehn Tage. Gestern habe ich einen Antrag auf Kostenfestsetzungsbeschluss gestellt, da EW auch zu den Kosten des Rechtsstreits verurteilt wurde. Das kostet sie auch nochmal 113,10 Euro.
Wenn EW mir direkt in der Annullierungsmitteilung mitgeteilt hätte, dass man den Betrag gerne erstattet, es aufgrund von der Vielzahl an Fällen wegen Corona aber zwei bis drei Monate dauert, hätte ich noch Verständnis gezeigt. Pauschal aber die Erstattung auszuschließen ist mehr als dreist. Das hat Eurowings jetzt 113,10 Euro mehr und mich einiges an Zeit für die Beantragung des Mahnbescheides, Formulierung der Klage etc. gekostet. Sehr ärgerlich und wenig kundenorientiert.
Eurowings hätte ja schon bei Erhalt des Mahnbescheides zahlen können. Sie wussten ja, dass sie im Unrecht sind. So hat mich das ein paar Stunden Lebenszeit und EW Geld gekostet.