Zuständig - da Pauschalreise! - ist grundsätzlich mal die Buchungsstelle.
Je nach Produktion hast du nämlich gerne auch mal überhaupt keine Einwirkungsoption hinsichtlich des Fluges.
Bei so kurzfristigen Buchungen kann das problematisch sein ...
Zuständig - da Pauschalreise! - ist grundsätzlich mal die Buchungsstelle.
Je nach Produktion hast du nämlich gerne auch mal überhaupt keine Einwirkungsoption hinsichtlich des Fluges.
Bei so kurzfristigen Buchungen kann das problematisch sein ...
Eine Frag zur Sitzplatzreservierung:
Ich finde 14 Euro Gebühr pro Platz und pro Flug ziemlich teuer. Allerdings möchte ich natürlich nicht riskieren, dass wir mit unseren beiden Kindern getrennt sitzen.
Ist die Auswahl vielleicht beim Online Checkin kostenlos auswählbar? Oder ist am Flughafen gewährleistet, dass Kinder neben jeweils einem Elternteil sitzen?
Unsere Kinder sind 9 und 12.
Beim Web Check-In werden die Plätze vom System vorgegeben (ziemlich willkürlich), Änderungen sind nicht möglich.
Wenn ihr am Schalter eincheckt wird man euch zumindest je 2 benachbarte Sitze zuzuteilen versuchen. Dafür wird extra ein Kontingent vorgehalten.
Eine Garantie gibt´s leider trotzdem nicht.
Also nimmt der online Checkin keine Rücksicht auf die Kinder? Aber könnte ich nicht, wenn die vorgegebenen Plätze dann nicht gefallen, immer noch welche kostenpflichtig aussuchen? Oder ist es dann zu spät?
Nein, das System erkennt Kinder nicht, alles was älter als 2 Jahre ist ist ein Pax.
Du kannst den Vorgang einfach abbrechen wenn dir die vorgeschlagenen Plätze nicht taugen.
Ich würde reservieren und zwar recht weit vorn, allein schon wegen des Ein- und Aussteigens mit den Kindern. Die sind zwar nicht mehr klein, wenn sie jedoch keine große Flugroutine haben lohnt sich die Ausgabe.
Vorsorglich:
Allein schon der Berichterstattung der Presse lässt sich entnehmen, dass Entschädigungsleistungen gemäß VO(EG)261/2004 nicht in Betracht kommen dürften.
Offenbar wurden erkennbare Anstrengungen zur Abwendung von großen Verspätungen / Beeinträchtigungen unternommen, die einem Anspruch entgegenstehen.
Höchst wahrscheinlich wird sich Eurowings zu Recht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nämlich nur dann, wenn das LVU noch nicht einmal den Versuch unternimmt die Fluggäste anderweitig zu befördern ( 2020 LG Frankfurt a.Main Urteil gegen Ryanair Az. 2-24 O 117/18). Das dürfte im vorliegenden Fall widerlegt werden.
Falls man eine Ablehnung dennoch nicht tolerieren mag, kann man zunächst kostenneutral die SÖP Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr mit dem Sachverhalt befassen.
@vonschmeling sagte:
Nein, das System erkennt Kinder nicht, alles was älter als 2 Jahre ist ist ein Pax.
Das System kann schon Kinder erkennen, denn sobald Du versuchst ein Sitz für ein (unter 16 Jahre altes) Kind am Notausgang zu reservieren, bekommst Du die Meldung, dass es nicht möglich ist.
... diese Plätze sind bekanntlich nicht Teil der automatischen Vergabe beim Web Check-In ... und um den ging es.
Beim Online Checkin kann man sich die Sitzplätze kostenlos auswählen.Betrifft ca.die Hälfte aller Plätze.
Ist Pauschalreisen und bei Nur Flug Buchungen so!
Es entstehen keine zusätzliche Kosten.
Plätze werden nicht automatisch zugewiesen.
Ich spreche aus eigenen Erfahrungen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!