• Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
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    gesperrt
    geschrieben 1633603525369 , zuletzt editiert von Holly-man

    @vonschmeling sagte:

    Vorsorglich:

    Offenbar wurden erkennbare Anstrengungen zur Abwendung von großen Verspätungen / Beeinträchtigungen unternommen, die einem Anspruch entgegenstehen.

    Höchst wahrscheinlich wird sich Eurowings zu Recht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nämlich nur dann, wenn das LVU noch nicht einmal den Versuch unternimmt die Fluggäste anderweitig zu befördern ( 2020 LG Frankfurt a.Main Urteil gegen Ryanair Az. 2-24 O 117/18). Das dürfte im vorliegenden Fall widerlegt werden.

    Der EUGH sieht das zumindest laut einem aktuellen Urteil jedoch ein wenig anders

    https://www.zeit.de/news/2021-10/06/eugh-fluggaeste-haben-anspruch-auf-entschaedigung-beistreik?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1633628891062

    Hier geht´s zum EuGHUrteil ...

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  • Berggourmet
    Dabei seit: 1315958400000
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    geschrieben 1633720693708

    Fluglotsen Streik ist dann aber nach wie vor ein “außergewöhnlicher Umstand” im Sinne der VO.?

    Hoch oben vom Gipfel hat man den besten Überblick
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1633722237936

    Soweit ja, und auch in Sachen Kabinenpersonal im Streik ist noch nicht das letzte Wort gesprochen - auch wenn es den Anschein erweckt!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holly-man
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    geschrieben 1633783397568

    Wer spricht denn das letzte Wort ?

    Beim Kabinenpersinal hat der EUGH doch bereits gesprochen.

    www.zeit.de/amp/news/2021-10/06/eugh-fluggaeste-haben-anspruch-auf-entschaedigung-beistreik

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1633788663316

    Hattest du schon verlinkt ... :smirk: ...

    Es ist erneut ein Urteil inter partes, zwar sehr weitreichend, aber man hat beispielsweise die Möglichkeit den entsprechenden Passus der VO(EG)261/2004 anzugreifen, und solche Absichten sind bereits bekundet worden.

    Für den Kläger (ein Fluggast) besteht Rechtssicherheit, das bedeutet aber nicht, dass fortan jeglicher Streik des Personals als gewöhnlich im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit der LFU zu gelten hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Silvia L
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    geschrieben 1633793015598

    Das hat doch jetzt aber alles nichts speziell mit Eurowings zu tun:smirk:

  • Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1633797910773 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Sehe etwas anders- und zudem ist die Diskussion nicht uninteressant: Wir greifen schon ein, wenn wir der Meinung sind--genug!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1633800560880

    @Silvia L.

    Da es sich zumindest in 2 der hier diskutierten Rechtssachen um Entscheidungen zu Eurowings Fällen ging sehe ich da schon Relevanz zum Titel des Thread. Zudem bezog sich mein Beitrag auf das jüngste Streikgeschehen in NRW - auch Eurowings.

    Natürlich entfalten diese Urteile Wirkung weit über die jeweils betroffenen LFU hinaus auf den gesamten europäischen Markt, weshalb ich dem üblichen Verbraucherfreudentaumel darüber auch eher skeptisch gegenüber stehe.

    Zu Recht tragen die EU Unternehmen vor, dass sie nach und nach durch die stringente Auslegung der VO im weltweiten Markt benachteiligt werden.

    Ferner ging es dem Grunde nach primär um eine "Pünktlichkeitserziehung".

    Dieses Ziel ist vollkommen in Vergessenheit geraten (und kann so auch gar nicht erreicht werden!) unter der inzwischen volkssportlichen Disziplin des Forderns seitens der Verbraucher.

    Jüngstes Beispiel ist nun der Streik - ein verfassungsgemäßes Instrument für Arbeitnehmer! - dessen Folgen eben leider nicht beherrschbar sind für ein Unternehmen. Genauso wenig wie Vogelschlag, Beschädigungen durch das Anbringen der Fluggasttreppe, technische Probleme aller Art etc.pp. Der angeblich so vorbildlich EU gepamperte Verbraucher ist schließlich bei genauem Hinsehen der Gelackmeierte, weil sich die zunehmende Geschmeidigkeit der Entschädigungsabwicklung natürlich auf die Ticketpreise auswirkt.

    Last not least wird den Unternehmen dadurch quasi aufgezwungen, zur Vermeidung von tariflichen Auseinandersetzungen quasi jede noch so absurde Forderung durchzuwinken, was ja wiederum negativ auf die Verbraucherpreise durchschlägt.

    Ist das Verbraucher freundlich? Ich bezweifle es!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1633885432614 , zuletzt editiert von Wülfi71

    nicht nur Ticketpreise, letztendlich werden hier doch alle Airlines bestraft, die im Tarif bleiben und Arbeitnehmerrechte wahren. Denkt der EUGH in seiner maßlosen Selbstüberschätzung eigentlich überhaupt mal darüber nach, was er mit seiner Verbraucherbeduseltheit anrichtet?

    Wie vs richtig schrieb, ging es der Legislative bei der Fluggastverordnung darum, Flugstreichungen, -zusammenlegungen und -verspätungen aus rein wirtschaftlichen Gründen zu unterbinden. Was die EUGH Richter daraus gemacht haben, hat mit dem Willen der Legislative, die einen fairen Ausgleich zwischen Unternehmen und Verbraucher im Auge hat, nichts mehr zu tun, m.E. bricht der EUGH hier in steter Folge das Prinzip der Gewaltenteilung. In der Wüste haben sicher die Sektkorken geknallt, bei Qatar wird bestimmt nicht gestreikt ;-)

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
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