• Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1635515214590

    @Kastenwagen

    Vielen Dank für deine "Erfolgswünsche", dieser Erfolg hat sich auch eingestellt, fast wie von selbst. Beim Einchecken am Schalter wurde ich freundlich darauf hingewiesen daß ich nicht online eingecheckt hätte. Meine Erklärung daß dieses aus den bekannten Gründen nicht möglich war wurde anstandslos und ohne Nachweis akzeptiert, ich wurde sogar nach meiner Sitzplatzpräferenz gefragt. Auf meine Antwort hin daß mir dieses egal ist (ich hatte ja auch keine Sitzplatzreservierung bezahlt) wurde mir ein sehr angenehmer Gangplatz zugewiesen. Der Flug selbst von CGN nach KGS verlief wie bisher immer bei Eurowings einwandfrei und war dazu noch überpünktlich.

    Mir ist auch vollkommen wumpe was eine Sitzplatzreservierung bei Airline XYZ kostet da ich diese nicht brauche und auch nicht in Anspruch nehme. Was ich erwarte ist aber Kostentransparenz, egal bei welcher Airline, auch im Hinblick auf die Mitbewerber.

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
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    geschrieben 1635517371041 , zuletzt editiert von Kastenwagen

    @Armin

    Aber gerne doch. Nur, dass diese Erfolgswünsche trotz gegenteiliger Meinung Deinerseits nicht zum " Erfolg " geführt haben.

    Denn Du hast eben nicht online eingecheckt sondern eine " Umleitung " genommen.

    Das was während des Check Ins praktiziert wurde, ist absolut normal bei jeder einigermassen vernünftigen Fluglinie und keiner besonderen Erwähnung wert.

    Ansonsten Gratulation zum einwandfreien und (mit 9 Minuten zu früh) überpünktlichen Flug

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1635526902120

    Ich würde "mangelnde Transparenz" gerne bestreiten, ansonsten hätte man sich ja nicht über den "Wucherpreis" von 14 Tacken aufregen können ... :smirk:

    Zum Vergleichen reicht´s allemal!

    Wie schon Kastenwagen schreibt: Diese Kulanz beim Check-In ist im Falle eines Missglückens obligatorisch, da wird auch nicht groß nachgefragt ob´s denn nun am Pax oder am System lag.

    Erstaunlich ist eher, wenn der Preis einer versemmelten Reservierung, die dann beim Check-In mit dem Wunschplatz belohnt wurde, ohne jedes Aufhebens gutgeschrieben wird - so auch schon erfahren bei EW Buchungen.

    Ich find´s ein wenig bemüht, erst mal Achtung - Methode! zu schimpfen und hinterher dann ein selbstverständlich tadelloses Operating zu "loben". Sorry ... (lieber mal überlegen!).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
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    gesperrt
    geschrieben 1636819176176 , zuletzt editiert von Holly-man

    Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen :-)

    Wir beabsichtigen für's nächste Jahr Flüge bei Eurowings zu buchen. Bei der Buchung heißt es dann, dass man nach Bedarf Gebührenfrei umbuchen kann.

    Soweit so gut :-) Nun sind wir zufällig aber auf folgende Einschränkung gestoßen:

    Dort steht also plötzlich die Einschränkung bis 29.10.2022. Das heißt, dass wenn wir im August'22 einen Flug stornieren bzw. umbuchen möchten, der neue Flug bis 29.10.2022 sein muss, oder alternativ einen Voucher erhalten.

    Das hat uns etwas irritiert und wir riefen die Hotline an. Dort sagte man uns "Kein Problem ..... das was dort steht wäre veraltet und wir sollen uns keine Gedanken machen. Wir können im Flex Light Tarif auch auf Flüge nach dem 29.10.2022 umbuchen."

    Wir haben nun noch einmal schriftlich angefragt, aber eine Antwort kann Erfahrungsgemäß dauern.

    Vielleicht hat hier jemand eine Antwort ?

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1636822182419

    Grundsätzlich ist die schriftliche Anfrage zur Absicherung mal nicht verkehrt. Der Bezug auf ein fröhliches "Kein Problem..." der Hotline wird in einige Monaten sicherlich keinerlei Wirkung zeigen.

    Wenn es veraltet ist, dann sollen sie es doch aktualisieren....

    Bis dahin verstehe ich die Einschränkung wie du.

  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
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    gesperrt
    geschrieben 1636822845388

    Ich bin schon gespannt RJEBodenheim :-)

    Insgeheim fürchte ich als Antwort einen Link auf deren Homepage.

    Was mich irritiert ist die zweite dargestellte Alternative eines Vouchers der 3 Jahre gültig ist. Wenn ich den nehme, kann ich ja auch nach dem Oktober'22 einen Flug buchen. Irgendwie widerspricht sich das ...... naja

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1636823785232 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Grundsätzlich gelten für Gutscheine gesetzliche Regeln betreffend die Mindestgültigkeit. Diese wird vom Gesetzgeber bestimmt und kann nicht mit AGB, ABB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen beschränkt / verkürzt werden.

    Anders verhält es sich bei einer Ticketänderung. Hierfür kann das LFU eigenmächtig Regelungen treffen, da es sich um ein Angebot handelt, das quasi beliebig befristet werden darf.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1637252496291 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Jetzt bräuchte ich mal ne Einschätzung der ExpertInnen - ich blix nämlich nimmer wirklich ...

    Sachverhalt:

    Im Januar 2020 Flüge gebucht (Einzelbuchung) STR - CTA und NAP - STR). Reisezeit wäre Juni 2020 gewesen. Der Hinflug wurde seitens EW gecancelt, der Heimflug 2 Tage nach hinten umgebucht, via HAM. Vollkommener Quatsch natürlich, wenn ich nicht nach Italien komme, was in der Zeit ein Ding der Unmöglichkeit war, komme ich auch nicht mehr zurück. Eurowings mehrfach auch per Einschreiben angeschrieben (natürlich ohne Reaktion), letztendlich einen Gutschein unter Druck angenommen da sonst gar nichts mehr gehen würde.

    So. Auf diesen Dingern sitzen wir jetzt. Gelten 3 Jahre, also bis 2023. Ob wir in diesem Zeitraum irgendwohin fliegen können steht aus familiären und gesundheitlichen Gründen in den Sternen.

    In der Konzertbranche weiß ich, dass Gutscheine für ausgefallene Events spätestens ab 1.1.22 erstattet werden müssen. Wie ist das bei der Fliegerei? Gibt es da eine ähnliche Rechtslage? Ich habe nicht wirklich was gefunden :unamused:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1637257141395 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ende September 2021 hat die EU Kommission bei 16 namhaften LFU (darunter auch EW) die Zusage zu EU Rechts konformen Handhabe der Erstattungsverpflichtungen erwirkt, u.a. auch zur Auszahlung bestehender Gutscheine.

    Bekanntlich widersprach die bisherige Handhabe geltendem EU Recht. Zu einen ist eine ausdrücklich Zustimmung zum Gutschein erforderlich, zum anderen kann die Ausbezahlung jetzt auch vor Ablauf und ohne Angabe von Gründen begehrt werden.

    Ferner wurde vereinbart, dass Ticketinhaber, die diese über Vermittler erworben haben, sich bei Rückzahlungsproblemen direkt an das LFU wenden können.

    Hier reiche ich noch die Quelle nach ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1637306950085 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Danke für die Info, hatte ich so nicht auf dem Schirm. Das Problem ist halt, dass der Heimflug zu dem Zeitpunkt als wir den Gutschein angenommen haben nicht offiziell annulliert sondern, wenn auch total bescheuert und unzumutbar, seitens EW umgebucht war. Und besonders kooperativ hat sich EW bislang auch nicht gezeigt.

    Na, ich werd mein Glück mal versuchen :smirk:. Gebucht haben wir übrigens direkt bei EW, also nicht über Vermittler.

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