@'salvamor41' sagte:
Hallo Chiara Saluta,
also, jetzt noch mal im Ernst. Ich glaube, Du bringst die Begriffe "Bedarf" und "Bedürfnis" ein wenig durcheinander.
Nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage liegt ein Bedarf dann vor, wenn seitens der Kunden Nachfrage nach der Leistung eines Lieferanten besteht. Und wenn der Lieferant nun daraufhin ein Angebot an seine Kunden macht, dann muß er im Auftragsfall auch dazu stehen und kann sich nicht, wie Du das interpretierst, darauf zurückziehen, daß er die Leistung lediglich so erbringt, wie es ihm nach seinem einseitigen Bedürfnis in den Kram paßt. Bedürfnisse haben nämlich, Du wirst es nicht glauben, nicht nur die Lieferanten, sondern auch die Kunden. Und da die Lieferanten von den Kunden leben und nicht umgekehrt, ist den Bedürfnissen der Kunden nicht nur Rechnung zu tragen, nein, sie müssten eigentlich absolut im Vordergrund stehen! Denn unzufriedene Kunden neigen dazu, die Flitze zu machen und sich einen anderen Lieferanten zu suchen.
Nach diesem Exkurs in die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre solltest Du Deine Aussage noch einmal überdenken. Ich kann fast nicht glauben, daß Du das so meinst, wie Du es geschrieben hast, vielleicht mißinterpretiere ich Deine Aussage ja auch nur?!
Gruß salvamor
Das war sicher der Versuch, die Mehrzahl für Bedarf zu schreiben