• Babichenko
    Dabei seit: 1104192000000
    Beiträge: 62
    geschrieben 1136666413000

    Hallo zusammen.

    Werde am 28.01.06 das erste mal mit der LTU nach BKK fliegen, *freu*! Bin in der Vergangenheit jedoch immer mit der THAI geflogen. Bei der Thai musste ich keinerlei Flugbestätigung einige Tage vor Abflug tätigen. Ist das bei der LTU auch so? Oder muss ich mir den Flug in einem Reisebüro bestätigen lassen?

    Wer weiss dazu mehr?

    -DANKE-

    Sascha

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
    Beiträge: 2486
    geschrieben 1136670439000

    @'Babichenko' sagte:

    Hallo zusammen.

    Werde am 28.01.06 das erste mal mit der LTU nach BKK fliegen, *freu*! Bin in der Vergangenheit jedoch immer mit der THAI geflogen. Bei der Thai musste ich keinerlei Flugbestätigung einige Tage vor Abflug tätigen. Ist das bei der LTU auch so? Oder muss ich mir den Flug in einem Reisebüro bestätigen lassen?

    Wer weiss dazu mehr?

    -DANKE-

    Sascha

    steht in den AGB's ;)

    8. Rückflugbestätigung

    Jeder LTU Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges ab 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug durch LTU bestätigen zu lassen. Rückflugbestätigungen können im jew. Zielgebiet entweder unter der Rufnummer +49 211 9418-456 oder im Internet unter www.ltu.de/rb vorgenommen werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung haftet LTU nicht.

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • Kielpinski
    Dabei seit: 1117584000000
    Beiträge: 349
    geschrieben 1136888879000

    Hi,

    "Rückbestätigung" ist eigentlich ein falscher Ausdruck, denn eigentlich geht es hauptsächlich darum, daß, sollte ein Flug mal verschoben werden müssen, dann kann die Airline nicht alle Passagiere anrufen (was für ein Aufwand und eigentlich nicht realisierbar) - daher soll der Passagier anrufen und kriegt die Info, ob der Flieger zur vereinbarten oder geänderten Zeit fliegt...

    Normalerweise steht es dann auch direkt im Ticket, ob und wo man anrufen muß, da dies nicht bei allen Airlines pflicht ist bzw. je nach Land auch verschieden von den Airlines gehandthabt wird. Häufig kann man die Rezeption des Hotels, in dem man sich befindet, bitten, den Rückflug zu bestätigen.

    Viele Grüße!

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1136890134000

    Nicht zu vergessen bleibt da der rechtliche Aspekt..

    unterlässt der Fluggast seine Rückbestätigung, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet den Rücktransport des Fluggastes zu organisieren bzw. auch zu bezahlen.

    Bsp:

    a.)Fluggast bestätigt den Rückflug 48h vor Abflug -> Flugzeit ändert sich kurzfristig -> Flugast sieht nur noch seine Maschine abheben, Fluggesellschaft ist zum Transport/Beförderung verpflichtet.

    b.)Flugast bestätigt seinen Flug nicht -> Flug ist bei Ankunft am Flughafen bereits gestartet -> nun hilft auch kein Meckern mehr, **** happens und dergleichen hier muss nun kräftig in die Tasche gegriffen werden um noch einen Rückflug zu bekommen, wohlgemerkt in die eigene Tasche.

    Also lieber Fluggast, nehmen Sie lieber das sympathische A oder lieber B ?

    It's up to you

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1136893319000

    @ Chiara Saluta

    Die toughe Chiara spielt mal wieder voll die Karte der Veranstalter bzw. hier die der Fluggesellschaften. Die einseitige Auslegung von Interessenlagen zieht sich wie ein roter Faden durch Deine Beiträge.

    Diese komischen Rückbestätigungen haben nämlich nicht nur den Grund, auszuschließen, daß ein Flieger unpünktlich abhebt und der Gast den Flug verpaßt. Sie dienen in erster Linie dazu, bei überbuchten Flügen die "Reihenfolge" der Gäste zu bestimmen, die mitfliegen dürfen. Warum gibt es wohl Fluggesellschaften, die völlig auf Rückbestätigungen verzichten? Weil diese Gesellschaften nicht überbuchen.

    Hier wird den Fluggästen weisgemacht, daß die Rückbestätigungen alleine zu ihrem eigenen Nutzen erfolgen sollen (und die meisten glauben das auch!), in Wirklichkeit erfolgen sie zum überwiegenden Nutzen der Airlines.

    Chiara Saluta, öfter mal an die Kunden denken!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1136899806000

    @ Salva

    meine Interessenlagen sind überwiegend pro juris, und da ich auch Kunde bin, nie einseitig.

    Nun zu Deiner Auslegung der Sach-/Rechtslage; ich muss Dir leider sagen dass Du zwar teilweise recht hast, aber ... die Rechtslage ist schon so,wie ich es schilderte, immer im Bezug zur Frage.

    1.da es sich bei der LTU um eine Chartefluggesellschaft handelt treffen hier nicht alle Bedingungen einer Linienfluggesellschaft zu, wobei auch hier in einigen Erdteilen es zwingend notwendig ist, sich seinen Rückflug bestätigen zu lassen.

    2.Mit der Unterschrift/Send -Button akzeptiert der Kunde nun einmal die AGB des jeweiligen Veranstalter's und da steht nun mal

    Zitat:8. Rückflugbestätigung

    Jeder LTU Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges ab 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug durch LTU bestätigen zu lassen. Rückflugbestätigungen können im jew. Zielgebiet entweder unter der Rufnummer +49 211 9418-456 oder im Internet unter www.ltu.de/rb vorgenommen werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung haftet LTU nicht.

    Ergo unterlässt der Kunde seine Rückbestätigung handelt er auf eigenes Risiko, da er die Fluggesellschaft nicht in Regress nehmen kann.

    Selbst wenn Deine Aussage bzgl. Selektion der Passagiere zuträfe, würde es aber dennoch bedeuten, dass die Fluggesellschaft die Personen rückbefördern muss, welche sich rückbestätigt hatten und die auf der Strecke bleiben, die es versäumten, oder?

    Damit wäre aber Aussage bestätigt; nicht wahr?

    i.d.S.

    Chiara

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1136905927000

    Hallo Chiara Saluta,

    das ist mir als Kunde alles viel zu "zackig", was Du da schreibst.

    Bist Du in erster Linie Juristin oder Reiseverkehrskauffrau, die in hohem Maße nicht nur die eigenen Interessen sondern auch die der Kunden im Auge haben sollte?

    Sei mir bitte nicht gram, aber wenn ich bei Dir eine Reise buchen würde, dann hätte ich immer im Hinterkopf: Vorsicht! Wenn ich als unbedarfter Gelegenheits-Urlaubsbucher mal was zu bemängeln oder gar zu reklamieren habe, dann zieht Chiara unbarmherzig irgendeinen Paragraphen raus, der sie auf die sichere Seite bringt. Ohne Not wird sie mir nicht zur Seite stehen. Gehst Du in natura wirklich so mit Deinen Kunden um, oder vermittelst Du hier einen falschen Eindruck?

    Dann mach' ich meinen Krempel lieber gleich selber, und wenn was schief läuft, tret' ich mich selber in den Hintern, anstatt mich mit irgendeinem Reisebüro oder Veranstalter rumzuzanken, mag sich so mancher denken.

    Nichts für ungut!

    Gruß salvamor

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1136908487000

    Hallo Salva,

    falls Du mal in die Situation gekommen sein solltest eine Ware in einem Kaufhaus, eine handwerkliche Dienstleistung oder eine Reise übers Internet gebucht zu bemängeln, dann könnte ich Deine Aussage bzgl. 'zackig' und unbarmherzig absolut verstehen.

    Bei dieser Frage geht es auch nicht um mich sondern um die Frage: Flugbestätigung LTU und dazu habe ich meine persönliche Meinung geäussert.

    Wie sieht den die Realität aus, wenn der Fluggast seinen nicht rückbestätigten Flug verpasst.......dann werden alle F.. und W... - Wörter die der Wortschatz hergibt herangezogen um eine selbst verschuldete Situation zu analysieren, oder?

    Der Schuldige ist wie immer der Andere und im Urlaub wird jegliche Eigenverantwortung weit von sich gewiesen, frei nach dem Motto: das hat mir aber keiner gesagt.

    Auch als Kunde habe ich eine Holschuld.

    i.d.S. eine sich selten gramende

    Chiara

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1136910966000

    ... und wieso ist ein einzeln gebuchter Flug lt. Auffassung von Chiara plötzlich ein Charterflug? Nee, das ist ein offizieller Linienflug im Sinne der IATA, auf dem auch Pauschalurlauber über Reiseveranstalter eingebucht sind.

    Rückflugbestätigungen stehen zwar in den AGB der LTU - und AGB's werden hier gerne von einigen immer in's Feld geführt. Gerichte sehen das mit der Rückflugbestätigung bei Linienflügen aber ganz anders:

    Urteil

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1136915427000

    Hoch interessanter Beitrag von emdebo! Normal müßte Chiara Saluta als Fachfrau dieses Urteil doch kennen und ihren Kunden beistehen, anstatt einseitig pro Airline zu argumentieren!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
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