Gleich mal vorweg: jeder geschlossene Reise- oder Beförderungsvertrag ist ein Werk-, Reise- oder Beförderungsvertrag.
Ob dabei ein Fixvertrag vorliegt, muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden.
Aber einmal von diesen rechtlichen Spitzfindigkeiten abgesehen: sie wurden schon angesprochen, die vielen möglichen Gründe, weshalb es zu einer Verschiebung kommen kann.
Doch schauen wir uns kurz mal die Entwicklung des Ferienfliegers an:
1980
man war froh, direkt von den großen deutschen Flughäfen zu den größeren Ferienzentren an einem bestimmten Wochentag fliegen zu können.
1990
aufgrund von der rasanten Entwicklung im Flugtourismus drängten immer mehr Anbieter auf den Markt. Gleichzeitig wurden die Konsumenten immer mündiger und verlangten nach immer genaueren Informationen (z. B. der Abflugsdaten).
1995
es war Standard, bei der Katalogproduktion - ein Jahr im voraus! - Flugzeiten anzuführen (und vielleicht sogar damit zu werben)
2000
ein immer strengeres Reise- und Beförderungsrecht sollte die Fluganbieter zu mehr Sorgsamkeit zwingen
2005
diverse neue Bestimmungen sollten weiter auf die Fluggesellschaften einwirken zur Qualitätsverbeserung
2006
...aber all das täuscht nicht darüber hinweg, dass Fluglinien immer mehr zu wirtschaftlichen Überlegungen gezwungen werden. Und einerseits mit (falscher?) Werbung mehr Passagiere anlocken wollen, andererseits oft ganz banale Gründe sie an der korrekten Durchführung hindern.
2007
... wird also unter Garantie weiter gestritten werden (müssen), ohne dass sich wirklich viel ändern wird.
Auch das ist EU-(Politik)
Gruß
Peter