• Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1143475373000

    Hallo Emdebo,

    wie immer haben wir eine unterschiedliche Sichtweise der Dinge, was aber unsere Diskussionen durchaus unterhaltsam macht.

    Nun aber wieder zu diesem Fall:

    Ein Verzug nach §361 BGB liegt hier nicht vor, da der Schuldner ja bei seinem Vertrag ausdrücklich auf die Eventuallität der Änderung hinsichtlich der Flugzeiten hinweist, somit ergeben sich auch keine Ansprüche nach §325 BGB ebensowenig aus Art. 4 EG Verordnung, da die Beförderung ja durchgeführt wird und der Tag derselbe ist.

    Somit hat der Gläubiger (Vreni) auch keine Ansprüche an Condor, abgesehen davon, dass Ihr Vertragspartner ein Anderer ist.

    Viele Grüsse

    Chiara

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1143475532000

    Vollkommen richtig, wir sprachen ja von den eingeschränkten

    Möglichkeiten der Pauschalurlauber - dem habe ich nicht widersprochen.

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    geschrieben 1143476504000

    Hallo Emdebo,

    ich gebe Dir recht, dass sich über die eingeschränkten Möglichkeiten der Pauschalurlauber zur Reklamation vortrefflich 'streiten' kann, aber wohin sollte uns dies führen.....

    ich stelle mal folgende Behauptung auf:

    Je mehr einklagbare Rechte vorhanden sind, desto höher wird der Reisepreis, da dies Kosten (wie bei allem im Leben, siehe höhere Transportkosten im Zuge der LKW Maut in Bezug auf gestiegene Preise usw. ) auf alle Reisenden umgelegt werden und wenn wir dies in Bezug setzen auf das Anspruchdenken den Reisenden nach immer mehr Flexibilität und Kostenersparnis, dann kann ich nur sagen, niedrige Preise und mehr Rechte, das geht nicht zusammen, oder siehst Du das anders?

    i.d.S.

    Chiara

  • emdebo
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    geschrieben 1143477577000

    Zäum das Pferd doch mal anders herum auf:

    Garantierte Flugzeiten + garantierte Fluglinie

    kosten pro Person sagen wir mal 50 € extra.

    Und wenn etwas mit der Garantie schief geht,

    hat der Kunde das Recht auf:

    a) kostenlosen Rücktritt

    oder

    b) Preisabschlag, z.B. € 100,-- bei Akzeptanz der Änderung.

    Und da Reiseveranstalter die "Macht" haben, auch der

    Fluggesellschaft die Änderung in Rechnung zu stellen,

    wird diese mehr Disziplin bei Erstellung der Flugumlauf-

    pläne an den Tag legen - und alle wären glücklich - oder ?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1143479927000

    @emdebo

    und genau die Garantie traut sich aber keiner zu geben, weil er von so vielen fremden Personen und Einflüssen abhängig ist.

    Ein Streik der Fluglotsen in X hat zur Folge, dass halb Europa in der Luft hängt. Nun hat aber die Fluglinie Y keinen Einfluss auf diese Lotsen...

    Und Reiseveranstalter wieder sind bei manchen Fällen wieder froh, dass Airlines (noch) flexibel sein können. Bei Rotationspreisen von vielleicht € 50.000.-- überlegt jeder, ob er fliegt oder nicht.

    Im Grunde verfolgt ja die Fluggastverordnung deine Idee (siehe auch die erfolglose Klage beim EuGH). Nur - wie beweist man, dass es nicht eine Sicherheitssache war?

    Gruß

    Peter

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1143480860000

    Ich glaube, dass die einzigen die sich bei Emdebo's Vorschlag freuen die Rechtsanwälte sein werden, da ich mir nicht vorstellen kann, dass es eine FLAT-Entschädigung geben kann, da hierfür zu viele Gesetzte und Richtlinien geändert und/oder neu verabschiedet werden müssten, so dass Kosten-Nutzen bzw. Sinn und Zweck sich nicht die Waage halten würden.

  • Issi
    Dabei seit: 1129939200000
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    geschrieben 1143488760000

    @chiara

    Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen...

    @Thorben-Hendrik

    Muß ich Deinen Satz verstehen? ... Spekulationen...?

    Gruß Issi

  • Winzi
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    geschrieben 1143498850000

    Hi,

    ich bin nicht nur von einer Flugverschiebung von Condor betroffen sondern die haben meinen Rückflug aus der Türkei am 11.5. komplett gestrichen !! Statt Mo, Do und SA fliegen die jetzt von München nach Dalaman nur SA und MO. Diese Annullierung wurde Anfang März über das Reisebüro bekanntgegeben. Ich wollte eigentlich 10 Tage bleiben, Hotel war auch separat gebucht und hatte das Problem, dass ich unbedingt spätestens Freitags zurück musste. Konnte also weder am 13.5. zurückfliegen noch konnte ich die Reise um die verkürzten Tage vom 1.5. vorverlegen, da Condor erst ab dem 1.5. nach Dalaman fliegt. Hapag LLoyd fliegt nur am Mo dorthin. Nun musste ich meinen Aufenthalt um 3 Tage kürzen. Die Änderungsgebühr für das Hotel wurde Condor in Rechnung gestellt !

    Gruß

    Winzi

  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1143536552000

    Hallo Admins,

    Für gewisse User sollte man die Überschriftszeile ändern:

    Herzlich Willkommen

    im größten deutschsprachigen Reise-Veranstalter-forum.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Kroatien-Dario
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    gesperrt
    geschrieben 1143539952000

    @Wiener-michl

    Schreib doch eine Mail an die Admins. Muss man dein Posting verstehen????

    @Winzi

    bei mir wurde auch ein Flug von Condor gestrichen. Von Marsa Alam nach München. im Juli. Muss jetzt mit der Hapag fliegen, und verliere einen halben Tag. Schon ärgerlich, da man ja 24 Stunden vor dem Flug nicht tauchen darf und ich somit einen halben Tauchtag verliere.

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