Die Verspätung ist für deine Forderung vollkommen irrelevant.
Soweit wiedergegeben beantragst du ein Chargeback für den nicht nutzbaren Flug DL15 und dein CC Unternehmen verlangt vollkommen sinnloser Weise eine Spezifikation der evtl. Durchführung?
Für den Sachverhalt "Erstattung nachweislich nicht nutzbarer Leistungen" bedarf es keinerlei Beweisführung, auch wenn dieser Flug irgendwie offenbar durchgeführt wurde warst du nicht in der Lage, ihn zu nutzen.
Mach dem KK ausgebenden Verein eine klare Ansage - dieses Geeier bei Chargeback wegen Covid19 ist armselig und rechtlich vollkommen unsubstantiiert.