@Türkeifliegende
Dann probier' ich's noch mal anders:
Die können der gar nix!
@simo83 sagte:
Ich habe das Angebot nun angenommen, da ich auf keinen Fall Weihnachten hier bleiben will, aber könnte ich jetzt für die 19 Stunden, die ich später als geplant ankomme, eine Entschädigung bekommen? Der Rückflug geht nun 2,5 Stunden später, falls das relevant ist. Und es handelt sich um eine Pauschalreise.
Also, Verbraucherschützer raten dringend in solchen Fällen bei den Airlines, trotz mangelender Aussicht auf Erfolg, die Fluggastrechte nach EU-Verordnung einzufordern. D.h. du hast eine bestätigte Buchung mit niki und dieser Flug wird weniger als 14Tage vorher wegen Insolvenz abgesagt und die Alternative kommt 19Stunden später an. So ist die Auffassung, dass der Grund der Streichung, also die Insolvenz keine "Höhere Gewalt" ist und die Airline Dir 400€ Entschädigung zahlen müsste. Aber die Airline ist ja pleite, wohl wird es nix geben. ABER, sollte die Airline doch noch aufgekauft werden und der Betrieb fortgeführt, so steht Dir der Anspruch auf Auszahlung zu.
Seit wann sind die Inkassoläden selbstlose "Verbraucherschützer"?
Im Übrigen gilt die Übernahme von Verpflichtungen nur bei einer Veräußerung vor der Insolvenz. Danach sind auch Ansprüche gem. der VO(EG)261/04 Masseforderungen und werden ggf. an Sanktnimmerlein aus einem theoretischen Rest des Unternehmensvermögens anteilig bedient.
schönen guten Tag,
wir sind auch von der Niki Pleite betroffen. Sollten von München nach Marsa Alam fliegen.
Nun ist der Hinflug von Frankfurt nach Hurghada. Der Rückflug bleibt wie geplant von Marsa Alam.
Eigentlich ne coole Sache und ich finde es auch echt toll wie der Reiseveranstalter sich bemüht, diese schwierige Situation zu lösen. Wir haben nun das Problem, dass wir mit nem Kleinkind (knapp 2 Jahre alt) reisen und für uns kommt die lange Anreise von Hughada nach Marsa Alam, nicht in Frage. Jetzt meine Frage, ab wann kann von der Reise zurücktreten?! In dem Anschreiben wird jedenfalls nicht darauf hingewiesen, dass wir das machen könnten.
Ist das ein ausreichender Grund?! Abflughafen ändern und Zielflughafen auch?!
Danke und Grüße
Jupp, ist es. Du kannst sofort kündigen.
RMF gehört sicherlich zu den eher schwierigen Zielen in Sachen Alternativangebote ...
Danke für die rasche Antwort. Ja vollkommen richtig.
Habe es leider noch nicht richtig verstanden. Wir haben für März Mallorca pauschal gebucht. Die Flüge sollten mit Nicki stattfinden. Sollte Nicki nicht gerettet werden, welche Rechte hat dann der Veranstalter. Darf er uns einfach kündigen? Oder muß er uns zumutbare alternativen Anbieten. Darf er die Preise für die neuen Flüge erhöhen und wenn ja um wieviel? Das wir dann kündigen dürften ist mir klar, nur wollen wir auf jeden Fall in der Zeit in das Hotel (Nixe Palace) und spätere Neubuchungen wären für das Hotel mit Sicherheit teurer. Vielen Dank und Frohe Weihnachten
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!