@'skyjumper01' sagte:
Hallo1
Wir (meine Frau,Tochter) fliegen am 31.3.07 nach Teneriffa in den Urlaub.Meine frau ist eine Asthmatikerin und hat demnach für den Notfall immer ein sog.Antiasthmatikumaerosol dabei.Nun meine Frage:
Weiß jemand von euch,ob meine frau zwingend ein ärtztliches Attest über die Notwendigkeit dieses Notfallsprays zum Mitführen im Handgepäck des Flugzeuges benötigt?
Dieses Aerosol ist verschreibungpflichtig und eigentlich von meinem Verständnis deshalb logisch, daß man kein ärtzliches Attest benötigt,da man das Rezept ja nur auf Verschreibung des Artzes bekommt.
Es wäre toll, wenn jemand schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht hat und dieses hier schreiben könnte.Falls man tatsächlich ein Attest benötigt muß meine Frau noch schnell zu Ihrem Lungenfacharzt.
Gruß Helmut
Hallo!
Die Antwort auf diese Frage ist leider schon zu spät, da Ihr ja schon im Urlaub seid, aber ich dachte mir, ich antworte trotzdem auf diese Frage für all die anderen Asthmatiker unter Euch:
Ich bin auch auf einen Asthmaspray angewiesen und wir fliegen am 18.05.2007 für eine Woche in die Türkei.
Hab mich vorgestern am Grazer Flughafen über das Mitführen von Asthmasprays im Handgebäck informiert.
Mir wurde gesagt, wenn das Medikament eindeutig als solches erkennbar ist, braucht man nicht unbedingt ein Attest vom Arzt (zumindest nicht hier in Graz). Die nette Dame meinte aber auch, daß sie nicht sagen kann, wie die Sicherheitsbestimmungen in der Türkei beim Rückflug sind.
Somit hab ich mich entschlossen, doch ein solches Attest von meinem Arzt austellen zu lassen. Sicher ist sicher!!!
LG aus Graz
Bianca