• Sternedieb
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    gesperrt
    geschrieben 1205223386000

    Dass es verboten bzw. nicht erlaubt ist - ist klar. Mich interessiert hier - warum? ;)

  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
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    geschrieben 1205224536000

    Guten Morgen,

    die Frage wurde hier bestimmt schon gestellt, leider habe ich aber über die Suchfunktion nix gefunden....Meine Mutter muss sich jede Woche einmal eine Spritze setzen wegen ihrer Hep. C Therapie. Nächste Woche fliegen wir ja alle mit Germanwings nach Berlin. In deren Handgepäckvorschrift steht, dass da keine Spritzen reindürfen, ist meiner Mutter aber verständlicherweise zu riskant, sie in den Koffer zu tun (so ein Koffer verschwindet ja mal gerne...). Muss man ein Attest vom Arzt mitbringen, damit man die Spritzen ins Handgepäck tun darf?

    VG

    Sandra

  • D-ABON
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    geschrieben 1205250380000

    Hi Sandra,

    je nach Variante handelt es sich doch um einen "Pen" für den das Interferon erst noch angemischt werden muss, bzw. um eine "Spritze" mit bereits enthaltener fertiger Lösung.

    Alle haben jedoch nur eine sehr kurze Nadel, und sind nur zu einer subkutanen Anwendung (unter die Haut) geeignet. Solange die Medika originalverpackt ist, sollte es keine Probleme geben.

    Nach einem Attest wurde bisher noch nicht gefragt, kann aber auch nicht falsch sein, da es wahrscheinlich auch hier auf die Tagesverfassung des jeweiligen Checkers ankommt ;)

    Denkt bitte an die Kühlung!

  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
    Beiträge: 532
    geschrieben 1205255245000

    Hallo D-ABON,

    nein, es ist kein Pen.....Es ist eine "normale" Fertigspritze, ähnlich wie beim Heparin. Und sooooo kurz finde ich (persönlich *grusel*) die Nadel nicht.....Aber meine Mum hat morgen wieder ihren Kontrollbesuch im KH, da soll sie dann einfach mal den C.A fragen...

    Kühlung erklärt sich von selbst ;)

    VG

    Sandra

  • horstk
    Dabei seit: 1201132800000
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    geschrieben 1205400653000

    Hallo Sternendieb,

    "Dass es verboten bzw. nicht erlaubt ist - ist klar. Mich interessiert hier - warum?"

    Dies ist in den DGR-Vorschriften der IATA festgelegt, wobei DGR für

    "Dangerous Goods Regulations" steht, die von den IATA-Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Diese Vorschrift kann von den Mitgliedsländern nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Mitgliedsstaaten und Airliner können diese Vorschriften sogar noch verschärfen (wobei hier auch gilt Ländervorchriften sind von den Airliner einzuhalten).

    Hier werden alle Gefahrgüter aufgeführt und Klassifiziert. Jeder Gefahrstoff erhält eine sogenannte UN-Nr. aus der ersichtlich ist, um welchen Gefahrgutstoff es sich handelt. Weiterhin ist dort festgelegt, wie in welcher Form das Gefahrgut verpackt werden muss. Ebenfalls ist dort festgelegt, in welchen Mengen das Gefahrgut befördert werden darf.

    Im Falle eines Feuerzeuges (ob mit Feuerzeugbenzin oder entzündbarem Gas) fällt dieses unter die UN-Nr. 1057 der Unterklasse 2.1 Entzündbare Gase, wobei die mit Benzin weder im (Hand)Gepäck noch bei Sich befördert werden dürfen.

    Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben.

    P.S.

    Das gesamte Regelwerk Gefahrgutvorschriften umfasst ca. 800 Seiten!

    horstk
  • Sternedieb
    Dabei seit: 1077148800000
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    gesperrt
    geschrieben 1205404466000

    @ horstk

    du hast mir natürlich weitergeholfen.

    Trotzdem will mir trotzdem noch nicht einleuchten warum ein (Gas) Feuerzeug als Gefahrengut eingestuft ist wenn es sich "am Mann" befindet.

    Ok. Sollte es brennen - kann es explodieren. Nur wenn es so brennt, das die Person auch brennt dürfte die evt. mögliche Explosion des Feuerzeugs auch keine Rolle mehr spielen. ;)

    Just my 2 Cent....

  • Wanderin
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    geschrieben 1205405397000

    hallo Sternedieb..

    mir würde letztes Jahr am Münchner Flughafen mein zweites Feuerzeug abgenommen welches ich in der Handtasche hatte...auf meine Frage warum bekam ich nur die lapidare Antwort: es sei eben Vorschrift! Eines durfte ich behalten...auch in der Handtasche...versteh auch nicht warum.. :question: :what:

  • horstk
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    geschrieben 1205413710000

    Hallo Sternedieb,

    Sicher hast Du recht mit Deiner Äußerung, aber nichts desto trotz ist und bleibt es ein Gefahrengut (eben weil flüssiges Gas enthalten ist). Das es erlaubt ist ein Feuerzeug "am Mann" mitzuführen, ist eine Lockerung der Vorschrift, da hier bei Mitführen eines Feuerzeuges (zum persönlichen Gebrauch) das Gefahrenpotenzial doch relativ gering ist.

    LG

    Horst

    horstk
  • losi
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    geschrieben 1205414109000

    Man weis das nur ein Feuerzeug erlaubt ist, spätestens bei der Kontrolle bekommt man es gesagt. Warum nimmt man dies nicht einfach hin? Warum muss man über solche Kinkerlitzchen diskutieren? Diese Sorgen müsste ich haben..... :laughing:

  • Sternedieb
    Dabei seit: 1077148800000
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    gesperrt
    geschrieben 1205414288000

    @ losi

    weil es mich interessiert hat. Ganz einfach. Und wenn ich dein Avatar anschaue - hast du andere Sorgen. ;) :laughing:

    Spass beiseite - zurück zum Thema.

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